Bilder in notwendigen Fluren

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  • Hallo,


    ich habe heute eine Anfrage seitens unserer Pressestelle erhalten. Unsere Geschäftsleitung möchte im Hochhaus in den notwendigen Fluren (Laufwege zu den Flucht- und Rettungswegen, Treppenhäuser) Bilder aufhängen.
    Das Ganze soll also ein wenig aufgelockert werden. Für unser Hochhaus, welches brandschutztechnisch (baulich) saniert werden muss, haben wir ein neues Brandschutzkonzept erstellen lassen, welches jetzt pö à pö umgesetzt werden soll. Zwei Etagen sind schon fertig. Jetzt haben wir einen "extremst" genauen Brandamtsrat in unserer Gemeinde. In die neu sanierten Flure sollen Bilder aufgehängt werden. Ich soll jetzt dieses zulassen.
    Bin ich zu empfindlich, wenn ich jetzt schwer entflammbar oder nicht brennbar fordere? So wie ich unseren Brandamtsrat kennengelernt habe, lässt der andere Bilder auch gar nicht zu.
    Manchmal frage ich mich, ob ich mittlerweile zu empfindlich geworden bin? Gesetzliche Grundlage bildet hier die MHHRL.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,


    ich bin jetzt kein Experte ins sachen Brandschutz, aber ich denke wenn ihr ohnehin die Gebäude brandschutztechnisch saniert, werden die Bilder nicht gerade ein Zündquelle sein oder? Es kommt aber auch dran an was f+ür Bilder da aufgehängt werden (Rahmen, Schutzgals)...Vielleicht sind es ja Aluminiumrahmen mit einer Scheibe davor. Da würde ich jetzt persönlich keine Probleme darin sehen. Kann mich aber auch täuschen :)



    Manchmal frage ich mich, ob ich mittlerweile zu empfindlich geworden bin?

    So geht es mir auch immer wieder...:D

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Hallo Mick!


    Mach es Dir einfach. Die Leute die das neue Brandschutzkonzept erstellt haben, müssen Dir diese Frage beantworten können. Dann wird auch alles aus deren Konzept berücksichtigt.


    Gruß
    Michael

  • Hallo @Mick1204


    ja das wären Sie m. E. nach.


    Und der "Bramdamtsrat" hat keine Grundlage und insbesondere keine Befugnisse hier etwas zu "verbieten". Die beratenden Aufgaben der Feuerwehrdienststelle (VB) bezieht sich ausschließlich auf den abwehrenden Brandschutz.


    Die Muster-Hochhaus-Richtlinie verbietet jedenfalls Nichts in diese Richtung.
    Weder das Baurecht noch das Arbeitsschutzrecht sprechen sich im Regelwerk gegen das Aufhängen von Bildern aus.


    Stellen die Bilder eine konkrete Gefährdung dar? Sind evtl. selbstenzündliche Materialien gewählt (Spaß).
    Ich habe bei der Bewertung hier keinerlei Hindernis gesehen, sonst wären die Behörden und Ämter ja noch trauriger.... :)


    Mein Amt ist ebenfalls in einerm HH und so (siehe Bild) sehen mehrer Flure aus.

  • Hallo AL_MTSA,


    gilt das "Sie" mir? Wir können uns ruhig duzen :)


    Ich kenne die Aufgaben des Brandamtsrat nicht zu 100 %. Aber er berät nicht in Sachen des abwehrenden Brandschutzes. Er genehmigt in unserer Stadt Brandschutzkonzepte und Bauten. (Grob beschrieben).
    Er spricht da auch Nutzungsverbote aus.


    Danke für Deine Unterstützung.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • dann würde er der Bauaufsicht angehören - die ist ausschließlich legitimiert die Nutzung zu untersagen.


    Wenn er nun auch noch Brandschutzkonzepte "genehmigt", welche ja von Fachplanern (-leuten) im Brandschutz, erstellt werden , dann muss er neben seiner Qualifikation als Feuerwehrangehöriger, auch noch Brandschutzplaner und Bauingenieur sein - respekt......


    Naja, in der Palz ist es immer etwas besonderns :D

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • naja, mittlerweile ist der Betreffende hier im Umkreis legendär. Es handelt sich hierbei um eine sehr alte Stadt, mit Dom und sehr sehr alter Bausubstanz. Und da ist ja bekannterweise der bauliche Brandschutz ein echtes Problem.
    Dementsprechend wachsen hier unglaublich Stilblüten......


    Ich komme aber sehr gut mit ihm aus. Ich halte mich an das, was er vorgibt oder vorzugeben gedenkt.



    Schöne Ostern.

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    Gruß Mick

  • naja, mittlerweile ist der Betreffende hier im Umkreis legendär.

    Legendär oder Unfä...?! Mit diesem Herrn hat SP einen "richtigen :thumbup: "
    Fang gemacht... https://www.augsburger-allgeme…-den-Helm-id28632032.html


    Es verwundert aber, bei mir hat Hr. Schei... damals beklagt, er
    könne sich nicht durchsetzen. SP ist ein bisschen merkwürdig.
    Selbst einfachste Sachen wie z.B. Feuerwehrplan funktionieren
    nicht auf Anhieb. Auf Nachfrage soll dieser nach DIN erstellt werden,
    dann erstellt man diesen nach DIN und bekommt ihn wieder mit
    der Begründung zurück: "Meine Leute können das nicht lesen".
    Glückwunsch, am Ende war es ein Fw-Plan weit weg von der DIN.


    Zu Ihrem Problem:

    In die neu sanierten Flure sollen Bilder aufgehängt werden. Ich soll jetzt dieses zulassen.

    Ich würde es mir ansehen, auch um was für Bilder es sich im Detail handelt.
    Pauschal es ablehnen, die Zeiten sind mittlerweile eigentlich vorbei.
    Man kann natürlich auf Nummer sicher gehen und vorher den Herrn fragen,
    dann spart man sich bei der BVS ein mögliches Theater.

    dann würde er der Bauaufsicht angehören - die ist ausschließlich legitimiert die Nutzung zu untersagen.

    Gehört er auch.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • <p>Wir hatten dieses Thema auch.</p><p>Bei uns hat der Brandschutzgutachter das in seinem Schlussgutachten betrachtet und die Bedingungen aufgestellt die einzuhalten sind. Damit war auch das Amt zufrieden </p><p>Schöne Ostertage </p><p><br></p><p>Gruß</p><p><br></p><p>Harald </p>

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Ich komme aber sehr gut mit ihm aus. Ich halte mich an das, was er vorgibt oder vorzugeben gedenkt.

    So mache ich das mit meiner Frau auch. das ist die Basis für eine glückliche und harmonische Ehe. :Lach:


    Sorry, fürs off-topic, aber die Flanke konnte ich nicht durchrutschen lassen. Jetzt wieder weiter im Thema: Wir machen in unseren Fluren fast ganzjährig ganze Ausstellungen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.


  • Weder das Baurecht noch das Arbeitsschutzrecht sprechen sich im Regelwerk gegen das Aufhängen von Bildern aus.

    Hallo,


    jetzt muss ich mal dazwischenfragen.
    Die Rede ist von Notwenigen Fluren. Da war eigentlich mein Kenntnisstand das in notwenigen Fluren/Treppenhäusern nur
    Material der Klassen A bzw. B1 verwendet werden darf.
    Daher kann ich die Frage gut nachvollziehen.
    Vielleicht habe ich es auch falsch in Erinnerung oder gibt es hier evtl. je nach Bundesland Vorgaben?


    schönes Wochenende

  • Baustoffe zum Errichten der brandschutztechnisch qualifizierten Flure sind natürlich einzuhalten.
    Die Decke, Wände, Boden sind nicht aus „Bildmaterial“. :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo Mick,
    wir hatten ein ähnliches Problem in unseren Fluren einer berufsbildenden Schule. Das Schwarze Brett sollte eingehaust werden, da das angepinnte Papier eine Brandlast darstellen würde. Durch viele Gespräche mit der Feuerwehr sah man den „Schwachsinn „ ein und wir durften diese aufhängen. Kommunikation ist also alles!
    Viel Erfolg bei Deinem Anliegen
    Mathias

  • Also,


    ich habe mit unserem Brandamtsrat telefoniert und nach einigen Minuten und einigen Argumenten (freundlicher Austausch) später waren wir überiengekommen, dass Bilder auf Alu-Profilen kein Problem darstellen.
    Das war auch so geplant.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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