Etwas OT: Eine Frage zum Kaminkehren

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  • Ich hatte gerade eine kurze Unterhaltung mit dem örtlichen Schornsteinfeger. Der augenblickliche Bezirksschornsteinfegermeister hat vor ein paar Jahren für unseren auch nach 12 Jahren innen noch immer wunderbar glatten und sauberen Edelstahlkamin die Kehrung für das Frühjahr (heute) und den Herbst, also vor der Heizperiode festgesetzt. Logisch, dass ein Kamin, in dem sich über den ganzen Winter maximal eine Handvoll Asche ansammelt im Herbst nicht gekehrt zu werden braucht. Er wird aber gekehrt, weil das für den natürlich nuuur dem Brandschutz verpflichteten Schornsteinfeger eine Art Lizenz zum Geld drucken ist.


    Ein früherer Bezirksschornsteinfeger hatte dagegen eine jährliche Kehrung festgesetzt. Da ich auf die jeweils richtige Luftzufuhr achte, fällt bei uns eh kaum Asche an und der glatte Edelstahlkamin bleibt schon wegen seiner Oberfläche sauber. Aus technischer Sicht könnte noch seltener gekehrt werden(*). Regelmäßige Sichtkontrollen im Winter (die ich mache) wären ganz sicher ausreichend, eine Reinigung wäre wenn überhaupt alle paar Jahre sinnvoll.


    Stimmt es, dass inzwischen die jährliche Kehrung nicht mehr zulässig ist und der Kamin zweimal pro Jahr gekehrt werden muss? Falls ja, wo steht das?



    Gruß Michael


    (*) Ich habe den gesamten Vorgang mal gestoppt, es waren 17 (!) Sekunden, die das Öffnen der Reinigungsklappe, das Einschieben des Besens, das Hochschieben bis oben und das wieder Zurückholen und das Aufwickeln, das Herausholen der nicht einmal halben Hand voll Asche, das Sortieren der Ausrüstung und das Schließen der Klappe dauerte. 17 Sekunden.

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Das ist natürlich geregelt in der KÜO, allerdings kann man da ja einige Begriffe kreativ auslegen. Für Dich relevant ist Anlage 1. Jetzt musst Du nur noch herausfinden, ob Deine Anlage gelegentlich, mehr als gelegentlich oder regelmäßig benutzt wird. Irgendwie hat der Gesetzgeber die klare Unterscheidung dieser Begriffe in Anlage 4 "vergessen". => unbestimmte Rechtsbegriffe, man darf sich streiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zunächst vielen Dank für Deine Antwort.


    Ja, das mit der Nutzung ist ein Problem. Wir nutzen den Kamin regelmäßig zu entsprechenden Gelegenheiten und gelegentlich auch regelmäßig... Im Klartext: Je nach Witterung wird er genutzt. Nicht täglich, aber in kalten Wintern sehr oft und in milden Wintern wie dem ausklingenden oft mehrere Tage nicht.


    Ich werde nach früherem Ärger jetzt ohnehin keinen Streit mit dem schwarzen Mann beginnen, ich zahle lieber die knapp 50 € pro Jahr und habe meine Ruhe, aber mir kommt (oder kam) es unglaubwürdig vor, dass im Zuge der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens die Mindestzahl der Kehrungen gestiegen sein soll.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Bei mir hat mal der Kaminkehrer seine Kehraktion im Herbst damit erklärt, dass sich den Sommer über ja eine Taube im Kamin eingenistet haben könnte, oder ein Wespennest und damit der Rauchabzug nicht mehr gewährleistet ist.
    Meinen alten Kaminofen sollte ich vor Jahren durch ein neues Teil ersetzen, da nicht mehr rechtskonform. Bei der letzten Feuerstättenschau hat er dann gemeint ich darf den weiter benutzen, da nur gelegentliche Verwendung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    ich habe mich mit unserem Schornsteinfeger auf eine jährliche
    Reinigung im Herbst gereinigt.
    Unser Kachelofen ist in der Heizperiode täglich in Betrieb.
    Was im Herbst nach der Reinigung an Russ unten entsorgt werden
    muß, ist eigentlich nicht der Rede wert.
    Gruß
    Mungo

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  • Ich hatte vor kurzem einen Einsatz mit der FW. Da hatte sich (an einem Edelstahlkamin) im oberen Bereich Glanzruß abgesetzt und den Querschnitt verringert. Da ging dann die Temperatur im Kamin nach oben und der Ruß hat angefangen zu brennen. War nix dramatisches aber es war was.
    Es ist so, dass sich am oberen Ende des Kamins, vor allem bei seltener Nutzung, durchaus etwas absetzen kann....


    Leider ist es so, dass Kamine oft als Müllverbrennungsanlage gesehen werden, was wiederum auch nicht unbedingt sinnvoll ist. Daher sehe ich regelm. Reinigungen und Überprüfungern durchaus gerechtfertigt. KAminbrände habe in den letzten Jahren deutlich zugenommen...


    Gruß
    dwein112

  • Moin,


    ich habe jetzt zwei Kehrungen im Jahr, wobei ich hier die Zyklen an die reale Nutzung anpassen musste. Dem vorherigen Schornsteinfeger war die Kehrungen so Wichtig, dass er bei einen geschlossenem Ofen und eine Lagerung von 6qm Holz am Haus auf 3 Kehrungen bestanden hat.


    Wie drückte sich mein neuer Schornsteinfeger aus....es liegt in der Beurteilung und der Macht des Bezirksmeisters wie er den vorhandnen Kamin einstuft und die Kehrungen veranlasst bzw. festlegt. Ist ihm zuviel Kehrgut im Schonstein, kommt er öffter ;) Ein Hoch auf den Feuerstättenbescheid.


    Aber was ist hier zuviel?


    Gruß
    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Das ist natürlich geregelt in der KÜO, allerdings kann man da ja einige Begriffe kreativ auslegen. Für Dich relevant ist Anlage 1.

    Hallo Axel, gut das du die Quelle angehängt hast.
    Da muss ich wohl bei meinem Pelletofen mal aufs Dach. Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm.
    Mein Sohn geht mit seinen Kumpels am Wochenende in den Garten und heizt ordentlich ein. Im wahrsten Sinne des Wortes. :-}}
    da gehen 1-2 Säcke (15 kg) durch die Esse.


    Vielen Dank und VG Reinhard