Hallo Kollegen,
ich habe ein kleines Problem bei dem ich nicht weiß wie ich das richtig zuordnen soll.
Es wird bei meinen Kunden eine neue Anlage geplant. Um zu testen wie die endgültige Anlage auszusehen hat wurde eine in Miniatur gebaut.
Diese beinhaltet ein Chemiebecken in dem eine Natronwasserglas Lösung drin ist. Es werden dann Werkstücke mit einem Roboter eingetaucht und ganz langsam wieder heraus genommen damit auf der Oberfläche eine Reaktion erfolgt. Der Roboter wird manuell bedient, später bei der endgültigen Anlage soll dies natürlich automatisiert werden und auch eingehaust. Aber derzeit hat der MA ein Bedienteil für den Roboter mit einem "Totmannschalter", der wenn er losgelassen wird den Roboter sofort anhält. (also so nicht einen Nothalt drücken, sondern zu Bedienung gedrückt halten). Über dem Becken werden die Werkteile mit einem Infrarotstrahler getrocknet damit sich keine Tröpfchen bilden.
Nach dieser Prozedur werden die Teile in einem Ofen auf 250 Grad zur Härtung erhitzt.
Die Frage die sich stellt: Braucht dies Miniatur Anlage eine Konformitätserklärung?
Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmaßnahmen, Betriebsanweisungen beim Arbeiten an der Anlage ist soweit mit meiner Hilfe erfolgt. Nur noch nicht die Finale Gefährdungsbeurteilung bei der endgültigen dann großen Anlage die ja noch in der Planung ist. Hier wird erst erprobt ob das gewünschte Ergebnis bei der Verarbeitung der Werkstücke erreicht werden kann. Es soll die derzeitigen Prozesse auf Dauer ersetzen. (Eloxieren und so)
Nur diese Anlage wird wenn die Erprobungen beendet sind so nie in Betrieb genommen, sprich an andere Abteilungen übergeben zum Produzieren. Dafür ist sie gar nicht ausgelegt. Wenn dann wird eine Komplette Straße mit mehreren Becken und Ofen wo die Teile durchlaufen und am Ende abgekühlt werden. Also eine größtenteils Automatisierte Anlage an der nur vorne Werkstücke eingehängt werden und hinten dann fertig entnommen werden.
kann mir hierzu jemand sagen was ich alles betrachten muss um keine falschen Antworten zu geben. (ich denke in dem Stadium ist eine Konformitätserklärung nicht erforderlich, ein anderer will aber eine haben) Liege ich falsch?
PS: Infrarotstrahler und Roboter und Ofen haben eine Konformitätserklärung.