Zusammenlagerung von brennbaren Gasen und Sauerstoff im Freien

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  • Hallo zusammen,

    was haltet ihr von folgender Aussage:

    " Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten.

    Druckgasflaschen mit entzündbaren Gasen (Acetylen, Flüssiggas) und oxidierenden Gasen (Sauerstoff) dürfen zusammen gelagert werden, wenn

    - die Gesamtzahl 150 Druckgasflaschen nicht übersteigt

    - untereinander ein Abstand von mind. 2,0 m eingehalten wird

    (vgl. Tab. 2 in Abschn. 7.2. TRGS 510).

    Um einen Lagerplatz im Freien sinnvoll zu nutzen, wird empfohlen, inerte Stoffe (Stickstoff, Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon, Kohlendioxid) zwischen den entzündbaren und oxidierenden (Sauerstoff) zu lagern. "

    Fachlich richtig ?


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Irgendwie ist Deine Auflistung ein wenig zerstückelt.
    Die TRGS 510 unterscheidet klar unter Lagerung im Raum und Lagerung im Freien. Wobei im Freien nicht unbedingt das ist, was man so landläufig darunter versteht, denn da ist durchaus auch ein Dach und Wände erlaubt, unter diversen Vorgaben.
    Unter 10.3 steht dann
    "(2) Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Er kann durch eine mindestens 2 m hohe und ausreichend breite Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ersetzt werden."
    => ist eine entsprechende Wand da, kann man den Abstand verringern.

    Unter 10.4 steht was zu Schutzbereichen, diese sind relevant bei giftigen und brennbaren Gasen
    "(4) Die Abmessungen der Schutzbereiche betragen für ortsbewegliche Druckgasbehälter bei Lagerung in Lagerräumen 2 m in jede Richtung. Bei Gasen schwerer als Luft kann der Schutzbereich nach oben auf 1 m verkürzt werden. Im Freien können die Abmessungen der Schutzbereiche halbiert werden. "
    => um z.B. brennbare Gase gilt ein Schutzbereich von 1m in jeder Richtung. Da muss ich also Ex-Schutzmaßnahmen ergreifen, also nicht gerade brandfördernde Gase dort lagern.

    Unter Abschnitt 7 findest Du
    "3 Mit verschiedenen Gasen gefüllte Druckgasbehälter dürfen unter folgenden Bedingungen gemeinsam in einem Lagerraum gelagert werden:
    1. Druckgasbehälter mit entzündbaren/entzündlichen, oxidierenden/brandfördernden oder akut toxischen, gekennzeichnet mit H331 bzw. giftigen Gasen, wenn dabei die Gesamtzahl 150 Druckgasbehälter oder 15 Druckfässer nicht übersteigt. Zusätzlich dürfen Druckgasbehälter mit inerten Gasen in beliebiger Menge gelagert werden."

    Achtung, hier wird vom Lagerraum gesprochen, also nicht Lagerung im Freien. Im Raum ist somit der Schutzabstand um das brennbare Gas von 2m einzuhalten.

    unter Punkt 7 dann die Erlösung:
    "7. Für die Lagerung im Freien bestehen keine Einschränkungen."


    Gängige Praxis ist, dass man brennbare von brandfördernden Gasen trennt und zur Trennung nimmt man dann inerte Gase.
    z.B. links im Lager Acetylen, in der Mitte dann Kohlendioxid und rechts Sauerstoff.
    Bei Lagerung in Räumen muss man einiges mehr beachten, gegenüber der Lagerung im Freien, daher bevorzuge ich ein Lager im Freien.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (15. März 2018 um 15:48)

  • Hallo Axel,

    Danke für Deine Einschätzung. Es geht nur um die Lagerung im Freien.

    Gängige Praxis ist, dass man brennbare von brandfördernden Gasen trennt und zur Trennung nimmt man dann inerte Gase.
    z.B. links im Lager Acetylen, in der Mitte dann Kohlendioxid und rechts Sauerstoff.

    Das habe ich auch empfohlen.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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