Umgang mit Überdruckentlastung nach Gefahrgutanlieferung

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  • Hallo,
    der Schwefelsäure-Lieferant entlässt die Druckluft, mit der die konzentrierte Schwefelsäure aus dem Tank-Auflieger in unseren Lagertank gedrückt wurde anschließend nach dem Betankungsvorgang in die Umgebungsluft. Die sei laut Fahrer "üblich", aber ist es auch erlaubt? Oder muss die Luft in unser System entlastet werden? Wie wäre hier die richtige Handhabung?

    Unser Gefahrgutbeauftragter konnte mir leider keine Antwort geben.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo,

    ich würde bei so einer Frage da zuständige Landratsamt Sachgebiet Immissionsschutz anrufen und Informationen über die Häufigkeit, Dauer, Volumen und Druck bereit halten (spontane Vermutung).

    Schaut man sich die Kenngrößen Siedetemp. und Dampfdruck an, so kann davon ausgegangen werden, dass bei diesem Stoff kein gasförmige Schwefelsäure
    entstanden ist und so mit Abgeblasen wird. Evtl. mal einen Chemiker aus eurem Unternehmen dazu ziehen, wenn ihr jemanden habt.
    Evtl. kann man auch mit einem Diffusionsmessgerät die Druckluft auf Schwefelsäure messen.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Stephan,
    wir bekommen 15m³ 96%igr Schwefelsäure. Wenn der Wind falsch steht stinkt es ordentlich aber eben nur alle 3 Wochen einmal. Hab auch schon unseren Gefahrgutbeauftragten (extern) gefragt, er konnte mir auch keine Antwort bezüglich Vorschriften machen. Also ist die Gefahr wohl zu vernachlässigen. Aber danke für den Hinweis.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ich könnte mal die kommende Woche unseren Dipl. Chemiker diesbezüglich fragen, sofern wir nächste Woche nicht zu sehr in Beschläg genommen werden.
    Ich könnte mir aber vorstellen das hier event. Reste vom Tankinhalt als Schwefelsäure Aerosole in die Luft mitgerissen werden.
    Davon abgesehn gibt es hier einige Infos bezgl. Schwefelsäure und ihrer Aerosole mit ihrer Einstufung in Kat. 4 der krebserzeugenden Stoffe und Hier wäre ein Datenblatt von Gischem. Unter der Rubrik TA Luft ist diesbezüglich nichts beschrieben, außer wie weiter oben geschrieben, die für den Immisionsschutz zuständige Behörde zu kontaktieren und unter den technischen und organisorischen Schutzmaßnahmen ist unter ab/umfüllarbeiten eine funktionstüchtige Absaugung (Mindeststandard) und Dichtheit beschrieben.

    3 Mal editiert, zuletzt von bildertattoo (4. Mai 2018 um 23:43)

  • Hallo,
    ja das GisChem Datenblatt ist mir schon bekannt. Die Einstufung der Aerosole als krebserregend ist mir dagegen neu. Allerdings muss man auch sehen, dass es sich hier um das Ablassen von ca 20m³ Aerosol Schwefelsäure im Aussenberech geht. Es handelt sich nicht um das Arbeiten in einem Schwefelsäuredampf. Auch liegt die Ablassstelle etwa 3 Meter über dem Boden was einen direkten Kontakt ausschliesst.

    Das etwas mitgerissen wird steht ausser Zweifel, ich habe es schon selbst erlebt. Mir geht es einfach darum, ob es dafür irgendwelche Vorschriften gibt.
    Im Tank sind nach Entleerung ca. 5 bar und unsere Abluftanlage kann nur 1,5 bar vertragen. Sprich ein Ablassen wäre mit erheblicher Zeit verbunden.

    Gruß Frank

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