Wer bekommt Bescheinigung bei Eignungsuntersuchung nach G26.3

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  • Für die Unfähigkeit der Gesetzgeber können wir nichts, und uns als Unfähig hinzustellen... Kommentar los... Es haben nun mal nicht alle die Weisheit mit Löffel gegessen.

    Ersparen Sie uns aber bitte falsche Aussagen: Ich habe weder Sie noch jemanden anderes hier als "UNFÄHIG" bezeichnet!
    Ob Sie einen Löffel hatten, kann ich nicht beurteilen......

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA (3. April 2018 um 15:24)

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  • Hallo,

    Es ist ja schön, dass Sie das hier so munter immer wieder predigen, dass wir alles falsch machen und es doch gar nicht dürften.Aber ist es Ihrer Meinung nach denn "richtig"? Bzw. wo wird das dann Festgelegt?

    Bei uns handelt es sich halt "nur" um eine Freiwillige Feuerwehr, hier hat die DGUV, Entgegen Ihrer Aussage aus Post Nr. 11:

    geäußert, dass sie binden sind. Die Legmitation ergibt sich meiner Meinung nach aus §15 Abs. 1 Punkt 3 SGB VII. Das Schreiben des BMAS bezieht sich nur auf den §7 der DGUV-V1 und bei der BAuA konnte ich nur Hinweise in Verbindung mit den DGUV-G finden.Das eine Eignungsuntersuchung keine Arbeitsschutzmaßnahme ist sollte ja jeden klar sein.

    Eine Trotzreaktion ähm -post finde ich, ist für jemanden der "Ltd. Si.-Ing." bzw. Dozent an eine Hochschule ist, mehr als unangemessen.

    Für die Unfähigkeit der Gesetzgeber können wir nichts, und uns als Unfähig hinzustellen... Kommentar los... Es haben nun mal nicht alle die Weisheit mit Löffel gegessen.

    Generell sollte man aufhören, sich gegenseitig die Fähigkeiten
    abzusprechen. In diesem Bereich läuft vieles falsch, egal ob
    hauptberufliche oder freiwillige Feuerwehr. Wir haben und machen
    es aktuell auch falsch. Aus diesem Grund finde ich diesen Thread
    erhellend. Wenngleich sich in der Fläche kaum etwas ändern wird,
    es ist so eingefahren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010