Hallo,
bei uns ist ein Verbesserungsvorschlag eingegangen, der darauf abzielt, die Papierhandtücher in den Sanitärräumen durch Stoffhandtücher zu ersetzen, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Da ich damit die Keimbelastung eher erhöhe ist der Vorschlag natürlich nicht umsetzbar (bei uns wäscht sich sicherlich nicht einmal 5% wirklich hygienisch die Hände). Die Handtücher sollen persönlich zugeordnet sein, d.h. jeder Beschäftigte hat sein eigenes Handtuch auf der Toilette hängen. Jetzt möchte ich den Vorschlag nicht einfach mit dem Verweis auf die ASR Sanitärräume abbügeln.
Zitat von ASR 4.15.4 (2) In Toilettenräumen müssen Mittel zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z. B. Einmal-handtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner) bereitgestellt werden.
Unabhängig von der logistischen Seite (auf unserem Stockwerk müsste ich Haken für 36 Beschäftigte anbringen), würde ich dem Vorschlagenden gerne noch einiges an die Hand geben. TRBA und GefStoffV scheiden aufgrund ihres Geltungsbereichs aus - oder? Beim RKI finde ich zwar Unmengen an Infos, aber auch immer auf bestimmte Tätigkeitsbereiche heruntergebrochen. Im Internet finde ich massig Hinweise, warum man seine Handtücher nicht teilen sollte, aber nichts darüber, wenn die Handtücher persönlich zugeordnet sind. Vielleicht hat ja jemand eine Quelle, wo es leicht verständlich beschrieben ist, warum diese Lösung mit den personengebundenen Stoffhandtüchern nicht funktionieren wird (unabhängig von dem Platzbedarf).
Gruß Frank
P.S. Ich möchte hier keine Diskussion über Warmlufthändetrockner der Staubsaugerfirma starten. Darum geht es in diesem Vorschlag nicht.