Berufskrankheit - anerkannt und dann doch nicht?

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  • Ende November wurde von unserem Betriebsarzt an die BG eine Berufskrankheitenverdachtsmeldung (Hörschaden) geschickt. Mitte Januar meldete sich der zuständige Betreuer der BG bei mir, mit den Worten: die Berufskrankheit wird anerkannt. Er kam in den Betrieb zu einer Individualberatung (Arbeitsplatz, Gehörschutz, Verhalten ect.), bei diesem Besuch wurde auch definitiv noch einmal gesagt, daß die Berufskrankheit anerkannt wurde. Der Mitarbeiter bekam wohl auch (wohl auch, weil ich diese nicht zu Gesicht bekam) eine Bescheinigung über die Anerkennung als Berufskrankheit, aber Ablehnung von Rentenansprüchen. Die hat er leider verschlampt. Als er sie sich von dem zuständigen BG-Mitarbeiter erneut zusenden lassen wollte, bekam er eine Bescheinigung über die Ablehnung der Anerkennung als Berufskrankheit, jedoch von einem anderen Sachbearbeiter. Auf telefonische Nachfrage wurde uns nur mitgeteilt, daß es gar nicht sein kann, daß die Berufskrankheit anerkannt wurde; auf meine Frage, ob mir dann der andere Bearbeiter bei seinem Besuch Mist erzählt hat, wurde gar nicht eingegangen.


    Hatte jemand schon mal so einen Fall? Bekommt im Falle der Anerkennung der Betriebsarzt auch irgendwas? Oder der Betrieb? Oder bekommt so etwas nur der Mitarbeiter selbst schriftlich?


    Viele Grüßen
    hnooasl

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  • Hi,


    da es nur den Mitarbeiter betrifft und um sehr persönliche Daten geht erhält auch nur der betroffene Mitarbeiter alle Post direkt von der BG bzw. vom zuständigen Unfallversicherungsträger (unabhängig von Anerkennung, Ablehung oder Anforderung weiterer Auskünfte).


    Was ich kenne, ist, dass die BGen gerne vorschnell erstmal schriftlich Ablehnungen verschicken und sich oftmals ein Widerspruch lohnt.


    Den Besuch zur individuellen Beratung hatte ich auch schon nach einer Verdachtanzeige vor Entscheidung der Ablehnung oder Anerkennung. Und da kamen speziell für die Beratung geschulte Spezialisten, die sich nicht zum Verfahren geäußert haben und dies nach eigener Aussage auch gar nicht konnten.


    schöne Grüße

  • Den Besuch zur individuellen Beratung hatte ich auch schon nach einer Verdachtanzeige vor Entscheidung der Ablehnung oder Anerkennung. Und da kamen speziell für die Beratung geschulte Spezialisten, die sich nicht zum Verfahren geäußert haben und dies nach eigener Aussage auch gar nicht konnten.

    ja so kenne ich das auch ......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bescheinigung über die Ablehnung der Anerkennung als Berufskrankheit

    Es muss innerhalb eines 1Monats nach Erhalt der Ablehnung (Bescheid) Widerspruch schriftlich oder per Niederschrift im Amt eingelegt werden, sofern der ablehnende Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthält .


    https://www.widerspruch.org/wi…inem_Widerspruch_beachten


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo zusammen,
    bei mir wurde im Oktober 2013 eine HWS Operation durchgeführt. Darauf bekam ich von der Krankenkasse (aufgrund meiner immer wiederkehrenden Beschwerden im LWS und HWS Bereich ein Schreiben der KK., ob es sich bei der Diagnose eventuell um eine BK handeln würde. Daraufhin meldete sich die BG bei mir, schickte mir einen Berufsanamnesefragebogen zu meinen Tätigkeiten Heben und Tragen. Diesen habe ich dann nach bestem Wissen ausgefüllt. Dann kamen Mitarbeiter von 2 BGen, die für mich im laufe meines Berufslebens zuständig waren, und haben mit mir zusammen die Berufsanamnese noch einmal besprochen. Insgesamt hat der Vorgang der Anzeige auf Feststellung einer Berufskrankheit bis zum (positiven) Bescheid 26 Monate in Anspruch genommen. Bei der Begutachtung, die letztendlich die Feststellung befürwortet hat, wurde ein MDE von 10 festgestellt. Dieser MDE ist nicht relevant für eine Rente. Erst ab einem MDE von 20 bekommt man eine Rente. Höhe?. Wird gesondert festgestellt. Diese Unterlagen des Verfahrens fallen unter Datenschutz. Es bekommt sie der Patient und sind bei der BG und auf Wunsch beim Hausarzt hinterlegt. Arbeitgeber und/oder Betriebsarzt haben nur Einsicht, wenn der Patient zustimmt.


    mit freundlichen Grüßen Joachim


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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