Was ist die GQA??

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Liebe Kollegen,


    ich habe momentan ein kleines Problem als externe, selbstständige Sifa. Einige Kunden haben meine Dienstleistung abgelehnt, weil die auf der Website der Städte und Gemeinden folgenden Hinweis gefunden haben:



    Zitat

    Hinweis: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z.B. freiberuflich Tätige oder sicherheitstechnische Dienste) müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können.


    [quelle=https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid1956]https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid1956[/quelle]


    [quelle=http://weilheim-baden.de/pb/,Lde/381690.html?verfahrensID=1956%211]http://weilheim-baden.de/pb/,L…tml?verfahrensID=1956%211[/quelle]


    Ähnliche Hinweise finden sich auf vielen Websites kleiner Städte und Gemeinden rund um Heidelberg und Karlsruhe. Ich sehe allerdings keine gesetzliche Grundlage für diese Forderung, außerdem weiß ich nicht einmal, was die GQA überhaupt ist. Wieso behaupten die, dass man eine GQA-Zertifizierung braucht, die rund 1.800€ kostet!


    Wisst ihr da etwas mehr?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

    2 Mal editiert, zuletzt von LL0rd ()

  • ANZEIGE
  • Das ist auch keine Frage von gesetzlichen Regelungen, sondern schlicht und einfach von Geschäftsbedingungen. ´Wenn der Kunde ausschließlich zertifizierte Betreuung haben möchte, dann ist das halt so...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ja, aber die Städte und Gemeinden verkaufen es so, als wäre die Zertifizierung Pflicht. "müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können"

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • als wäre die Zertifizierung Pflicht. "müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können"

    Es ist so, wie es @MichaelD schon beschrieben hat: Eine gesetzliche Grundlage für diese Forderung gibt es nicht. Aber wenn diese Städte und Gemeinden intern als Kriterium festlegen, dass die betreuende Sifa dieses Zertifikat vorweisen muss, dann ist es für sie eben eine verbindliche Voraussetzung.


    Kannst doch einfach bei dieser Gesellschaft anfragen, was ihr Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) beinhaltet...

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • ANZEIGE
  • Ich habe mir mal gerade den Text von Freiburg angesehen und halte ihn schlicht für falsch bzw. irreführend. Da ist wohl der Verfasser ein wenig über das Ziel hinaus geschossen. So wie ich es dort lese, finde ich die Vorgabe in keinem Gesetzestext. Es handelt sich auch um keine Stellenausschreibung der Stadt, sondern um eine Informationsseite für Gewerbebetriebe, die eine SiFa anstellen möchten bzw. einen externen Dienst damit beauftragen möchten. Interessant ist die Passage "Freigabevermerk. Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.03.2018 freigegeben."
    Würde mich schon auch interessieren, wie die Forderung GQA hier begründet wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das ist auch das, was mich nervt. Potentielle Kunden - also Gründer und Unternehmer, die Mitarbeiter einstellen wollen - rufen die Seite auf und denen wird vermittelt, dass die bei einer externen Sifa die GQA-Zertifizierung brauchen. Und wieso gerade GQA und nicht ABC oder 0815? Selbst bei der Hauptuntersuchung hat man das TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und andere. Aber hier wird eine einzige Bude hervorgehoben.


    Ich habe mal eine der zuständigen Stellen bei mir aus der Stadt - die auch den gleichen Text verwendet haben - mal angeschrieben und um eine Erläuterung gebeten. Mal schauen, was die antworten.


    Oder sollte ich gleich auf das Niveau der Behörden gehen und die Abmahnen bzw. per EV untersagen, den Text auf der Website zu haben? :76:

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Moin,


    Auftraggeber, die dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, dürfen ein solches Zertifikat, das keine Rechtsgrundlage hat, im Vergabeverfahren überhaupt nicht fordern oder müssen die Möglichkeit eröffnen, Qualitätsnachweise in anderer Form zu ermöglichen. Ich kann ja auch keine Ausschreibung machen, in der ich für ein Gerät den blauen Engel fordere.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    Auftraggeber, die dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, dürfen ein solches Zertifikat, das keine Rechtsgrundlage hat, im Vergabeverfahren überhaupt nicht fordern oder müssen die Möglichkeit eröffnen, Qualitätsnachweise in anderer Form zu ermöglichen. Ich kann ja auch keine Ausschreibung machen, in der ich für ein Gerät den blauen Engel fordere.


    Gruß Frank

    Hallo Frank,


    es ist ja keine öffentliche Ausschreibung. Dieser Text befindet sich auf einer Informationsseite für ganz normale Gewerbetreibende. Mein Einwand ist, dass Unternehmer - also potentielle Kunden - auf die Website gehen und denen dort gesagt wird, dass eine externe Sifa eine solche Zertifizierung haben muss. Auch wenn ich den Kunden nun erzähle, das es falsch ist, so werden die durch diese offizielle Website zumindest verunsichert und gehen eher zu einem Unternehmen, dass dieses Schutzgeld für den Wisch bezahlt hat.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • ANZEIGE
  • Ist schon klar, ich habe es auf der website gelesen. es war nur ein Hinweis, falls jemand in öffentlichen Vergabeverfahren auf solche Forderungen stoßen sollte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Ähnliche Hinweise finden sich auf vielen Websites kleiner Städte und Gemeinden rund um Heidelberg und Karlsruhe.

    Ist mir noch nie in der Region aufgefallen, ich werde mal
    nachhaken.

    Ist schon klar, ich habe es auf der website gelesen. es war nur ein Hinweis, falls jemand in öffentlichen Vergabeverfahren auf solche Forderungen stoßen sollte.

    Ist schon klar, aber zwischen dürfen und machen sind halt auch
    wieder Welten...in unserer Kommune hat jüngst die Gemeindeprüf-
    anstalt die Verwaltung unter die Lupe genommen und die letzten Jahre
    geprüft (Kassenführung, Bauausgaben, allgemeine Verwaltung usw.).
    Gerade in Sachen Ausschreibung gab es mehr als deutliche Kritik, von
    unzulässigen bis fehlenden Ausschreibungen war da alles dabei und leider
    keine Einzelfälle.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,


    eher nach Unwissenheit. Da schreibt einer von dem anderen ohne Kenntnis der Rechtslage ab. Na ja, so etwas soll es ja sogar in großen Arbeitsschutzforen geben. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Moin,


    eher nach Unwissenheit. Da schreibt einer von dem anderen ohne Kenntnis der Rechtslage ab. Na ja, so etwas soll es ja sogar in großen Arbeitsschutzforen geben. :whistling:


    Gruß Frank

    Hallo,


    vielleicht ist es auch gewollt und stellt keine Unwissenheit, sondewrn eine Hilfe dar.


    In der Regel läuft die GQA-Zertifizierung sehr detailliert ab. Hier wird beispielsweise auch abgeprüft ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Tätigwerden vorliegen; man will ja als "Dienstleister" auf den Markt. Liegen die Voraussetzungen nach ASiG NICHT vor, würde diese bedeuten, dass für jeden Betrieb den man beraten möchte, eine separate Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde eingenommen werden müsste - was kaum möglich ist. Ein Zertifikat würde bis zum Nachweis nicht ausgestellt werden.


    Mein Bereich ist seit 1998 bei GQA zertifiziert und es ist immer wieder ein Erlebnis, wenn ein Nachaudit ansteht :)
    Der Prüfbericht umfasst aktuell bei mir 67 Seiten. Ich persönlich finde es nicht schlecht, weil wirklich im Detail die Bearbeitung der gesamten Themen betrachtet wird. Wobei ich keinerlei externe Aufträge als überbetrieblicher Dienst annehme.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),