Wer bekommt die Unfallanzeige

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  • Hallo Zusammen,

    ich bin letzten über einen Passus im VII SGB §193 gestolpert...

    "Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden. "

    Schickt Ihr eure Unfallanzeigen zu der für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz)?
    Und wenn nicht, warum?

    Vielen Dank für eure Antworten

    Viele Grüße

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  • Hallo,

    die meldepflichtigen Unfälle werden der jeweiligen BG in 2 facher Ausführung und dem jeweiligen Gewerbeaufsichtsamt als einfache Ausführung geschickt. Bei uns werden immer 4 Dokumente erstellt und der Geschäftsführung zur Unterschrift gegeben. Eine Ausführung bleibt dann immer in der Firma.
    Grüße

  • Das steht auch im Beiblatt... Seite 2 der Unfallmeldung.
    https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Dow…publicationFile

    Punkt 3

    PLUS zusätzlich so wie ihr das in eurem Unternehmen festgelegt habt.
    Also vielleicht FASI und BA usw. Je nach Managementsystem wollen das ja mittlerweile VIELE haben.
    In der Praxis hat es sich bei mir eingebürgert dass ich die Unfallanzeige VOR dem Versand an die Aufsichtsbehörden bekomme und "prüfe".

    Ja. Und in den Unternehmen die ich betreue geht das immer an die zuständige Aufsichtsbehörde.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ja. Richtig. Insbesondere wenn ich höre was mit den neuen Datenschutzrichtlinien auf uns zukommt...

    Aber wenn das nun mal so im Unternehmen so geregelt ist, ist es so geregelt. War ja auch nur eine Info.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo KnipsMaus,
    wir sind bei der Verwaltungs-BG und melden unsere meldepflichtigen Arbeitsunfälle im online-Portal direkt an die BG und den Ausdruck der Anzeige versenden wir an das Gewerbeaufsichtsamt. Wir haben über die GAA hier das Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS eingeführt.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Aber wenn das nun mal so im Unternehmen so geregelt ist, ist es so geregelt.

    Das würde ich zumindest mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten abstimmen. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage besteht nun mal kein Anspruch auf die entsprechenden Daten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.