Sicherheitsschuhe aus Gesundheitlichen Gründen nicht tragen?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Kollegen,


    mir ist heute aufgefallen dass ein Mitarbeiter keine Sicherheitsschuhe trägt. Als ich ihn darauf angesprochen habe, sagte er, er könnte diese nicht tragen weil er sonst Schmerzen in der Hüfte und an der Verse hat. Er könne nur noch die aktuellen Schuhe (normale Schuhe) tragen, um keine Schmerzen zu haben (Einlegesohlen helfen wohl auch nichts). Er hat außerdem im April einen Termin bei Orthopäden. Der zuständige Meister wisse aber bescheid.


    Nun ist meine Frage bzw. Vermutung, wenn er nicht in der Lage ist PSA bestimmungsgemäß anzuwenden, dann darf er auch nicht arbeiten bzw. im krassen Sinn hat er im Gefahrenbereich nichts verloren oder?


    Außerdem sollte ein Meister so etwas doch mit mir absprechen oder?


    Mein Plan wäre jetzt den Meister darauf hinzuweisen und das ganze noch schriftlich bestätigen zu lassen, da dieser das Risiko ja anscheinend eingeht?!



    Danke für eure Hilfe :thumbup:

    :87:

  • ANZEIGE
  • Moin!


    Ja.. und schon gehts los. ;)


    1. Klar. Der/Diejenige hätte das mit dem Tragen von Tempelflitzern erstmal melden und mit dem Meister, der GF und der FASI abklären müssen. Er bewegt sich ohne die vorgegebene PSA im gefährdeten Bereich. Die vorgegebene PSA ist ja nicht zum Spaß dort vorgegeben.
    2. Im krassesten Sinn hast du Recht. Wenn eine Restgefährdung da ist, die PSA benötigt um ausgeschlossen zu sein, und er/sie nicht tragen kann, hat er dort nichts verloren.
    3. Der Meister hätte hier ebenfalls (er wusste ja Bescheid) mit der GF/dir in Verbindung treten sollen. Er steht als Aufsichtsführender hier in der Pflicht. Was mich zu der Frage führt.... WEIß denn der Meister von dieser Pflicht? Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.... aber den meisten Vorgesetzten ist das nicht so ganz klar.....


    Die Sache mit dem "schriftlich drauf hinweisen...".... Mach langsam. Wie ich dir schon in deinem Vorstellungsthread vorhergesagt hab, stehst du jetzt vor einer kniffligen Situation.
    Du bist jung, neu auf dem Posten und du hast einen "altgedienten" vor dir. Wenn du jetzt sofort mit der §§ - Keule und Papier kommst, verscherzt du es dir direkt. Und das wird sich dann rumsprechen.
    Ausserdem bist als (REINE) FASI nicht weisungsbefugt (es sei denn, du hast einen entsprechenden Titel) und kannst solche Sachen nicht einfach übers Knie brechen und Beschäftigten solche Schriftstücke hinlegen. Das muss mit der GF abgesprochen und durch sie abgesegnet werden.
    Versuch mit dem Meister zu reden, und ihm das verständlich zu machen, dass wenn er ein sicherheitswidriges Verhalten weis und toleriert, das ihn als Aufsichtsführenden trifft.
    Und setz für die Aufsichtsführenden mal eine Unterweisung im Sinne der Pflichten von Vorgesetzen an.


    Zurück zum Problem.
    1. Dass der einen Termin beim Orthopäden hat ist gut. Der wird ihm dann wohl entsprechend angepasste Sicherheitsschuhe verschreiben.
    2. Was passiert mit demjenigen bis dorthin... Schau dir den Arbeitsbereich nochmal an. Ist es WIRKLICH zwingend notwendig Schutzschuhe zu tragen? Kann das über einen Zeitraum mit Ausnahmegenehmigung und einer entsprechenden Einschränkung im Umgang mit den gefährlichen Mitteln funktionieren? Oder kann der/die Beschäftigte in der Abteilung für den Zeitraum umgesetzt werden? Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt dass er dort nicht arbeiten darf (ohne Schuhe) würde ich mich mit dem Betriebsarzt/Hausarzt zusammentun und schauen ob ich eine Krankschreibung/vielleicht sogar Berufsverbot für den Zeitraum hinbekomme.
    3. Ich würde evtl. sogar noch einen Schritt weiter gehen. Ist der Beschäftigte älter und hat er Probleme mit den Füßen (meistens bleibt es ja nicht dabei) würde ich mal schauen ob ich ihn im Unternehmen umsetzen kann.



    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Hallo Mike,


    Danke für die schnelle Antwort.


    Mit dem schriftlich darauf hinweisen hast du natürlich recht, diesen Schritt sollte ich nicht zu schnell machen. Jedoch ist dieser Meister sogar Sicherheitsbeauftragter und ist schon des Öfteren durch Sicherheitswidriges Verhalten aufgefallen. Deswegen kann man hier auf keinen Fall sagen dass er sich seiner Verantwortung nicht bewusst ist.


    Aber ich werde mir jetzt erst mal seine Ansicht der Dinge anhören wie du oben auch gesagt hast.


    Deinen dritten Punkt bei "Zurück zum Problem" finde ich klasse. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit den MA einen Arbeitsplatz bis dahin zu geben, an dem die Gefahr geringer bzw. ganz ausgeschlossen ist. Danke dafür!

    :87:

  • Hallo



    Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt , bitte auch mal an die Fürsorgepflichten des Unternehmers denken und dem Mitarbeiter einen Schonarbeitsplatz bis zur Klärung der Beschwerden durch den Betriebsmediziner einrichten, eine gängige Praxis, durch Absperrung zu Gefahrenstellen die nur er nicht überschreiten darf (Schonarbeitsplatz)oder durch Sicherheitsüberschuhe wie Besucher sie tragen müssten u.s.w. eben Sozial-Kompetenz der SiFa zeigen und leben. Es gibt so viele Möglichkeiten


    Gruß


    K.Otten

  • Jedoch ist dieser Meister sogar Sicherheitsbeauftragter und ist schon des Öfteren durch Sicherheitswidriges Verhalten aufgefallen.

    Klingt nach Auswahlverschulden des Arbeitgebers und organisatorisch sinnvoll ist es in der Regel auch nicht, den Meister und somit Vorgesetzten zum SiBe zu bestellen, denn dadurch muss er sich als SiBe selbst unterstützen in seiner Meistertätigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Klingt nach Auswahlverschulden des Arbeitgebers und organisatorisch sinnvoll ist es in der Regel auch nicht, den Meister und somit Vorgesetzten zum SiBe zu bestellen, denn dadurch muss er sich als SiBe selbst unterstützen in seiner Meistertätigkeit.

    Als er damals für dieses Amt ausgewählt wurde war er noch nicht Meister. Aber dass das nicht optimal ist, ist mir bewusst und ich bin aktuell auf der Suche nach jemand anderes.

    :87:

  • Das Thema Meister und Sicherheitsbeauftragter ist so ein Thema für sich.
    EIGENTLICH soll das ja strikt getrennt sein (Vorgesetzter und Sibe), oftmals bekommst du das aber nicht hin. Hohe Fluktuation, entsprechendes Verständnis, und Veranwortungsbewusstsein. Aber wie gesagt, ein Thema für sich.


    Und das ganze mit dem Auswahlverschluden war auch mein erster Gedanke.


    Hallo Mike,
    Danke für die schnelle Antwort.


    Mit dem schriftlich darauf hinweisen hast du natürlich recht, diesen Schritt sollte ich nicht zu schnell machen. Jedoch ist dieser Meister sogar Sicherheitsbeauftragter und ist schon des Öfteren durch Sicherheitswidriges Verhalten aufgefallen. Deswegen kann man hier auf keinen Fall sagen dass er sich seiner Verantwortung nicht bewusst ist.


    Stop... Ich glaube du "vermischst" da was.
    Ein Sibe ist GRUNDSÄTZLICH nicht haftbar. Das bekommen die auch auf ihren Kursen so beigebracht.
    Ein Meister (Vorgesetzer/Aufsichtsführender) IST VERANTWORTLICH für die ihm übertragenen Pflichten (schriftlich von der GF) und die "Geborenen" Pflichten seiner Stelle.
    Sprich, er muss schon allein aufgrund seiner Pflicht als Vorgesetzer Regelungen einhalten und die Einhaltung gewährleisten udn auf die Einhaltung achten (Aufsichtspflicht).
    Vielleicht schaust du dir mal dazu das Merkblatt A006 und A006-1 der BGRCI an. Dort ist das ganze etwas aufgedröselt.


    Mal mit Beispiel:
    Sieht ein Sibe dass ein Beschäftiger ohne Schutzbrille flext, soll er hingehen und den Kollegen überzeugen die Brille zu tragen. Wenn der Kollege weitermacht hat der Sibe keine weitere Handhabe. (jetzt lassen wir mal das Zum-nächsten Vorgesetzten gehen usw. weg).
    Sieht ein Verantwortlicher (Meister, Abteilungsleiter etc.) dass ein Beschäftiger ohne Schutzbrille flext, HAT er hinzugehen und den Untergebenen anzuhalten Schutzbrille zu nutzen. Und der Untergebene hat das auch noch zu tun.Wenn er sich weigert muss der Vorgesetzte entsprechende Maßnahmen ergreifen.


    Passiert jetzt ein Unfall und ein SibeMeister war in der Nähe/hats gesehen, so wird vermutlich (wenn es zu einem Prozess kommt) der SibeMeister eine aufs Dach bekommen. Aber nicht weil er als Sibe seine Pflicht verletzt hat, sondern weil er seine Pflicht als Meister verletzt hat, nichts zu tun. (Das ist auch der Grund warum ein Meister kein Sibe sein sollte, was jedoch immmer wieder vorkommt, weil man einfach kein geeigentes oder freiwilliges Personal findet)


    Ich hoffe das war einigermaßen einleuchtend.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Ah sorry das kam bei meiner Antwort nicht ganz klar raus, das mit der Verantwortung war auf die Meisterstelle bezogen und nicht auf die Sibe.


    Trotzdem ein gutes Beispiel danke dir :)

    :87:

  • Hallo Young sifa
    um mal von dem Thema Verantwortung oder nicht abzukommen und deinem Kollegen zu helfen:
    1.Unsere Beide Lieferanten für Arbeitsschuhe bieten beide an auch mal vorbeizukommen und verschiedene schuhe zu Probieren bzw. den Fuß zu vermessen.
    2.Kann der Kollege ja einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Kostenübernahme stellen wenn er Orthopädisch angepasste Schuhe benötigt .
    wenn das alles nicht greift kann man danach wenn nötig(Thema GB) immer noch über eine Versetzung nachdenken.
    Natürlich sollte vorher noch eine Zwischenlösung gefunden werden.

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,
    das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Mitarbeitern ist schon ein Problem. Aber mal ehrlich, wenn man Mitarbeiter auf bestimmte Arbeitsplätze einstellt, weiß man doch welche PSA benötigt wird.
    Wie lange ist der Betreffende Mitarbeiter bei Euch? Hat er gewusst, dass er an seinem Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe tragen muss? Hat er dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, dass er Fußprobleme hat. Wenn der Mitarbeiter aus medizinischen Gründe besondere Schuhe benötigt, kann sich der Arbeitgeber mit der BG abstimmen, und der Schuh wird dann von der BG übernommen. Diabetiker brauchen oftmals solche medizinischen Schuhe.


    mit kollegialem Gruß Joachim


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • kann sich der Arbeitgeber mit der BG abstimmen, und der Schuh wird dann von der BG übernommen.

    Aber nur wenn es sich um einen Versicherungsfall (also Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) handelt, was ich hier bezweifle.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aber nur wenn es sich um einen Versicherungsfall (also Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) handelt, was ich hier bezweifle.

    Ansonsten könnte u.U. die Rentenversicherung die Mehrkosten übernehmen. was sie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch tut.
    Hier bekommt man Infos

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,
    es gibt eine PSA Benutzungsverordnung. In dieser Verordnung ist in § 2 geregelt, wie die PSA für den Mitarbeiter beschaffen sein muss.
    Ich kann mich noch ein SiBe Seminar erinnern, in dem es eben um die Sicherheitsschuhe ging. Da wurde eben auf die PSA Benutzungsverordnung hingewiesen. Ist es aus medizinischer Sicht erforderlich, hat der Ag. diese Schuhe bereit zu stellen. Geht der Betrag über den Sockelbetrag den der Ag. für die Schuhe bereitstellt, kann er sich vom Unfallversicherer den höheren Betrag erstatten lassen, da der Schuh medizinisch veranlasst ist.
    Und wie gesagt: in der GeBu steht bestimmt, dass in diesem Bereich Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Wir haben unsere neu eingestellten oder umgesetzten Mitarbeiter immer vom ersten Tag mit der nötigen PSA ausgestattet. So haben wir in der Regel dieser Aussage: '' Er könne die Sicherheitsschuhe nicht tragen '' vorgegriffen.


    mit freundlichen Grüßen Joachim


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,
    es gibt eine PSA Benutzungsverordnung. In dieser Verordnung ist in § 2 geregelt, wie die PSA für den Mitarbeiter beschaffen sein muss.
    Ich kann mich noch ein SiBe Seminar erinnern, in dem es eben um die Sicherheitsschuhe ging. Da wurde eben auf die PSA Benutzungsverordnung hingewiesen. Ist es aus medizinischer Sicht erforderlich, hat der Ag. diese Schuhe bereit zu stellen. Geht der Betrag über den Sockelbetrag den der Ag. für die Schuhe bereitstellt, kann er sich vom Unfallversicherer den höheren Betrag erstatten lassen, da der Schuh medizinisch veranlasst ist.
    Und wie gesagt: in der GeBu steht bestimmt, dass in diesem Bereich Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Wir haben unsere neu eingestellten oder umgesetzten Mitarbeiter immer vom ersten Tag mit der nötigen PSA ausgestattet. So haben wir in der Regel dieser Aussage: '' Er könne die Sicherheitsschuhe nicht tragen '' vorgegriffen.


    mit freundlichen Grüßen Joachim

    Hallo,
    unabhängig davon wer eine solche Aussage getätigt haben soll ist es völlig falsch.


    Liegt auf Grund eines Arbeitsunfalles oder evtl. einer beruflichen Krankheit die Notwendigkeit bestimmter Sicherheitsschuhe vor, kommt natürlich der gesetzliche Unfallversicherungsträger dafür auf.


    Hat der Beschäftigte einfach nur krumme Füße, leidet an Diabetis oder eine sonstige Verletzung, Erkrankung, welche nicht auf die versicherte Tätigkeit zurück zu führen ist, zahlt weder der UVT noch der Arbeitgeber, sondern, je nach Ursache die Kranken- oder Rentenversicherung. Der Arbeitgeber trägt lediglich den Preis eines normalen Sicherheitsschuhes.


    Ein Nichtragen von Sicherheitsschuhen darf jedenfalls nicht akzeptiert werden.


    Bemühen Sie mal die Suchfunktion hier im Forum, die Frage wurde bereits mehrfach abgespeist. :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA ()

  • Hallo,
    ich habe da doch etwas durcheinandergebracht.
    Nur der Tonfall des Hinweises scheint mir doch sehr unangebracht. Zum anderen habe ich nie behauptet, dass das Nichttragen von Sicherheitsschuhen zu dulden ist.


    Gruß Joachim


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • Und wie gesagt: in der GeBu steht bestimmt, dass in diesem Bereich Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Wir haben unsere neu eingestellten oder umgesetzten Mitarbeiter immer vom ersten Tag mit der nötigen PSA ausgestattet. So haben wir in der Regel dieser Aussage: '' Er könne die Sicherheitsschuhe nicht tragen '' vorgegriffen.

    Ich vermute/spekuliere mal: bei dem von @YoungSifa geschilderten Fall ist bei dem betreffenden Mitarbeiter jetzt eine Veränderung seiner persönlichen (physischen) Leistungsvoraussetzungen eingetreten und er hatte diese Probleme früher eben noch nicht.
    Ansonsten stimme ich vollkommen zu: sinnvoller Weise ist bei Neueinstellung bzw. Umsetzung von Mitarbeitern auf Stellen, wo das Tragen von Sicherheitsschuhen resultierend aus der GefBeurt oder anderer (z.B. innerbetrieblicher) Vorgaben geboten (also verbindlich) ist, darauf zu achten, dass sie diese auch tatsächlich mit ihren persönlichen Leistungsvoraussetzungen tragen können.


    Und diesen Tipp von @Trierer ...

    durch Sicherheitsüberschuhe wie Besucher sie tragen müssten

    ...finde ich sehr gut. @YoungSifa nimm einfach Kontakt zu Herstellern/Vertreibern von Sicherheitsschuhen auf und frage, was sie so alles an Möglichkeiten für so einen Fall anbieten können (Überschuhe, spezielle Anpassungen, ...)

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hallo Kollegen,


    ich habe dem Mitarbeiter jetzt diese Überzieher besorgt und er war/ist sehr zufrieden damit. Er meinte sogar er fühle sich jetzt um einiges wohler.


    Danke für eure Hilfe,


    LG Jonas

    :87:

  • ANZEIGE
  • Hat der Beschäftigte einfach nur krumme Füße, leidet an Diabetis oder eine sonstige Verletzung, Erkrankung, welche nicht auf die versicherte Tätigkeit zurück zu führen ist, zahlt weder der UVT noch der Arbeitgeber, sondern, je nach Ursache die Kranken- oder Rentenversicherung. Der Arbeitgeber trägt lediglich den Preis eines normalen Sicherheitsschuhes.

    Der Thread hat zwar urprünglich ein anderes Thema aber durch die Suche bin ich auf die oben zitierte Aussage gestoßen.


    Wird dies bei euch so umgesetzt? Der Arbeitgeber zahlt nur den normalen Arbeitsschuh und der Arbeitnehmer klärt die Kostenfrage der orthopädischen Einlagen mit seiner Krankenkasse/Rentenversicherung?

    Gruß Roland

  • Moin Roland,


    wir zahlen komplett, denn wir wollen, dass unsere Beschäftigten die Schuhe auch anziehen. Bei knapp 400 Beschäftigten habe ich derzeit drei Personen, auf die das zutrifft. Das ist finanziell verschmerzbar.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Der Thread hat zwar urprünglich ein anderes Thema aber durch die Suche bin ich auf die oben zitierte Aussage gestoßen.
    Wird dies bei euch so umgesetzt? Der Arbeitgeber zahlt nur den normalen Arbeitsschuh und der Arbeitnehmer klärt die Kostenfrage der orthopädischen Einlagen mit seiner Krankenkasse/Rentenversicherung?

    Ja,
    wobei i.d.R. der Leistungsträger (RV) bei uns die Kosten der üblichen Schuhe anfragt und diese in Abzug bringt. Bei >3000 MA, ist man nicht so großzügig wie @Guudsje


    Darüberhinaus zahlt man im ö.D. nur das was man muss/darf.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),