Lagerung von Gefahrstoffen bei Dritten

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,

    wir wollen einen Teil unserer Gefahrstoffe bei einem externen Lagern.
    Inwieweit muss ich überprüfen ob der Unternehmer der unsere Stoffe zwischenlagert alle rechtlichen Anforderungen erfüllt?
    Muss ich eine komplette Dokumentenprüfung durchführen ob er alle Bedingungen zum Brandschutz, AwSV, Arbeitssicherheit und Genehmigungen erfüllt oder darf ich mich auf die Aussage verlassen: Wir können das für Sie lagern?

  • ANZEIGE
  • Für mich ist hier ganz klar eine Koordination erforderlich, sofern nicht vertraglich alle Dinge geregelt sind. Ihr seid Eigentümer, aber nicht Besitzer der Stoffe. Viele Rechtsvorgaben tangieren den Besitzer, aber als Eigentümer dürft Ihr nicht einfach die Stoffe jemandem übergeben, der nicht die Voraussetzungen erfüllt, die eine sichere Lagerung gewährleisten.
    Formal dürfte somit der Lagerbetrieb dafür verantwortlich sein, dass er alle rechtlichen Bedingungen vor Ort einhält. Dazu benötigt er aber Informationen von Euch z.B. aktuelle Sicherheitsdatenblätter. Sinnvoll ist es natürlich, dass Ihr vom Lagerbetrieb die Infos bekommt, welche Stoffe dort in welcher Menge gelagert werden dürfen und welche nicht bzw. welche Auflagen zu beachten sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.