Versicherungsschutz und private Elektrogeräte

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  • Hallo und guten Tag,


    ich war in den vergangenen zwei Tagen in Neuwied bei unserem Freund Wolfgang Winter (SSB) zu einem Fortbildungssemniar für Brandschutzbeauftragte. Wolfgang ist schon lange "Rentner" aber immer noch voll aktiv.
    Während des Seminars sind wir auf das Thema private Elektrogeräte im Unternehmen gestossen. Dabei fiel dann folgender Satz --> trotz regelmäßiger Prüfung der privaten Elektrogeräte besteht kein Versicherungsschutz durch
    den Brandversicherer. Die Prüfung hat für den Versicherungsschutz keine Relevanz. Nochmal zur Unterstreichung --> ich rede über private Elektrogeräte im Unternehmen, von Mitarbeitern mitgebracht.
    Bei uns sind private Elektrogeräte von der GL über die BSO zugelassen. Diese werden von unserer Elektrofachkraft vor Inbetriebnahme und nach vorher festgelegter Frist geprüft.
    Als Lösungsvorschlag kam von einem weiteren Teilnehmer: Übergang des privaten Elektrogerätes als Eigentum des Unternehmens! Also ändern des Eigentumsverhältnisses. Dies würde u. U. bedeuten, das mögliche Ersatzteilbeschaffung oder Reparaturen der
    AG zu bezahlen hat.

    • Ist das Richtig?
    • Gibt es hier im Forum jemanden dessen AG dies ebenfalls so handhabt?
    • Gibt es noch andere Lösungsmöglichkeiten?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,


    die Meinungen gehen dazu stark auseinander, gerade
    auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung.
    Von einem grundsätzlich fehlenden Versicherungsschutz
    ist mir aber nichts bekannt. Anders kann es sein,
    wenn z.B. private Geräte trotz Verbot vorhanden
    sind.


    Verschiedene Versicherungen (u.a. HDI) raten aber zu
    einer grundsätzlichen Untersagung von privaten
    Elektrogeräten in Betrieben. Was ich aber nicht für praxis-
    tauglich halte.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Tag Herr Schmeisser,


    ich werde dies bei unserem Feuerversicherer prüfen lassen. Dann werden wir wissen, ob wir für zugelassene und geprüfte Elektrogeräte einen Versicherungsschutz haben.
    Ich denke, dass sieht jeder Versicherer anders.
    Da auch wir Personalkosten zu beachten haben, wird unsere Elektrofachkraft (Rente) nicht nachbesetzt. Damit fällt das wahrscheinlich eh weg. Extern prüfen! Für die Unternehmenseigenen Geräte
    wird ein externes Unternehmen beauftragt. Abwarten und kalten Tee trinken.
    Mein alter Geschäftsführer in der Automobil hat immer gesagt: bring dir 'ne Thermoskanne mit. :thumbup:

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    Gruß Mick

  • Tach.


    Also das mit den "privaten" Elektrogeräten aus den Betrieben rauszubekommen halte ich ähnlich wie Hr. Schmeisser. Ich denke nicht dass das eine praktikable Lösung ist.
    Das wird im nächsten Frühjahr wenns warm wird sofort unterwandert (Lüfter und Ventilatoren).
    Dann kommen noch die ganzen alten Kaffeemaschinen dazu die in Schränken um die Arbeitsplätze versteckt werden etc.
    Wenn man das konsequent umsetzen will, muss man dann auch Radios verbieten.
    Ich wage zu bezweifeln dass das dem Betriebsfrieden besonders zuträglich ist.


    Ich bin für einen "offenen" Umgang mit privaten Elektrogeräten im Unternehmen wobei gewisse Regeln eingehalten werden müssen (Elektrogeräteprüfung vor In-Betriebnahme und dann regelmäßig und entsprechender Umgang, z.B. private Kaffeemaschine auf nichtbrennbare Unterlage, keine Geräte im Ex-Bereich etc.).


    Von einer Übernahme ins Betriebsvermögen hab ich jetzt persönlich noch nie gehört.
    Ich würde das auf für problematisch halten. Grade was Ersatzteilversorgung, Haftung bei Unfällen mit solchen Geräten angeht etc.
    Und dann muss das auch noch über die Buchhaltung eingebucht werden und zählt dann noch zum Betriebsvermögen. Was passiert dann wenn der betreffende Mitarbeiter ausscheidet und plötzlich seine Stereoanlage mitnehmen will? Muss er sie dann "rauskaufen"?
    Im Falle einer Bilanzierung; wie wird das ganze dann im Betriebsvermögen verbucht? Als was? (Meiner Frau (Ärztin) wurde vor ein paar Jahren als "Bonus für die Bestellung" ein akkustisches Therapiegerät mitgeliefert... sprich: ein MP3 Player)
    Da wäre es sicher für die Beschäftigten und den Betrieb einfacher ein solches Elektrogerät direkt zu beschaffen....


    Ich habe mehrere Unternehmen im Kundenkreis, die haben eine Betriebsvereinbarung gemacht. In denen wird die Einbrigung und der Umgang ganz explizit festgelegt.
    Wird dagegen verstoßen fliegen die Geräte sofort raus.


    Ob und wie allerdings die Sache mit dem Versicherer ist, kann ich nicht sagen. Ich denke da sollte man mal in die Nebenbestimmungen (das Kleingedruckte) zu den Versicherungsverträgen des Unternehmens schauen.
    Man könnte natürlich auch mal die Versicherung hinzuziehen oder den Unternehmensanwalt darauf ansetzen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Radios mit 230Volt betrieb sind bei uns sowieso verboten. Ganz ehrlich? Das ist mir dann aber auch egal, wenn Mitarbeiter der Meinung sind, sie müssen sich gegen eine Dienstanweisung des obersten Dienstherrn
    vereigern und zugegen handeln, dann ist das nicht mein Problem.
    Ich habe nur auf einen Aspekt aus der Fortbildung hingewiesen. Jetzt müssen unsere Juristen diesen Aspekt prüfen.
    Also viele weitere Teilnehmer im Seminarraum haben im wissend genickt. Also gehe ich davon aus, dass das wohl nicht gänzlich unbekannt ist. Wie schon beschrieben, ein AG eines Teilnehmers setzt dies auch so um.

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    Gruß Mick

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  • Dienstanweisung des obersten Dienstherrn vereigern und zugegen handeln, dann ist das nicht mein Problem.

    Meiner Meinung nach ein ganz klares Jein....
    Ich mach mir in solchen Fällen immer noch ein wenig Gedanken "und was passiert dann"? Ist ein wenig so wie man beim Erstellen von Sicherheitsmaßnahmen auch den Anreiz zum Manipulieren im Auge behalten soll.


    Versuch mir mal (geistig) zu folgen.
    Wenn ich Beschäftigten ein Privileg/eine Annehmlichkeit streiche mögen sie das nicht. Das ist klar. Ich will auch nicht meine Kaffeemaschine abgenommen bekommen. Der Beschäftigte ist dann auf dem Weg sich eine "Ersatzmaßnahme" auszudenken, wie er wieder in den Genuss der Annehmlichkeit kommt. Das passiert unweigerlich.
    Und dann werden die Beschäftigten "kreativ" und lassen sich was einfallen.


    Nehmen wir die "entfernte Kaffeemaschine".
    Da wird im letzten Regalfach eine Ecke, die der Chef und die FASI nie zu Gesicht bekommen, freigeräumt. Dort wird mittels Verlängerungskabel (von zuhause) ein Stromanschluss gelegt und eine (von zu Hause aus dem Bestand) Kaffeemaschine installiert. Als Wasser Versorgung wird ein Behältniss genommen was im Betrieb rumsteht.
    Natürlich unterliegen das Kabel, die Kaffeemaschine und die Wasserversorgung keiner Aufsicht und auch keiner dauerhaften Prüfung.
    Das bekommen die Mitarbeiter des "Kreativen" Kopfes in den anderen Abteilungen mit und denken sich... "was der kann kann ich schon lange".


    Und ehe du dich versiehst hast du fünf/sechs solcher "Ecken" im Betrieb von denen mindestens eine irgendwann mal hochgeht.


    Da "lebe" ich lieber mit ein/zwei Geräten von denen ich als Arbeitgeber weiß, die ich im Blick habe und bei denen ich zur Not eingreifen kann. Dieses "Leben" mit solchen Situationen muss natürlich gerade in Bezug rechtliches und versicherungstechnisches abgeklärt sein.
    Nur das bloße Erlassen von solchen Maßnahmen kann eben nach hinten losgehen. In gewisser Weise erhöhe ich, NATÜRLICH UNABSICHTLICH, durch das Erlassen von Sicherheitsmaßnahmen das Sicherheitsniveau durch solche "Ausweichtätigkeiten".
    Ich hoffe du merkst wo ich mit dem Beispiel hinwill.


    Passiert nicht? Siehe Bild. Gefunden in einer selbstgebauten abschließbaren Box im Lagerregal neben einer CNC Maschine.



    Nichtsdestotrotz; ich habe deinen Punkt in meine Liste aufgenommen. Das werde ich auf JEDEN Fall bei den nächsten Begehung ansprechen. Ich finde den Hinweis wirklich gut! Danke.

    Dateien

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    Mike

  • @Mike144


    Nee, ganz klar. Ich bin bei Dir. Da gibt es auch nichts zu meckern. Was ich jetzt schreibe soll auch kein Gegenargument sein. Wir verdienen kein eignes Geld. Wir verwalten Deine Renteneinzahlungen. Wir sind angehalten vom Bundesrechnungshof und von der Regierung Gelder einzusparen. Der einfachst Weg sind die Personalkosten. Dann kommen Sachmittel. Das muss ich nicht noch detailliert benennen. Die Kosten für das Prüfen von fast 4000 privaten Elektrogeräten sind gleich gespart. Dann werden ein paar Automaten aufgestellt, die zwar unterm Strich auch Geld kosten, aber nicht so teuer sind, wie ein Dienstposten und andere zusätzliche Kosten. Eine Betriebsgastronomie ist auch noch im Haus. Ich kann mir also auch einen Kaffee kaufen gehen. Zurzeit wird in den DRV'en mit ganz heißer Nadel gestrickt.
    Aber unterm Strich bleibe ich bei meiner Aussage. Es ist dann Sache des Dienstherren hier auch mal einen zu "hängen" --> Konsequenzen durchzusetzen.
    Als ich vor 8 Jahren das Kochen in den Büros habe untersagen lassen, hätte ich auch nicht unbedingt damit gerechnet, dass ich heute noch Kochplatten in den Sideboards finde. Aber auch hierfür gab es schon Abmahnungen.
    Beim Dampfnudelbacken wurde ein Alarm über einen RM ausgelöst. :D


    Bis bald einmal.


    P.S. hier im Haus sind auch ein paar aufgeschreckt....

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Hallo,


    ich möchte gerne auf das ausgangs Thema zurück kommen. Das jeder Versicherungsgeber generell private Elektrogeräte verbietet.
    Jetzt werfe ich aber mal noch einen Ring in die Runde. Bedienungsanleitung der Geräte? Wenn aus Privat Firmen Eigentum wird,
    ist es womöglich eine gewerbliche Nutzung. Und das ist bei den meisten Geräten nicht zulässig. Wegen Dauerbetrieb und Umgebungsbedingungen etc.
    Jetzt ist eine Produktionsstätte mit einem reinen Bürobetrieb natürlich nicht zu vergleichen.
    Wir haben auch Kaffeemaschinen die gelegentlich 2x täglich genutzt werden. Für die "Masse" in unserem Büro gibt es ein Profigerät mit Wartungsvertrag was in einem Durchgang 2l schafft.
    Sonstige private Geräte sind leider auch da und werden geprüft, wie Radios ...


    Mein Tipp, Versicherung anrufen und das mit denen klären, am Ende müssen sie es ja zahlen. Oder professionelle Automaten, muss ja nicht kostenpflichtig sein, bei uns gibt es den Kaffee auch kostenlos <3


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,

    Das wird im nächsten Frühjahr wenns warm wird sofort unterwandert (Lüfter und Ventilatoren).Dann kommen noch die ganzen alten Kaffeemaschinen dazu die in Schränken um die Arbeitsplätze versteckt werden etc.
    Wenn man das konsequent umsetzen will, muss man dann auch Radios verbieten.
    Ich wage zu bezweifeln dass das dem Betriebsfrieden besonders zuträglich ist.

    Die Sache wird man immer im Einzelfall entscheiden müssen,
    gerade aber in Zeiten von nahezu Dauernutzung von Smartphone
    und Co. wird ein Verbot (z.B. Ladegerät Smartphone) wenig
    Erfolg haben. Wobei man aber schon einen gewissen Rahmen
    definieren sollte. Ob jetzt Geräte wie Radios und Lüfter unbedingt
    ein müssen, da hätte ich schon Bedenken.


    Man kann aber den Sachverhalt auch mal rumdrehen, wie sieht
    es mit dem Versicherungsschutz von Firmengeräten in der
    privaten Wohnung aus? Beispiel: Notebook der Firma oder dergleichen.
    Heimarbeitsplatz mit Geräten der Firma? Greifen hier die privaten
    Versicherungen bei einem Brand etc.?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Während des Seminars sind wir auf das Thema private Elektrogeräte im Unternehmen gestossen. Dabei fiel dann folgender Satz --> trotz regelmäßiger Prüfung der privaten Elektrogeräte besteht kein Versicherungsschutz durch

    Ist mir Neu diese Aussage, aber gut zu wissen und werden wir mal ansprechen und prüfen. Weitere Infos werden erwünscht


    Ich kann mir aber vorstellen das es nicht nur um die Prüfung geht sondern wie es eben so ist und auch angesprochen wurde um Einsatzort usw. sowie oft vorgegeben "nur Privater Gebrauch od nicht gewerblich"


    Gilt es wirklich generell für alle Prüfungen oder wird hierbei unterschieden bei z.B Prüfung durch Interne MA inkl GEBE usw wie ich sie für die Geräte an sich im Betrieb auch mache.
    Externe Prüfung könnte man aus Ausschluss voll verstehen



    Als Lösungsvorschlag kam von einem weiteren Teilnehmer: Übergang des privaten Elektrogerätes als Eigentum des Unternehmens! Also ändern des Eigentumsverhältnisses.


    So wird es bei uns gehandhabt, so kann ich sicherstellen das ich die Geräte auch vernichten kann und sie nicht wieder auftauchen. Allerdings werden diese Geräte nicht Instand gesetzt sondern wenn dann verschrottet


    Ich sehe allerdings keinen Unterschied ob ich das Gerät als Unternehmer kaufe oder es "geschenkt" bekomme

    Verschiedene Versicherungen (u.a. HDI) raten aber zu
    einer grundsätzlichen Untersagung von privaten
    Elektrogeräten in Betrieben


    Wäre ich auch dafür, vereinfacht vieles.
    Man hört immer wieder die ausreden... hab ich erst seit heute.. ihr wart ja nicht da... usw.
    Und i.d.r sind die privaten Geräte unterste Klasse oder teil defekt usw. Wer bringt schon die neue Kaffeemaschine mit oder den guten Ventilator ? Die stehen daheim und der alte Kram geht mit in die Firma.
    Da läuft der MA zum Prüfer und schwups sind locker 30min Arbeitszeit weg weil ein "Nein" i.d.r nicht hilft. Gerade in großen Firmen hast du in Halle 1 die Senseo stehen und geprüft, der MA in Halle 2 darf sie aber nicht aufstellen weil der Bereich es nicht möglich macht usw was dann das "heimliche" nur fördert.
    Oder der MA zieht um, darf aber dann "seine" Geräte nicht mehr mit nehmen in den Bereich...


    Natürlich muss die GL usw. eine schiene dann auch generell durchziehen und sie auch Leben

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo ich finde das hier geht vieles in die falsche Richtung und man sollte die Aussagen nochmal überdenken .
    Hier einige Bespiele: das Handy das von Patienten im Krankenhaus auf geladen wird, die mit gebrachten Privaten TV im Pflegeheim, die Pflegebetten und Sauerstoffbereiter die im Pflegeheim benutzt werden und den Krankenkassen gehören oder eigen sind, was geschieht mit den E- Fahrrädern die an der Firmen Steckdose hängen,u.s.w einiges ist Lebensnotwendig bis hin zu dem Privaten Rollstuhl mit E-Antrieb im Betrieb?


    Was machen ihr mit diesen Geräten verbieten nicht prüfen obwohl die AOK die Prüfungen zahlt und Versicherungen, Krankenhaus u. Heimverträgen dies klar geregelt ist auch für Mitarbeiter die ein Lebensrettendes Gerät brauchen u. so auch spezielle Nahrung, lassen wir die als Sifa verhungern bis die Versicherung das ok gibt?


    Gruß aus Trier


    k.Otten

  • Hallo,


    also bei uns im Unternehmen war es bis dato erlaubt private Elektrogeräte auf der Arbeit zu benutzen.
    Es fand immer eine regelmäßige elektrische Prüfung statt und bei Neuanschaffung wurden die Geräte auch immer bei der Elektrofachkraft vorgestellt und anschließend geprüft. Zusätzlich wurden die Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen nachArbeitsende immer den Gerätestecker, vor allem von Kaffeemaschinen undWasserkochern zu ziehen.
    Während der Betriebsruhe über Weihnachten wurde bei uns im Unternehmen durch den Werkschutz ein Schmorgeruch in einer Teeküche wahrgenommen. Die Kaffeemaschine war eingesteckt. Nach einer Überprüfung nach Feierabend durch die Elektrofachkraft wurde festgestellt das ca. 50% aller Elektroheizgeräte immer noch am Netz eingesteckt waren trotz mehrfachen E-Mails.
    Momentan prüft die Geschäftsführung ob die privaten Elektrogeräte verboten werden sollen.

  • Moin @Trierer

    Pflegebetten und Sauerstoffbereiter die im Pflegeheim benutzt werden

    Das ist über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt :

    "Betreiberpflichten für patienteneigene
    Medizinprodukte (z. B. Schlafapnoe-Geräte) nach der zum 01.01.2017
    geänderten Medizinprodukte-Betreiberverordnung
    Zum 01.01.2017 ist die geänderte Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten. In § 2 wird der Betreiber definiert und in § 3 werden die Betreiberpflichten für patienteneigene Medizinprodukte geregelt.


    „Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb der Gesundheitseinrichtung verantwortlich ist, in der das Medizinprodukt durch dessen Beschäftigte betrieben oder angewendet wird“ (§ 2 Abs. 2). D. h. grundsätzlich ist jede Klinik / Gesundheitseinrichtung Betreiber für die durch ihre Beschäftigten angewendeten Medizinprodukte.
    Für patienteneigene Geräte (z. B. Schlafapnoe-Geräte) wird kein Betreiber definiert – aber die Betreiberpflichten werden den Krankenkassen bzw. Sanitätshäusern übertragen (§ 3 Abs. 2): „Die Pflichten eines Betreibers hat aber auch wahrzunehmen, wer Patienten mit Medizinprodukten zur Anwendung durch sich selbst oder durch Dritte in der häuslichen Umgebung oder im sonstigen privaten Umfeld aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung versorgt.“
    Aus Sicht der DKG bedeutet dies, dass Krankenhäuser nicht zum Betreiber von Medizinprodukten werden, die Patienten mit in das Krankenhaus gebracht haben, auch wenn der Patient es für eine kurze Zeit nicht selbst bedienen kann." (Quelle)

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Ich persönlich finde die Lösung optimal, die ich zur Zeit genießen darf: Der Arbeitgeber stellt die Kaffeemaschine auf, zahlt für die regelmäßige Wartung und die Prüfungen und bezahlt sogar den Kaffee. Auf die Mitarbeiter umgelegt sind das wahrscheinlich monatlich keine 5 € Kosten pro Nase, aber für das Betriebsklima und die Rechtssicherheit ist das bestens.


    Das funktioniert übrigens auch mit Kühlschränken für die Getränke und Mikrowellen für die Erwärmung des mitgebrachten Mittagessens. Das galt bei einem früheren Arbeitgeber von mir.


    Ich kann jedem Arbeitgeber nur raten, seinen Mitarbeitern solchen Luxus zu gönnen. Für das Betriebsklima und die Motivation der Mitarbeiter ist das Gold wert.




    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit ()

  • Bei uns läuft es auch so. Der AG stellt in jeder Küche
    Kaffeemaschine
    Wasserkocher
    Kühlschrank
    Mikrowelle
    und Spülmaschine zur Verfügung und dazu entsprechend Teesorten, 2 verschiedene Kaffeesorten, Kaffeemilch.


    Und trotzdem gibt es fast überall MA, die sich eine eigene Senseo oä hinstellen...
    Die Überprüfung der Geräte läuft über die eigene Haustechnik, das ist mittlerweile allerdings auch ein ordentlicher Aufwand, allein für diese Geräte.

    Gruß,
    Marco



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    If you're going through hell...keep going!

  • Guten Morgen


    Ich habe mal in unsere Rechtsabteilung gesucht, was es zu diesen Thema gibt es wird mit jeden der ein privates Gerät mit bringt ein Vertrag geschlossen, im dem die Kosten der Prüfung an den Besitzer des Geräts gehen, dies wurde aber noch nie umgesetzt oder in Rechnung gestellt, sowohl für Mitarbeiter als auch für Bewohner (Pflegeheim), leider wollte man mir die zwei Gerichtsurteile die Vorliegen nicht raus rücken, da sich die Eigentümer Gemeinschaft vor Gericht nicht durchsetzen konnte. Aber den Vertrag habe ich bekommen, für die Mitarbeiter sieht er fast gleich aus. Wenn jemand Ihn gebrauchen kann im Anhang.




    Gruß


    K.Otten

  • Während des Seminars sind wir auf das Thema private Elektrogeräte im Unternehmen gestossen. Dabei fiel dann folgender Satz --> trotz regelmäßiger Prüfung der privaten Elektrogeräte besteht kein Versicherungsschutz durch
    den Brandversicherer. Die Prüfung hat für den Versicherungsschutz keine Relevanz.

    Hallo Mick1204,


    die ursprüngliche Frage war doch nach dem Versicherungsschutz der Brand- bzw. Sachversicherung?
    Diese Frage kann dir nur euer Sachversicherer beantworten. Bzw. bei einigen Sachversicherern ist dies in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
    FM Global hat zu privaten Elektrogeräten eine eindeutige Position: Nein!
    Siehe Abschnitt 2.5 im Link.(Abschnitt 2.12 und 2.13 sind auch interessant)


    WIchtiger Hinweis:
    Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.

    Und das heißt, nur die Versicherer können andere Vorkehrungen akzeptieren, nicht der Arbeitgeber.


    Natürlich kann man im Fall der Fälle gegen die Sachversicherer Rechtsmittel einlegen. Aber das ist ergebnisoffen.


    Beste Grüße,
    Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    2 Mal editiert, zuletzt von Niko ()

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  • Das bedeutet

    FM Global hat zu privaten Elektrogeräten eine eindeutige Position: Nein!

    das ich bei zwei Mitarbeitern in unsere Verwaltung einmal privaten mobilen Sauerstoffkonzentrator und einem anderen den privaten e-Rollstuhl stilllegen muss, weil wir auch bei der FM Global versichert sind?
    Der Ing. der FM Global hat sich sein 20 Jahren bei den jährlichen Begehungen noch nicht Beschwert (obwohl gesehen)


    Gruß


    K. Otten

  • das ich bei zwei Mitarbeitern in unsere Verwaltung einmal privaten mobilen Sauerstoffkonzentrator und einem anderen den privaten e-Rollstuhl stilllegen muss, weil wir auch bei der FM Global versichert sind?

    Besitzen diese Mitarbeiter eine Haftpflichtversicherung?
    Wenn ja und er dort evt. enthaltenen Ausschlüsse, wäre das ja auch eine Möglichkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo AxelS,


    jeder der privates mitbringt muss eine Private Haftpflicht haben, aber die genügt ja nicht da diese Firma ein Lagerbestand von 790 Millo€ im Moment hat (Handys)
    dem Versicherer FM Global ist dies bekannt auch andere Mitarbeiter mit Einschränkungen sind davon betroffen.
    Aber ein Nein war nicht zu hören obwohl diese Geräte über Nacht am Arbeitsplatz bleiben (auch keine schriftliche Erklärung)


    Gruß


    K. Otten