Versicherungsschutz und Haftung bei Jagdgenossenschaften

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Moin,


    heute habe ich mal ein ganz ungewönliches Thema auf dem Schreibtisch. Unser Team hat den Bereich "Waldungen und Jagdwesen" übernommen.
    Unsere Gemarkung gliedert sich in neun Jagdbezirke.
    Jeder dieser Jagdbezirke bildet eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaften sind rechtlich eigenständig.
    Jede dieser Jagdgenossenschaften wählt einen eigenen Jagdvorstand.


    Die einzelnen Jagdgenossenschaften unterhalten einen Fuhrpark mit diversen Maschinen und Anbauteilen zur Behebung von Wildschäden, Landschaftspflege u.ä.. Eigentümer dieser Maschinen ist die jeweilige Jagdgenossenschaft. Die einzelnen Jagdgenossen bedienen sich aus dem Fuhrpark der Jagdgenossenschaft. Davon bekommt der Jagdvorstand eigentlich nichts mit, da es in der Regel wie folgt abläuft:
    Viele Jagdgenossen sind Landwirte. Der Eine hat bei sich zu Hause die Egge der Jagdgenossenschaft geparkt, währen der Nächste in seiner Halle auf dem Hof den Grubber stehen hat, und der dritte Jagdgenosse die Walze auf seinem Hof geparkt hat.


    Benötigt jetzt einer der Jagdgenossen eines dieser Geräte oder eine Maschine, wendet er sich direkt an denjenigen, bei dem die Maschine gerade parkt, leiht sich diese aus, verrichtet die anstehenden Arbeiten und lässt das Gerät dann entweder bei sich stehen, bis es der Nächste benötigt oder bringt die Maschine wieder zurück.


    Jetzt stellen sich folgende Fragen:


    - Müssen die Maschinen/Anbaugeräte regelmäßig geprüft werden? Wenn ja - Rechtsgrundlage?


    - Was passiert, wenn sich ein Jagdgenosse bei der Arbeit mit einer dieser Maschinen verletzt? Wer steht in der Verantwortung?


    Es geht hier nicht um Beschäftigte von uns, die diese Maschinen benutzen. Beschäftigte von uns sind aber in den Jagdvorständen vertreten und haben deshalb diese Frage an mich gerichtet. Vielleicht kennt sich jemand hier im Forum mit dieser Thematik aus?


    Ich hoffe, ich konnte es klar genug formulieren, so dass die Problematik deutlich geworden ist.


    Waidmannsheil :D
    Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Die Jagdgenossenschaft ist Eigentümer dieser Maschinen. Somit auch verantwortlich. Es sei denn, in den Nutzungsüberlassungserklärungen ist etwas anders vereinbart.


    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag mal eure Rechtsabteilung.

    Gruß Canislupus

  • Hallo Frank,


    bei uns sind die Jagdgenossenschaften in der SVLFG versichert . Landwirte sind ebenfalls dort versichert . Die SVLFG hat auch diverse Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Für mich sind die angesprochenen Maschinen/Anbaugeräte auch prüfpflichtig.


    https://www.svlfg.de/30-praeve…undheitsschutz/index.html


    Allerdings laufen derzeit verschiedene Klagen was die Zuständigkeit der Jagdgenossenschaften bei der SVLFG betrifft .


    http://www.jagdrechtsblog.com/tag/jagdgenossenschaft/


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,
    ich sehe das auch so, wie Canislupus und Tanzderhexen. Über die Unfallversicherung bei einer BG werden auch die zutreffenden Regelungen für die jeweiligen Geräte und Maschinen herangezogen. Dazu gehören dann auch die Prüfungen und Verantwortlichkeiten.


    Meine Jagdgenossenschaft ist vor kurzem auch von der SVLFG "aufgefordert" worden, ihr beizutreten und dann gleich mit hohen Forderungen zu Mitgliedsbeiträgen gekommen.
    Wir haben erst einmal widersprochen, da die meisten Jagdpächter auch Landwirte sind und sowieso bereits der SVLFG angehören.
    Für die Mitarbeiter im Vorstand, die nicht der SVLFG angehören, und alle anderen (Flurstücksbesitzer) wollen wir bei der VBG eine Mitgliedschaft erreichen. Die Beiträge hier sind auch nicht so hoch.



    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Guten Morgen,


    ich bin gerade auf die folgende Zusammenfassung einer großen Überwachungsgesellschaft gestoßen.
    Vielleicht hilft es, Dir oder anderen Kollegen hier im Forum. Die Anlage ist zwar aus dem Jahr 2015, aber meiner Meinung noch gut zu verwenden.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau ()

  • ANZEIGE
  • :62:


    Interessante Zusammenfassung

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.