Versicherungsschutz und private Elektrogeräte

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  • Hallo Trierer,

    Das bedeutet
    das ich bei zwei Mitarbeitern in unsere Verwaltung einmal privaten mobilen Sauerstoffkonzentrator und einem anderen den privaten e-Rollstuhl stilllegen muss, weil wir auch bei der FM Global versichert sind? ...

    Warum? Das erschließt sich mir nicht. Lösungen sind nie schwarz-weiß.
    Was sagt denn FM Global zu eurer Lösung? Wir mussten auch schon einmal 6 Jahre auf eine Antwort bzw. eine Lösungsvorgabe von FM Global warten.
    Aber das ist es wert. Jetzt haben wir eine Vorgabe, wie wie zur handeln haben und sind zuversichtlich, dass der Versicherungsschutz gesichert ist.


    Der Ing. der FM Global hat sich sein 20 Jahren bei den jährlichen Begehungen noch nicht Beschwert (obwohl gesehen)

    Gibt euch das Rechtssicherheit? Wohl eher nicht.
    Auch "Ing." sind nicht fehlbar und schon gar nicht Alleskönner bzw. Alleskenner. Ich unterstelle einmal, dass im Fall der Fälle die Rechtsanwälte/Richter entscheiden und der "Ing." sich einen neuen Job suchen muss.


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko ()

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  • Hallo Axels,


    "jeder der privates Gerät mitbringt muss eine Private Haftpflicht haben um Schäden ab zudecken.


    Die Geschäftsleitung hat dies, in das Prüfprotokoll VDE 701/702 mit aufgenommen der Eigentümer muss gegenzeichnen, vor der Inbetriebnahme des Geräts und natürlich bei Verlust oder Diebstahl das Unternehmen keinen Ersatz leistet
    Bei den Medizinprodukten ist die Krankenkasse als Leistungserbringer in der Pflicht und versichert und prüft die bereitgestellten Geräte (VDE 0751) für die Mitarbeiter selbst auch gegen Sachschäden die durch ein Brand entstehen können. (Vertraglich fixiert) da wir nicht prüfen dürfen wegen der fehlenden Fachkunde.


    In den Senioren Residenzen die ich mit betreue ist dies genauso in den Heimverträgen beschrieben, so wohl mit dem Bewohner, als auch mit den "Krankenkassen" Leistungserbringer
    die Mitarbeiter bedienen und arbeiten mit den mitgebrachten Geräten auch Private (Warscheinlich ein paar 10000 mal in Deutschland, tägliche Praxis) wir reden nicht über Kaffeemaschine sonder über oft privat bereit gestellte Maschinen (Geräte)


    Gruß


    K.Otten

    4 Mal editiert, zuletzt von Trierer ()

  • stimmt so definitiv nicht.
    Diese Klausel, könnten Sie ja mal als Kopie hier einstellen.


    Wir haben einen Klinikum der Maximalversorgung ebenfalls bei FM G versichert.
    Dieses Verbot existiert nicht im Vertrag.


    Die verwendeten Elektrogeräte müssen betriebssicher sein und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der BetrSichV sowie DGUV V3/4 geprüft und dokumentiert sein. Natürlich wird seitens des Arbeitgebers kein Wildwuchs geduldet, aber oftmals sind Kaffeemaschinen, Wasserkocher und auch Ventilatoren im Einsatz.
    Die Sensibilität der Beschäftigten in Bezug auf Elektro und Brandgefahren wird regelmäßig aktualisiert.


    Nochmals ein Verbot durch den Versicherer kenne ich nicht und würde ich auch sehr kritisch sehen. Ein Verbot durch den AG ist legitim, insofern dieser in allen Bereichen entsprechende Organisationen wie z.B. Teeküche oder ähnliches vorhält.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Der "Begeher" eurer Einrichtung muss Euch ja gar nicht warnen. Dafür gibt es ja die jeweiligen Bestimmungen im Vertrag. Die solltet Ihr kennen.
    Wir kennen unsere leider auch nicht. Jetzt wird geprüft, ob die privaten Elektrogeräte über den Brandversicherer verichert sind.
    Handies sind bei uns nicht verboten! Das Laden dieser über unser Elektronetz schon. Nicht geprüftes Netzteil. Die werden auch bei uns nicht geprüft.


    @Micherheit Das kann der AG der eigenes Geld hat auch gerne so tun. Bei uns würde der Landesrechungshof dies unterbinden. Möglicherweise.


    @Trierer Das mit der Haftpflichtvericherung würde mich interessieren. Wie sieht das bei Euch aus? Ist das eine Betriebsvereinbarung? Ist das über die Hausordnung geregelt? Hast Du für mich bitte ein Beispiel?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,


    Ich habe mir den Ingenieur der FM Global bestellt, wegen Brandversicherung und um Klärung gebeten .


    Er gab mir einige Anmerkungen:


    Was ist mit den geleasten Staplern, den gemieteten Hebebühnen, dem von DHL kostenlos zur Verfügung gestellten Versandsystem, was geschieht, mit den Reinigungsmaschinen des Gebäudereinigers, was mit dem über Nacht zurück gelassenen Werkzeug u. Maschinen der Fremdfirma, in den nordischen Staaten ist es so das alle Maschinen und Werkzeuge von den Handwerkern privat gekauft werden müssen, der privat mitgebrachte Kühlschrank von den anderen Mitarbeiter u. der Geschäftsleitung benutzt wird, mit den privat Sachen in den Spinden, wie der Akku des E- Fahrrad , Handys weil die Geräte nicht ins Lager dürfen, wenn die gesamte Einrichtung der Holding gehört oder noch der Bank.



    All das ist versichert über den Feuerversicherer, ein Ausschluss von privatem kennt das das vertragliche System nicht. Aber es senkt das Brandrisiko u. daher das klare „Nein“ zu privatem, hat aber keinen rechtlichen Hintergrund. Auch das private Auto das beim Brand neben der Halle steht wird im Brandfall der Halle natürlich ersetzt. Im Altersheimen ist das Problem noch größer, wer mit was arbeiten darf und wem es gehört (Brennende Advenskerze zum Beispiel.


    Nach einer weiteren halben Stunde Versicherungs- und Haftungsrecht, habe ich das Handtuch geworfen und dem Versicherer geglaubt, für mich ist das nicht nachvollziehbar, da alles in Verträgen steht die von der Geschäftsleitung unterschrieben wurden. Ein Ausschluss von privatem habe ich nicht gefunden.


    Gruß


    K.Otten