Sabotage und Sachbeschädigung von Nothilfeeinrichtungen

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  • Ihr wisst bestimmt, dass Notstromanalgen überprüft und getestet werden müssen.
    Gleiches gilt für einen sogenannten Schwarztest, bei dem man feststellt, was tatsächlich mittels Notstrom versorgt und /oder betrieben wird.
    Nur so ist die Richtigkeit aller elektrotechnischen Installationen feststellbar.
    Genau das wurde in unserem Hause unter meiner Leitung wie folgt durchgeführt:
    21.12.2017 Vollwartung Notstromaggregat 200 kW Vollwartung mit Volllasttest, Kraftstoffversorgungsystem und Betriebsstundenerfassung.
    27.12.2017 Im Rahmen der Inventur, Erfassung der Füllmengen des 500 Liter Dieseltanks.
    07.02.2018 Schwarztest ab 07:00 Uhr mittels angemietetem Leih-Aggregat, da das Service-Team eine neue Abgasanlage parallel installierte
    07.02.2018 14:30 Uhr Abschluss aller Überprüfungen in allen Gebäuden, Etagen und Räumlichkeiten.
    07.02.2018 14:45 Uhr Umklemmen des Leihaggregats und Wiederanschluss des hauseigenen 200 kW Aggregats.
    07.02.2018 14:50 Uhr hauseigenes Aggregats startet, geht wieder aus, springt nicht mehr an, Kein Unterdruck im Kraftstoffleitungsberiech mehr.
    07.02.2018 14:55 Uhr Feststellung Diesel ist nicht sichtbar feststellbar


    Ergebnis:
    zwischen dem 27.12.2017 und dem 07.02.2018 wurde dem Dieseltank von Außen Fremdflüssigkeiten zugeführt, welche den Diesel melasseartig veränderten. gesamtes Kraftstoffsystem verklebt und dicht.
    Leihaggregat wieder um geklemmt, hauseigenes Aggregat außer Betrieb genommen. Kraftstofffilter sichergestellt.


    08.02.2018 Gesamte Tankfüllung mittels Saugwagen absaugen lassen, Proben gesichert, Aufnahmen des Tanks im Inneren (siehe Anhang, dass hellgraue ist immer oben)
    Proben samt Kraftstoffilter in ein Labor verbracht und zur Analyse beauftragt
    14.02.2018 Strafanzeige wegen Sachbeschädigung
    02.03.2018 Erstergebnis Labor, der Diesel wurde mittel Küchenölen u.a. Ölsäureester verunreinigt.
    08.03.2018 Schriftliches Erstgutachten zur Polizei, Erweiterung der ersten Anzeige mit §145 StGB,



    7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)


    § 145
    Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich

    1.
    Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
    2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer absichtlich oder wissentlich

    1.
    die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
    2.
    die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.


    Wer hat von Euch auch schon ähnliche Erfahrung gemacht????? Bis zur abschließenden Klärung oder Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, kann nicht instandgesetzt werden.......


    Ist auch spannend, da es im Vorfeld einige personelle und kurzfristige Veränderungen gegeben hat.


    Beste Grüße an Euch und ich halte Euch auf dem Laufenden


    Thomas

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  • Puhhhhh... Harter Stoff.


    Sabotage an sich ist mir jetzt einmal untergekommen.
    An Fahrzeugen welche im Außenbereich standen waren am Montag morgen nach dem Wochenende die Radbolzen gelöst. Mutmaßlich von einem aus dem Unternehmen "entfernten" Kollegen, gegen den die Kollegen ausgesagt haben. Er hat paralell zu unserem Unternehmen bei den unseren Kunden, aber auf eigene Rechnung "gearbeitet", und das ganze während seiner Arbeitszeit.


    Aber ohne Beweise (Bilder, Aufnahmen Video, Zeugenaussagen) wirst du da nichts machen können.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Komische Sache. Wie ist denn der Tank gegen unbefugten Zugriff gesichert? Wer hat Zugang zum Tank?
    Klingt für mich ja fast schon so, als hätte das Küchenteam mal wieder das Fritteusenöl gewechselt und irgend ein schlauer Mensch hatte im Hinterkopf, dass es (zumindest vor ein paar Jahren noch) Menschen gab, die dieses Öl in ihrem alten Diesel verbrannt haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Neuigkeiten:
    Schlüsselberechtigung
    Ermittlungen laufen ja


    Aber das Gefühl, welches sich einschleicht. Man bedenke immer: Das jede erfolgte Handlung, durch eine andere gesteigert wird.

  • Könnte es sein, dass die 500 Liter aus dem Sommer stammten und das Versulzen schlicht durch die Temperatur geschah? Sommerdiesel statt Winterdiesel? Pflanzenöl mischt sich mit Diesel nämlich sehr gut. Moderne Hochdruckdiesel vertragen den als Kraftstoff nicht, aber herkömliche Diesel wunderbar. Ich weiß dass, da ich selber einige zehntausend Kilometer einen Renault Rapid mit Pflanzenöl bzw. einem Gemisch aus Diesel und Pflanzenöl gefahren bin. Warum und wieso einer Pflanzenöl in den Diesel schüttet ist sicher auch interessant, aber das muss nicht in böser Absicht passiert sein.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • 02.03.2018 Erstergebnis Labor, der Diesel wurde mittel Küchenölen u.a. Ölsäureester verunreinigt.

    ...ich würde mal den Lieferanten mit ins Auge fassen, was hatte der den bevor er Diesel / Heizöl fuhr in seinem TanK???


    Ich kann mir nicht vorstellen, das die Küche eine neue Entsorgungspraxis entwickelt hat.


    UND WARUM IST DIESEL ROT???


    https://www.bild.de/politik/in…s-lahm-54855198.bild.html


    MAN HAT EUCH BILLIGSTES HEIZÖL ANGEDREHT!!!

  • MAN HAT EUCH BILLIGSTES HEIZÖL ANGEDREHT!!!

    Wurde bestimmt so bestellt und Heizöl ist eben eingefärbt, damit niemand auf die Idee kommt seinen Diesel damit zu betanken, denn der Steuersatz ist ja deutlich unterschiedlich. Beim Notstromaggregat ist Heizöl als Brennstoff zulässig, siehe §§ 3 und 53 EnergieStG .

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ...wieder was dazu gelernt...ortsfest steuerbegünstigt - veränderlich normaler Steuersatz - dann Diesel.
    Warten wir mal ab was die bestellt haben...

    es gibt noch was anders:
    Meine Ex-Firma hatte Radlader im Hafenbereich laufen. Die dürften das mit Heizöl. Eine Herausnahme des Gerätes ging dann nur mit schriftlicher Genehmigung von Zollbehörde xx. Der rote Farbstoff kann noch ein halbes Jahr (nach normaler Tankung) im Fahrzeug nachgewiesen werden.


    Die Geschichte mit Winter und Sommerdiesel glaube ich nicht. Im kalten Bereich flockt Paraffin aus. Das verstopft alle Filter, aber der Diesel an sich bleibt als Öl flüssig.


    Ist Diesel und Heizöl nicht dasselbe? Das Letztere bekommt seinen Indikator wegen der Steuer.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hatte ihr vielleicht einen nicht geplanten Mitarbeiterwechsel?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Waldmann: da liegst Du jetzt erst mal gar nicht so verkehrt. Dieser hatte einen Generalschlüssel und hatte auch Zugang zu Ölsäureester haltige Flüssigkeiten.

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  • Waldmann: da liegst Du jetzt erst mal gar nicht so verkehrt. Dieser hatte einen Generalschlüssel und hatte auch Zugang zu Ölsäureester haltige Flüssigkeiten.

    ....... Wie doof kann man sein?


    Schlüssel aus Schließanlagen gibt es normalerweise nur gegen Beleg. Schließkreise für Technikbereiche grenzen das zusätzlich noch ein.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es ist aber immer noch ein himmelweiter Unterschied zwischen Verdacht und eindeutigem Nachweis.
    Wir hatten mal so einen Fall bei der Bundeswehr. Übers Wochenende sind aus der Unteroffizierskasse 200 Euro verschwunden. Der einzigste der am WE da war und einen Schlüsse zum UffzRaum hatte war einer unserer "Früchtchen". Aber explizit nachweisen konnte man ihm nichts. Tja... dumm gelaufen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike