Hallo,
ich habe heute eine Anfrage seitens unserer Pressestelle erhalten. Unsere Geschäftsleitung möchte im Hochhaus in den notwendigen Fluren (Laufwege zu den Flucht- und Rettungswegen, Treppenhäuser) Bilder aufhängen.
Das Ganze soll also ein wenig aufgelockert werden. Für unser Hochhaus, welches brandschutztechnisch (baulich) saniert werden muss, haben wir ein neues Brandschutzkonzept erstellen lassen, welches jetzt pö à pö umgesetzt werden soll. Zwei Etagen sind schon fertig. Jetzt haben wir einen "extremst" genauen Brandamtsrat in unserer Gemeinde. In die neu sanierten Flure sollen Bilder aufgehängt werden. Ich soll jetzt dieses zulassen.
Bin ich zu empfindlich, wenn ich jetzt schwer entflammbar oder nicht brennbar fordere? So wie ich unseren Brandamtsrat kennengelernt habe, lässt der andere Bilder auch gar nicht zu.
Manchmal frage ich mich, ob ich mittlerweile zu empfindlich geworden bin? Gesetzliche Grundlage bildet hier die MHHRL.