Hallo,
ich benötige mal einen Tipp. In unserer Feuerwehr werden die aktuellen und potentiellen Geräteträger nach dem Grundsatz G26.3 untersucht.
Alles tuti, nun kam aber die Frage auf wer bekommt welche Bescheinigung?
Die Bescheinigung muss wohl aus 2 Teilen bestehen (1x grünes Frontblatt, 1x Durchschlag).
Meine Empfehlung wäre, Betriebsarzt schickt die Bescheinigung an die Stadtverwaltung mit Vermerk "persönlich".
Hier wird es an den Kameraden des jeweiligen Standortes weitergeleitet.
Der Kamerad behält das "original (grün?)" und Durchschlag an den Atemschutzgerätewart bzw. Standortverantwortlich, die müssen ja wissen Tauglich ja/nein und bis wann.
Oder jemand eine andere Idee? Bzw. wo ist sowas geregelt??
Gruß
Stephan