Manuelle Bearbeitung von kontaminiertem Archivmaterial

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  • Moin,


    wir haben in unserem Archiv einen Bereich, der mit Schimmel kontaminiert ist. Das betroffene Archivgut muss verpackt und zur Aufbereitung an einen externen Dienstleister übergeben werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten wurden bereits getroffen. In einem Bereich bin ich mir aber unsicher - Handschuhe. "Normale" Nitrilhandschuhe, die ich nach einmaligem Gebrauch wegwerfe oder gibt da etwas spezielles, was ich einfach aufbereiten/desinfizieren und mehrmals verwenden kann? Es wird nicht mit Schimmelbekämpfungsmitteln gearbeitet. Es geht nur um das manuelle Handling mit den Archivmaterialien. Mir geht es auch nicht ums Geld, sondern eher um die Abfallvermeidung, da es sich um einen großen Archivbereich handelt und die Beschäftigten in den Bereichen einige Zeit verbringen werden.


    Externe Vergabe ist keine Option, da es sich zum Teil um kostbares Archivmaterial handelt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Kelte,


    das habe ich, trotzdem danke. Mir geht es nur um die Aussage "Einmaliger Gebrauch und dann wegwerfen" oder "Handschuh kann mehrfach verwendet werden, wenn....."


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank
    Wenn ich in Sachen Schimmelpilz unterwegs bin (Hab die nötige Sachkunde hierfür) nutze ich ausschließlich Einmal-Handschuhe. Vergiss nicht auch einfache Atemschutzmasken bereit zustellen.
    Gruß Martin

  • Moin,


    ist jetzt zwar nicht genau das gleiche, aus meiner Sicht ist ein Analogieschluß aber zulässig. In der DGUVI 201-028 wird ausgeführt:


    "Der Handschuh muss abgestimmt auf die mechanische, chemische und biologische
    Belastung ausgewählt werden.
    Bei Feuchtarbeiten sind flüssigkeitsdichte Handschuhe einzusetzen. Handschuhe
    aus Leder/Textil-Kombinationen sowie medizinische Einmalhandschuhe
    sind ungeeignet. Im Allgemeinen empfiehlt es sich Handschuhe aus
    Nitril- bzw. Butylkautschuk zu verwenden. Die Beschäftigten sollen individuell
    jeweils mehrere Paare geeignete Handschuhe zur Verfügung haben, damit verschmutzte
    oder feuchte Handschuhe nach Reinigung und Trocknung im Wechsel
    verwendet werden können. Es können auch Zwirnunterziehhandschuhe
    verwendet werden."


    Wie du das jetzt reinigst ist natürlich die andere Frage. Bringt ja auch nix, wenn du die Beschäfftigten mit irgendwas belastetest was die Sporen plattmachen soll. Ich persönlich würde zum wegschmeißen tendieren...


    Gruß
    Moritz

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  • Hallo Frank,


    das Umweltbundesamt empfiehlt auch nur "Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen".


    Unter "http://schimmelentfernen.de/wichtige-hilfsmittel-schimmel-entfernen/#Schutzhandschuhe_bei_der_Schimmbelbeseitigung"


    werden Nitril-Handschuhe empfohlen, leider ohne näher auf die Benutzung einzugehen. Implizit wird man diesen Typ Handschuh auch nur einmal nutzen.



    Gruß,


    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich gehe einmal davon aus, dass das belastete Archivmaterial verpackt und hantiert wird. Da halte ich die gängigen Einweghandschuhe, also die Teile, die man auch in der Medizin kennt mit ca. 0,1mm Materialdicke, für ungeeignet, da sie nicht der mechanischen Belastung gewachsen sind. Ich würde gängige "Haushaltshandschuhe" verwenden, also solche, die die Reinigungskräfte in der Regel auch einsetzen. Diese kann man nach Verwendung mit fließendem Wasser abwaschen, was die Kontamination schon drastisch senken dürfte. Mehr ist meiner Meinung nach nicht erforderlich. Am Ende der Arbeitsaktion werden die Handschuhe dann entsorgt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin


    Ich würde zu Einmalhsndschuhen tendieren.
    Da gibt es auch ggf. Produkte die einen kleinen mechanischen Schutz aufweisen.
    Unmengen werdet ihr ja nicht brauchen( oder Muster anfordern ;) ) .


    Bei Mehrweg gibt es die Fragen:
    - Kann sicher gestellt werden, dass sie ohne Selbstkontamnierung ausgezogen und aufbereitet werden können?
    - Sind sie individualisiert, nicht jeder mag verschwitze Handschuhe vom Vorgänger tragen?
    - Werden sie desinfiziert, kann das die Durchbruchzeit verändern, da Mittel auf Handschuh verbleibt.
    - Wie werden die Handschuhe nach dem Reinigen getrocknet?


    Mir ist klar, dass es nur um Schimmel geht und keine gefährlichen Chemikalien. Aber bei uns werden Mehrfachhandschuhe beim Kontakt mit Gefahrstoffen sehr kritisch gesehen aufgrund obiger Fragen.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Hi,


    ich teile die Einschätzung von AxelS. Infektionsschutzhandschuhe sind absolut ungeeignet, weil sie mechanisch nichts aushalten. Flüssigkeitsdichte Handschuhe mit ausreichender mechanischer Beständigkeit (z.B. Putzhandschuhe von Reinigungsfachkräften) sind erforderlich. Handschuhe nach der Arbeit (Pause, Arbeitsende) mit Wasser und Seife abwaschen und zum trocknen aufhängen. Desinfizieren ist nicht erforderlich. Um die Handschuhe wechseln und zwischendurch trocknen zu können, ist eine ausreichende Anzahl an Handschuhen pro Person erforderlich.


    schöne Grüße

  • ähm...

    Infektionsschutzhandschuhe ?

    Aufgrund dieses Ausdruckes vermute ich, dass Handschuhe für den med. Bereich nicht dein Fachgebiet ist :D .
    Es gibt verschiedene EN-en, die Du sicher auch kennst. Hier käme ja EN374 ( Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen und EN388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken). Angehängter hätte bei der EN 388: 3001.(Wollte den ursprünglich für Sektionen, aber der war nicht griffig genug)


    Bei den Haushaltshandschuhe haben die einfachen auch keine besseren Werte (Bei der Dicke darf man sich auch nicht durch die Baumwollbeschichtung innen täuschen lassen, die sich ja haptisch deswegen dicker anfühlen).


    Auch ist der Standart-Haushaltshandschuh oft noch aus Latex.


    Die Tätigkeit ist hier auch nicht genauer dargestellt. Sollen auch einzelne Blätter gegriffen werden (was mit einem Haushaltshandschuh sehr schwer ist) oder nur Ordner oder Mappen, die dann schon mit dicken Handschuhe greibar wären.


    Viel Spass bei der Auswahl der Handschuhe :thumbup:

  • Moin,


    wir haben jetzt die Einmalhandschuhe genommen, da es vom Prozedere wahrscheinlich einfacher ist, den Kollegen klarzumachen, nach Beendigung der Tätigkeit die Handschuhe in das vorgesehene Behältnis zu abzulegen. Jetzt trainieren wir noch das richtige Ausziehen und machen eine kleine Modenschau mit den Einmalkitteln, dann sollte das passen. Hautschutz und Desinfektionsmittel ist angepasst, Vorsorge wird angeboten, Betriebsarzt ist mit an Bord, läuft.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    ganz so einfach, wie es manchmal scheint, ist es dann doch nicht. Die Beschäftigten halten sich an alle Anweisung, benutzen ihre PSA und sind sowohl theoretisch als auch praktisch in der Handhabung unterwiesen. Jetzt hat mich heute ein Anruf eines Kollegen erreicht. Der Kollege war beim Facharzt, der bei ihm eine entzündliche Erkrankung der Atemwege aufgrund von Schimmelsporen diagnostiziert hat.


    Also sofort für den Kollegen einen Termin mit dem Betriebsarzt vereinbart, damit er mit ihm den Befund durchsprechen kann. Danach Begehung des Archivs mit dem Betriebsarzt, den Beschäftigten, Führungskraft, Betriebsrat etc., damit wir auch Maßnahmen festlegen, wie wir mit Archivalien umgehen, die uns überlassen werdem, von denen wir aber nicht wissen, ob sie schon Jahre lang in privaten Kellern vor sich hingemodert haben oder zwischen Taubekot auf dem Speicher ihr Dasein gefristet haben.


    Jetzt aber zu meiner Frage: Wir haben als eine Schutzmaßnahme festgelegt, dass die Beschäftigten die kontaminierten Räume nur noch mit FFP-2 Halbmasken betreten (unter Beachtung der Tragezeiten und des einmaligen Gebrauchs). Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Tragen von Atemschutz nicht gestattet ist, wenn Erkrankungen der Atemwege bereits vorliegen, da man ja gegen einen Widerstand atmet, was bei einer bestehenden Atemwegserkrankung nicht gerade förderlich ist. Leider finde ich nicht mehr, wo das geregelt ist. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?


    Gruß Frank


    P.S. Mit der Führungskraft haben wir festgelegt, dass der Kollege die Räumlichkeiten bis zur weiteren Klärung nicht mehr betritt.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hi,


    Atemwegserkrankung ist nicht gleich Atemwegserkrankung und Atemschutz ist nicht gleich Atemschutz. Ein pauschales Verbot ist mir nicht bekannt. In den mir bekannten Fällen wurden der Betriebsarzt und / oder der behandelnde Lungenfacharzt konsultiert und von den Ärzten überprüft, ob der Atemschutz bei der vorgesehenen Tätigkeit gesundheitlich unbedenklich ist und der Beschäftigte trotz seiner Erkrankung weiter mit Atemschutz beschäftigt werden darf. Von kein Problem, über anderes Atemschutzgerät erforderlich bis zu kein Arbeiten unter Atemschutz zulässig ist mir hier bereits alles begegnet und es waren immer Einzelfallentscheidungen in Abhängigkeit der Erkrankung, des Zustands des Erkrankten, der durchzuführenden Tätigkeiten und der zur Verfügung stehenden Atemschutzgeräte. Insofern rate ich zur Konsultation eines geeigneten Arztes ;) .


    schöne Grüße

  • Moin,


    ich würde an deiner Stelle an ArbMedVV in Verbindung mit DGUV Regel 112-190 denken. Bei FFP2 wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Angebotsvorsorge sein. Wenn der Arzt dann empfiehlt, dass die Arbeit nichts für den Mitarbeiter ist sollte der dir das tunlichst mitteilen.
    Ansonsten, woher sollst du wissen, dass der MA unter einer Erkrankung der Atemwege leidet?


    LG
    Moritz

  • Bei FFP2 wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Angebotsvorsorge sein.

    Nö, die realen Tragezeiten ziehen keine Angebotsvorsorge nch sich, aber wir bewerben massiv die Wunschvorsorge, und die Beschäftigtem dieses Bereiches stehen momentan in regelmäßigem Kontakt zum Betriebsarzt.


    Wenn der Arzt dann empfiehlt, dass die Arbeit nichts für den Mitarbeiter ist sollte der dir das tunlichst mitteilen.

    Nach der ArbMedVV darf er mir maximal mitteilen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen angezeigt sind. Dann sollten aber bei jedem Sachbearbeiter die Lichter angehen. ;)

    Ansonsten, woher sollst du wissen, dass der MA unter einer Erkrankung der Atemwege leidet?

    Der Kollege hat mir den Befund des Facharztes vorgelesen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    kurze Rückmeldung. Der Kollege bleibt aus den kontaminierten Bereichen raus. Damit haben wir diese Kuh erst einmal vom Eis. Die anderen Beschäftigten setzen die Schutzmaßnahmen um, so lange in diesen Bereichen noch gearbeitet werden muss. Als kurz-/mittelfristige Lösung werden die befallenen Räume komplett als Archivräume aufgegeben und andere Räume angemietet.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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