Hallo,
ich hätte eine Frage bzgl. der Zulässigkeit des Zusammenführens von Abluftströmen, welche aus Sicherheitsschränken stammen. Ich habe bisher keine Vorschrift gefunden, in welcher diese Thematik bis ins Detail behandelt wird. Wenn man etwas Material findet, erscheint am Ende immer der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung. Das hilft natürlich auch nicht weiter, da für eine GBU auch eine gewisse Datengrundlage erforderlich ist, um die Gefährdungen beurteilen zu können bzw. es wäre günstig, wenn man wenigstens eine Rahmen hätte, in welchem man sich bewegen kann. Da diese Thematik häufig vorkommen sollte (gerade in Laboratorien), könnten hierfür auch Standards definiert werden.
Den einzigen Hinweis enthält die DIN 1946 Teil 7 (Raumluftechnische Anlagen in Laboratorien). Dort wird in Abschnitt 6.3.4 auf den Ex-Schutz eingegangen, welcher in der Regel (keine hohe Belastung) nicht erforderlich ist, da eine erhebliche Verdünnung des belasteten Luftstroms (sofern vorhanden) durch verschiedene andere unbelastete Teilströme im Abluftsystem erfolgt.
Wir möchten Unterschränke, welche Lösemittelgebinde enthalten (verschlossen, ohne Kontaminationen, kein Umfüllen) zusammen mit einem Druckgasflaschenschrank (CO2, Sauerstoff) absaugen. CO2 sehe ich nicht als Problem. Allerdings kann bei Austritt von Sauerstoff und gleichzeitig einer geringen Menge entzündbares Lösemittel ein explosionsfähigeres Gemisch entstehen, als dies mit "normaler" Raumluft der Fall ist, da O2 die UEG absenkt. Bei erhöhten Austrittsgeschwindigkeiten (Mitreißen von Partikeln, welche sich entzünden) oder dem Vorhandensein einer Zündquelle im Abluftsystem könnte eine Zündung erfolgen.
Alternativ zum Zusammenführen müsste eine separate Abluftleitung für die Gase gezogen werden (Zeit, Kosten).
Hat jemand bereits Erfahrungen mit derartigen Aufgabenstellungen? Ist ein doppelter Fehlerfall realistisch anzunehmen?
Danke & Gruß
tree