Weichspüler reduziert diee schwerentflammbarkeit

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  • Guten Morgen Forum, sehr geehrte Damen und Herren,
    im ersten Augenblich mag es unwichtig erscheinen, jedoch ist es einen Hinweis wert.
    Im Zuge des ständigen Austausches im Bereich des Brand- und Arbeitsschutzes erhielt ich einen Hinweis, aus dem Bereich der chemischen Industrie.
    Dies konnte ich mir selbst nicht vorstellen, daher erfolgte die eigene Recherche, mit dem Ergebnis, dass ich Euch dieses mitteilen muss.
    Bei der Nutzung von Weichspülern für Wäsche, wird die Entflammbarkeit der Bekleidung gesteigert bzw. erhöht.
    Das heißt, dass bei der Verwendung von Weichspülern, die zu tragende Bekleidung, Arbeitsanzüge oder ähnlichem, leichter in Brand gesetzt werden können.
    Die Ursache hierin, liegt in der Verwendung der Öle und chemischen Bestandteile der Zusätze.
    Selbst Bekleidung die als schwerentflammbar gilt, wird herabgesetzt und ist nicht mehr schwerentflammbar

    Bitte gebt diese Info an die entsprechenden Berufsstände weiter
    Als Beispiele habe ich Euch zwei Fotos angefügt. Lest bitte den Warnhinweis.


    Beste Grüße
    Thomas

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  • ...deswegen findet ihr in den Wasch- und Pflegehinweisen für beispielsweise schwerentflammbare Kleidung auch den expliziten Hinweis darauf, auf Weichspüler zu verzichten. Man muß diese Hinweise allerdings auch lesen um darauf zu kommen...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    Genau so ist es wie Michael sagt, das sollte eigentlich bekannt sein wenn man Schutzkleidung trägt die schwerentflammbar ist...

  • Hallo,


    ob das so allgemein bekannt ist, wer liest schon
    diese Hinweise....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ob das so allgemein bekannt ist

    da habe ich auch meine Zweifel dass das wahrgenommen wird


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich sage mal so, wenn ich derjenige wäre, der die Jacken kauft und die an die Mitarbeiter weitergeben muss, sollte es normal sein solche Infos zu komunizieren. Die Jacke die ich weiter oben fotografiert habe kostet so um die 90€... und das ist nur die Jacke!


    Da will ich als Unternehemer, das meine MA mit Ihrer Schutzkleidung richtig und pfleglich umgehen. Natürlich muss man die Pflegeanleitung zur verfügung stellen wenn nicht schon geschehen.



    toni

  • ob das so allgemein bekannt ist, wer liest schon
    diese Hinweise....

    da habe ich auch meine Zweifel dass das wahrgenommen wird

    Moin,


    wenn dem so ist, dann läuft bei den Unterweisungen etwas verkehrt.

    Zitat von §3 (1) PSA-BV

    (1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    wenn dem so ist, dann läuft bei den Unterweisungen etwas verkehrt.

    Die Erfahrung aus der Praxis hat mir dies leider häufig bestätigt.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    alles unbestritten und natürlich läuft dann was verkehrt.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Da will ich als Unternehemer, das meine MA mit Ihrer Schutzkleidung richtig und pfleglich umgehen.

    Wobei die Reinigung von PSA Sache des Arbeitgebers ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wobei die Reinigung von PSA Sache des Arbeitgebers ist.

    Wollte ich auch grade schreiben. Einer Untersuchung der Textilhersteller zeigt aber, dass ca 58 % der Leute die PSA gestellt bekommen diese selber reinigen.
    Das ist nicht nur wegen der Schutzwirkung der Kleidung problematisch, sondern auch wegen der Kontamination durch Gefahrstoffe.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    Wobei die Reinigung von PSA Sache des Arbeitgebers ist.

    Hmmm, wo soll das bitte stehen?
    Würde bedeuten das der AG meine Kleidung, Schuhe, Helm, Gehörschützer usw. regelmäßig reinigen muss...


    Ich kenne das nur so:
    Jeder PSA muss eine Gebrauchsanleitung des Herstellers beigefügt sein, aus der neben dem Namen und der Anschrift des Herstellers folgende wichtige Informationen hervorgehen:

    • Hinweise zur Lagerung, dem Gebrauch, Reinigung und Wartung der Ausrüstung
    • Hinweise zur Überprüfung der Verwendbarkeit, Desinfizierung, Reinigung, zum Transport
    • Zulässiges Zubehör oder Ersatzteile
    • Schutzklassen und Verwendungsgrenzen
    • ggf. Verfallsdatum , Haltbarkeitskriterien
    • ggf. Tragzeitangaben, Durchbruchszeiten
    • Bedeutung von Kennzeichnungen auf den Ausrüstungen

    Die Beschäftigten (ggf. auch externe Kunden) haben nach der Bereitstellung, an der sie sinnvollerweise aktiv beteiligt sein sollten, die Verpflichtung zur

    • bestimmungsgemäßen Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung,
    • der regelmäßigen Reinigung und Pflege ihrer persönlichen Schutzausrüstung
    • der Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung sowie
    • der unverzüglichen Meldung festgestellter Mängel.

    VG
    toni

  • Hi,


    die Gefahrstoffverordnung schreibt explizit vor, dass der Arbeitgeber die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen hat. Im Hinblick auf das Gefahrenpotential bei unsachgemäßem Umgang mit kontaminierter Kleidung sehe ich den Arbeitgeber auch beim Umgang mit Biostoffen und radioaktiven Stoffen in der Pflicht, die Reinigung der Arbeitskleidung als Pflichtaufgabe aus dem Arbeitsschutz zu organisieren und zu übernehmen.


    Nur wenn keine potentiell gefährliche Verunreinigung der Arbeitskleidung (egal, ob Berufs- oder Schutzkleidung) vorliegt, halte ich die Reinigung der Kleidung durch die Beschäftigten selbst für zulässig. Nur in diesem Fall genügen die Informationen zur richtigen Reinigung und Pflege. Bei Warnkleidung, die im Rahmen der Arbeit nicht kontaminiert wird, sehe ich einen Graubereich. Der Arbeitgeber muss die regelmäßige Wartung von PSA sicherstellen. Im Hinblick auf die Folgen falscher Pflege halte ich eine professionelle Reinigung von Warnkleidung für weitaus sinnvoller, als jedem Beschäftigten die Warnkleidung zum Waschen mitzugeben.


    schöne Grüße

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  • Hmmm, wo soll das bitte stehen?

    Das lese ich so aus der PSA-BV, dort ist zu entnehmen unter §2: "(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden."
    Hab mal den relevanten Textteil fett gemacht. Für mich gehört die Reinigung der Kleidung zur Wartung.
    In der Gefahrstoffverordnung findet man die Forderung dann explizit in §9 Abs. 5:"Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen."


    Übrigens, auch für Warnkleidung gibt es entsprechende Reinigungsvorgaben. Da kann der Hersteller auch Angaben zu den maximal durchzuführenden Waschgängen machen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auch komnet beantwortet die Frage eindeutig. Wenn PSA vorgeschrieben ist, ist der AG auch für die Reinigung zuständig


    komnet


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    die Gefahrstoffverordnung schreibt explizit vor, dass der Arbeitgeber die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen hat. Im Hinblick auf das Gefahrenpotential bei unsachgemäßem Umgang mit kontaminierter Kleidung sehe ich den Arbeitgeber auch beim Umgang mit Biostoffen und radioaktiven Stoffen in der Pflicht, die Reinigung der Arbeitskleidung als Pflichtaufgabe aus dem Arbeitsschutz zu organisieren und zu übernehmen.

    Hallo MrH,


    das hab ich auch gar nicht bestritten, mir ging es um diese pauschale Aussage...
    "Wobei die Reinigung von PSA Sache des Arbeitgebers ist"
    Bei spezieller Kleidung die für den Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen oder sonstiges zu benutzen sind ist das klar, die Kleidung kann dann durch den AG gereinigt oder entsorgt werden.


    Ansonsten muss nicht immer der AG die Kleidung reinigen.

    Im Hinblick auf die Folgen falscher Pflege halte ich eine professionelle Reinigung von Warnkleidung für weitaus sinnvoller, als jedem Beschäftigten die Warnkleidung zum Waschen mitzugeben.

    Ich gebe Dir auch hier recht aber letztendlich entscheidet das der Betrieb und deren MA/MA Vertretung

    und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden

    Das bedeutet doch nur das der AG die PSA nicht in einem Rattenloch lagern darf, die PSA ist sauber aufzubewahren.


    VG Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Der Arbeitgeber darf die Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" Absatz 3 des ArbSchG). Die Reinigung von PSA ist eine Maßnahme des Arbeitsschutzes

    Das bedeutet doch nur das der AG die PSA nicht in einem Rattenloch lagern darf, die PSA ist sauber aufzubewahren.
    VG Toni


    Das heißt auch das er sie reinigen muss. Siehe komnet: Nach § 2 "Bereitstellung und Benutzung" Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch die erforderliche Reinigung der persönlichen Schutzausrüstung. Dem Arbeitgeber bleibt es auch vorbehalten, die Reinigung der PSA zu organisieren.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo zusammen,
    das mit der Reinigung der PSA durch den AG ist klar. Konfuser wird es bei vorgeschriebener Arbeits- oder Firmenkleidung. Aber wir triften vom Thema ab. Dass der Weichspüler nicht zu benutzen ist, ist auf den Pflegehinweisen nachzulesen. Das sollte lösbar sein.
    Spannend finde ich immer in der Unterweisung die Gesichter meiner Gegenüber – und noch besser die von den Einkäufern des Hauses, wenn man mal mitteilt, dass Warnkleidung nach 25 Wäschen entsorgungsreif ist.
    Aber ehrlich: wer lesen kann, ist auch heute immer noch sehr klar im Vorteil,
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • dass Warnkleidung nach 25 Wäschen entsorgungsreif ist.

    Das ist die Anzahl Wäschen, bis zu der der Hersteller die Einhaltung der normativen Vorgaben, insbesondere der Reflexionswerte garantiert.
    Was aber nicht heisst, das die Warnkleidung dann ablegereif ist, das kannst du nur durch entsprechende Messungen (Reflektionsgrad) sicher feststellen.


    Qualitätsprodukte sind da heute deutlich besser,
    ein Beispiel für Glaskugelmaterial: 60°C Haushaltswäsche, 100 Zyklen nach EN ISO 6330 2A,
    mikroprismatisches Material ist nicht ganz so gut: 75 Waschzyklen 60°C nach ISO 6330 2A.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Das ist die Anzahl Wäschen, bis zu der der Hersteller die Einhaltung der normativen Vorgaben, insbesondere der Reflexionswerte garantiert.Was aber nicht heisst, das die Warnkleidung dann ablegereif ist, das kannst du nur durch entsprechende Messungen (Reflektionsgrad) sicher feststellen.

    Hallo Safety-Officer,
    das ist richtig, aber dafür ist die Warnkleidung ja auch gedacht. Durch die Funktion des Materials die Tag- und Nachtsichtbarkeit sicherzustellen. Bei uns ist diese dann entsorgungsreif. Der Aufwand festzustellen, dass die Kleidung doch noch zwei Wäschen mehr verträgt, ist bei uns alltagsfremd.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois