Runterstufen von Gefahrstoffen

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  • Hallo Leute,


    Ich bräuchte ein wenig Hilfe. Es geht um Behälterkennzeichnung. Vorhandenes Medium ist saures Spülwasser aus einer Reinigungsanlage. Im sauren Reinigsmodul wird Salpetersäure zudosiert. Die nachfolgenden Spülmodule werden in einen Sammelbehälter geleitet. Laut Titration bin ich bei 1,58g/l HNO3 das sind etwa 0,16% oder 0,025mol/l. Laut verschidenen SDB wird Salpetersäure mit 0,1mol als nicht mehr Kennzeichnungspflichtig eingestuft. Mein Kollege (einer vom alten Schlag, Diplomchemiker und Sifa) meinte nun, ich müsste das trotzdem noch runterrechnen, ob ich nicht noch im Bereich von reizend bin. Nur wüsste ich nicht wie oder wo nachsehen?!
    Mein Kennzeichnungsvorschlag wäre nun gewesen:
    Spülwasser sauer
    pH wert <1
    Gebotszeichen: Hand- und Augenschutz benutzen, Hände waschen
    4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen ·
    Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ·
    nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. ·
    nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. ·
    nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser ausspülen. Augenarzt hinzuziehen. ·
    nach Verschlucken: Sofort Wasser trinken lassen (max. 2 Trinkgläser). Arzt konsultieren.



    Was meinen die Profis hierzu?

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  • Das wirst Du nicht berechnen können, denn bei starken Säuren hast Du da nicht die Möglichkeit dies rechnerisch sicher zu bestimmen.
    Deine Mischung hat einen pH < 2, somit wärst Du formal im Bereich ätzend. Allerdings spielt bei starken Säuren die Pufferkapazität eine entsprechende Rolle. Nur wenn diese entsprechend hoch ist kommt man da in den kritischen Bereich. Siehe Anlage (Young et al), wie man dies bestimmen kann. Das würde ich empfehlen durchzuführen.
    In der CLP Verordnung sind ja diverse Grenzen genannt, da bist Du hier in der Regel überall darunter, nur eben beim pH nicht. Formal wäre eine Prüfung erforderlich. In der echa Datenbank findet sich auch nichts, in SDB von Merck wird 0,1 mol/l nicht eingestuft, könnte man somit als Analogieschluss verwenden. Bei Sigma habe ich dann noch eine Tabelle mit Konzentrationsgrenzwerten gefunden, die plausibel wirkt:



    Konzentrationsgrenzwerte (Quelle Sigma SDB):
    >= 20 %: Skin Corr. 1A, H314;
    5 - < 20 %: Skin Corr. 1B, H314;
    65 - < 99 %: Ox. Liq. 3, H272;
    >= 99 %: Ox. Liq. 2, H272;
    1 - < 3 %: Eye Irrit. 2A, H319;
    3 - < 5 %: 1, H318;
    >= 1 %: Met. Corr. 1, H290;
    1 - < 5 %: Skin Irrit. 2, H315;


    Achtung das SDB von Sigma ist für eine 1-5%ige Lösung, die Tabelle ist bei den Inhaltsstoffen, Kapitel 3 zu finden.
    Somit meiner Meinung nach durchaus nachvollziehbar, warum hier nicht eingestuft wird, wenn dann noch die Pufferkapazität stimmt, dürfte dies für die Argumentation ausreichen.

  • Versuch doch mal über den GisChem Gemischrechner dein Glück. Der tut sich zwar schwer mit der Einstufung der oxidieren Wirkung der HNO3 aber sagt bei 1% nichts mehr von ätzend oder reizend.