Trinkwasserhygiene VDI 6022 und VDI 6023

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  • Guten Abend Zusammen, kennt hier jemand angebliche Anforderungen an die Trinkwasserhygiene in Bezug auf Beprobungen von Zapfstellen an Kaffeevollautomaten? Ich finde im Internet nichts brauchbares. Bisher entnehmen wir Proben an typischen Stellen in Bäder und an Trinkwasserzapfstellen. Jetzt werde ich mit der "Kundenanforderung" konfrontiert, warum wir keine Proben an den Kaffeemaschinen entnehmen. Für mich nicht logisch, weil a.) die Gefährdungen, z. B. durch Legionellen im Aerosol liegen (durch Einatmen) und nicht im Verzehr, und b.) die Temperaturen an den Auslassdüsen über 65 Grad Celsius liegen. Gibt es hier Erfahrungen im Umgang mit dieser Problematik?


    VG Sifuzzi.

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Moin


    Die Automaten waren in letzter Zeit oft negativ in den Medien.
    Z. B. MARKTCHECK

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin Moin, auf diese und ähnliche Seiten bin ich auch gestoßen bei meiner Recherche. Und da mag auch was dran sein. Das beträfe sicher auch die Betreiber von Kaninen und Mensen, die solche Maschinen bereitstellen. Wir sind allerdings Gebäudebetreiber und kommen unseren Pflichten i. S. der VDI 6022 (RLT Anlagen) Trinkwasserhygine VDI 6023 nach. Und da sind die Zapfstellen für die Beprobungen definiert. Das uns jetzt unser Kunde damit konfrontiert, warum wir die Wasserentnahmestellen an den Kaffeemaschinen nicht prüfen, stellt mich vor diesem Dilemma.


    Danke trotzdem!


    VG
    Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sifuzzi,


    mach es dir nicht so schwer.
    Vereinbare mit deinen Kunden, die das wünschen, einfach diese zusätzliche Beprobung (natürlich gegen zusätzliche Bezahlung).
    Verweise sie dabei noch mal auf die Unterschiede zwischen Verantwortung des Wasserversorgers nach TVO (hier: Vermieter) einerseits und Anlagenbetreiber (hier: Kaffeeautomatenbesitzer) andererseits und hilf ihm damit beim Aufdecken seiner hygienischen Probleme.



    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Guten Morgen zusammen, danke für die vielen Hinweise. Wenn jemand an dem Ergebnis meiner Recherchen interessiert sein sollte:


    Es gibt keine gesetzliche Forderungen „Zapfstellen“ hinter der Trinkwasserinstallationen zu beproben, sei es CO2 Anlagen (Kohlensäureanreicherung für Sprudelwasser), oder Kaffeemaschinen/ Vollautomaten. Die Antworten nach Gesprächen mit einigen Prüfinstituten waren überraschend einfach: Alles was hinter der verbauten Installation angeschlossen ist, ist kein Trinkwasser mehr im Sinne § 2 und fällt auch nicht mehr unter dieser Verordnung. Wenn Betreiber solcher Anlagen ihren Pflichten nach VDI 6022 (RLT Anlagen) und VDI 6023 (Trinkwasserleitungsanlage) nachkommen, sind sie sauber, da die Zapfstellen für Beprobungen definiert sind (in der Regel DVGW Arbeitsblatt 551). Erst wenn Zweifel am Stand von „Anerkannten Regel der Technik“ seiner Trinkwasserinstallation bestünden, ergeben sich weitere Pflichten aus der TrinkwV.


    Ob dennoch Hygiene Beprobungen an nachgelagerten Trinkwasseraufbereitungen (z. B. Kaffeeautomaten) Sinn machen würden, steht natürlich auf einem anderen Blatt, sie stehen nicht im Kausalzusmmenhang der TrinkwV.
    Beste Grüße
    Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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