Impfungen anbieten, Ja / Nein

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  • Hallo Leute,


    ich habe aktuell ein kleines Problem. Ich habe als Kunden einen privaten Kindergarten bekommen. Eine der Gefährdungen mit einem hohen Risiko ist meiner Meinung nach die Infektionsgefahr durch Kinder. Die Erzieher haben täglich nahen Kontakt zu den Kindern, die in den Kindergarten gehen. (Einschub: Meine Mutter selbst ist Musiklehrerin und sie hat im laufe der Zeit jeden Scheiß (Krankheit) mit nach Hause gebracht). Weiterhin kommt noch dazu, dass es so ein Montessori Kindergarten ist. Die Chefin ist selbst eine Impfgegnerin. Ich weiß, dass viele Kindergärten momentan ohne Impfungen einige Kinder nicht in den Kindergarten lassen. Die Chefin sagt hier, dass es ihr auch egal ist. Dazu kommen noch die hippen Mütter, die ihre Kinder zu Masern-Partys schicken.


    Ich bin der Meinung, dass die BA den Mitarbeitern mind. Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, HEP-A&B und MMR + Windpocken anbieten müsste. Die BA hält aber selbst auch nichts von Impfungen und bietet diese auch nicht an.


    Ich selbst gehöre auch zu den Impfkritikern... Aber ich finde dennoch, dass man den MA die Impfungen anbieten müsste. Wie ist eure Meinung dazu?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Moin LLOrd,


    wenn Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Notwenigen Impfungen notwendig sind, müsse der AG auch diese Impfung anbieten.


    Obige Impfungen zahlt normaler Weise auch die Krankenkassen, ist zwar nicht so vorgesehen, aber gerade für MA die noch schwanger werden evtl. eine Alternative.
    Sonst ungeimpften Schwangeren raten sich die ganze Schwangerschaft krank schreiben zu lassen (Dadurch schädigt sich der Kindergarten eher selber, da die MA länger ausfällt als evtl notwendig)


    Ich habe auch mal einen eher alternativ eingestellten Arzt kennengelernt und der empfahl trotzdem ausdrücklich Masern und Tetanusimpfung .


    Oder mal mit Gewerbeaufsicht BW Kontakt aufnehmen und nachfragen.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Impfungen werden ja immer wieder heiss diskutiert.


    Aktuell kursiert ja die Influenza wo sich alle einig sind, dass ein sogenannter Tetra valenter Impfstoff das Risiko einer Erkrankung minimiert. Der normale Tri valente Impfstoff dagegen nicht.


    Letztendlich würde ich es anbieten. Ein Risiko besteht, gerade zum jetzigen Zeitpunkt. In einigen Bereichen überschreitet es auch das alltägliche Risiko wie ich finde.


    Letztendlich entscheidet jeder selbst über die Impfung bzw. ob er sich impfen lässt. Man kann nur dazu raten bzw. es anbieten. Ein 100% gibt es nicht, aber es schützt und es gab ja bereits einige Todesfälle wegen Influenza dieses Jahr.


    Impfgegnern sage ich immer, sie sollen sich Gedanken machen, warum gerade die Influenza Impfung bei Schwangeren sogar empfohlen und angeboten wird, auch während der Schwangerschaft.

    :bremse:

  • Hallo,


    ich sehe erst erst mal wie bei jeder Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen erkennen, Ziele festlegen, Maßnahmen definieren. Wenn das Ziel ist, dass die MA gesund bleiben hat, man zwei Möglichkeiten - Kontakt zu (kranken) Kindern verhindern oder vorbeugende Impfungen.
    Keine dieser Maßnahmen sollte von persönlichen Einstellungen einzelner Personen beeinflusst sein.
    Ironie an: Oder prüft man bei "Helmgegnern" auch ob es möglich ist ohne Helm zu arbeiten - Ironie aus.


    Zu dem Thema Impfungen sollte man auf fachlich fundierte Meinungen bauen - wie z.B. das RKI, die ständige Impfkommission o.ä. Im Schadensfall wird das Argument wohl kaum helfen: "Die Chefin sieht Impfungen kritisch".


    Viele Grüße aus Dresden
    EHS-Mann

  • Na dann schau mal in die ArmedVV. dort steht einiges zur Impfung......(steht im Anhang)
    f)in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten Kontakt zu Kindern hinsichtlich Masernvirus,
    Mumpsvirus,
    Rubivirus oder
    Varizella-Zoster-Virus (VZV); Buchstabe e bleibt unberührt;




    oder auch gut die AMR 6.5

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Das Thema Impfungen dürfte dann ja auch in der GBU zum Thema Mutterschutzgesetz interessant werden

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Aber ich finde dennoch, dass man den MA die Impfungen anbieten müsste. Wie ist eure Meinung dazu?

    Was steht denn im Hygieneplan der Einrichtung dazu und welche Meinung vertritt das für die Einrichtung zuständige Gesundheitsamt als Überwachungsbehörde?


    Ansonsten kann man Impfungen anbieten z.B. die, welche über die STIKO entsprechend empfohlen werden, oder die Information an die Beschäftigten geben, dies über ihren Hausarzt zu erledigen.



    Sonst ungeimpften Schwangeren raten sich die ganze Schwangerschaft krank schreiben zu lassen

    Eher über den Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen zu lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • wenn Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Notwenigen Impfungen notwendig sind, müsse der AG auch diese Impfung anbieten

    Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sich auf einen ausreichenden Immunschutz gegen die in dieser Verordnung genannten Krankheiten untersuchen zu lassen. Der Betriebsarzt ermittelt regelmäßig den so genannten Impfstatus und empfiehlt die notwendigen Impfungen. Eine Impfpflicht ergibt sich für die Mitarbeiterinnen aber nicht.


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-504-42.pdf


    http://www.kindergaerten-in-ak…he-vorsorge-und-Betreuung


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Guten Morgen.
    Das Thema hatten wir gestern in der ASA.


    Vorab. Unser Chef ist auch gegner von Impfungen.


    BA: Man könne das Reinigungsunternehmen beauftragen in den "schlimmen" Monaten den Betrieb und besonders Türklinken zu reinigen/desinfizieren um die Keimherde zu reduzieren.
    Desweiteren bezahlen Krankenkassen die Impfungen beim Hausarzt. Also müsste man es nicht generell anbieten, dennoch erwähnen sobald ein "r" im Monatsnamen steht.



    Gruß

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  • Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sich auf einen ausreichenden Immunschutz gegen die in dieser Verordnung genannten Krankheiten untersuchen zu lassen.

    Moin,


    wo steht das in der ArbmedVV?

    Zitat von §6 (1) ArbMedVV


    Vor
    Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.

    Zu den Impfungen:

    Zitat von §6 (2) ArbMedVV


    Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.

    Damit ist für mich der Sachverhalt absolut eindeutig. Das ist für mich ein glasklares Thema für eine ASA-Sitzung, in der man die Marschroute eindeutig festlegt und der Betriebsärztin die ArbMedVV mal vorliest. :whistling:


    Und wenn wir gerade so schön am lesen sind, werfen wir doch einmal einen Blick in die AMR 6.5 (vielleicht hat die Betriebsärztin davon schon gehört).

    Zitat von AMR 6.5 Ziffer 4.2 (1)

    Das Impfangebot erfolgt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arzt oder die Ärztin. Es umfasst die Information des oder der Beschäftigten über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, die Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwirkung, mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Komplikationen, Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung sowie Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen.

    In der Regel steckt doch oftmals etwas ganz anderes dahinter. Wenn der Arbeitgeber Impfungen anbietet, liegt es doch immer noch in der Entscheidungsgewalt der Beschäftigten, sich impfen zu lassen oder nicht. Somit hat der Arbeitgeber von dem Angebot doch keinen Nachteil.


    Aber da war doch noch irgendetwas, wenn ich nur darauf käme.... ?(


    Ach, jetzt fällt es mir wieder ein. Das liebe Geld. :whistling: Der Arbeitgeber möchte natürlich nicht, dass durch solche Impfungen Kosten verursacht werden. Ist ja auch verständlich, schließlich muss heutzutage jeden Cent zweimal umdrehen. Dann blättern wir doch weiter in der AMR 6.5, und siehe da, ziemlich weit hinten finden wir dann noch diese Passage.

    Zitat von AMR 6.5 Ziffer 5 (2)

    Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Arbeitsschutzmaßnahmen. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht dem Beschäftigten auferlegen (§ 3 Absatz 3 ArbSchG).

    Bei dieser ASA-Sitzung wäre ich gerne dabei. :D


    Die Pflichten des Arbeitgebers und der Betriebsärztin sind klar definiert und können nicht dadurch obsolet werden, dass beide Impfgegner sind. Der Arbeitgeber kann das ganze aushebeln, wenn er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass keine Vorsorge und damit in der Folge kein Impfangebot während der Vorsorge erforderlich ist. Das schafft er, wenn er bei der Beurteilung der Gefährdungen feststellt, dass bei der Ausübung der Tätigkeit im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Wie er das bewerkstelligen will, würde mich dann brennend interessieren. ;)

    Zitat von AMR 6.5 Ziffer 3 (3)

    Bei den in Anhang Teil 2 Absatz 1 ArbMedVV genannten Vorsorgeanlässen (Pflichtvorsorge) besteht hinsichtlich der dort genannten Erreger ein tätigkeitbedingtes und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Infektionsrisiko.

    Jetzt müssen wir nur noch kurz in der ArbMedVV nachschauen, ob wir da irgendetwas zur Pflichtvorsorge und zur vorschulischen Betreuung von Kindern finden. :thumbup:


    @LL0rd die Munition habe ich geliefert. Die Waffe hast Du in der Hand. :thumbup:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • BA: Man könne das Reinigungsunternehmen beauftragen in den "schlimmen" Monaten den Betrieb und besonders Türklinken zu reinigen/desinfizieren um die Keimherde zu reduzieren.
    Desweiteren bezahlen Krankenkassen die Impfungen beim Hausarzt. Also müsste man es nicht generell anbieten, dennoch erwähnen sobald ein "r" im Monatsnamen steht.

    Von was für einem Tätigkeitsbereich reden wir hier? Auch Kinderbetreuung? Wenn ja würde ich den Betriebsarzt mal zu einem ernsten Gespräch bitten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich hab jetzt keinen "Kindergarten/o.ä" in der Betreuung, aber ich bin Elternbeiratsvorsitzender und hab im Zuge dessen schon ein bisschen in den Arbeits- und Gesundheitsschutz reingespickelt. Bei uns in der Kita läuft keine Betreuerin und kein Betreuer ungeimpft rum.


    Ich persönlich bin der Meinung, dass das Risiko sich anzustecken gerade im Kindergarten zu hoch ist, als dass die Betreuer/innen ohne Impfschutz rumlaufen. Auch im Sinne der Ansteckung den Kindern gegenüber.
    Ich würde mal bei der BG anrufen und hören was die dazu meinen, dass ihre "Schäfchen" ungeimpft rumlaufen....
    Die helfen dir sicher weiter.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Ich würde mal bei der BG anrufen und hören was die dazu meinen, dass ihre "Schäfchen" ungeimpft rumlaufen....

    Die BG wird sich da wahrscheinlich heraushalten, denn in dem Fall gibt es keine Impfpflicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,


    zunächst einmal entscheidet jede Beschäftigte selbst, ob diese sich impfen lässt oder nicht.
    Diese Entscheidung kann und darf weder von der Leitung, Betriebsarzt oder sonst wem für Beschäftigte getroffen werden.


    Ein Impfangebot ist verpflichtend zu unterbreiten.


    Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arbeitgeber für alle Personen einer Kindertageseinrichtung, die direkten und regelmäßigen Kontakt zu Kindern haben, eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) veranlassen.


    Im Rahmen der Pflichtvorsorge wird der Impfstatus anhand des Impfpasses festgestellt. Im Zweifelsfall kann eine Blutuntersuchung zur Feststellung der Immunität angeboten werden. Liegt keine Immunität vor, werden Impfangebote unterbreitet. Eine Untersuchung findet nur mit Einwilligung statt. Die ärztliche Schweigepflicht führt dazu, dass das Ergebnis der Untersuchung dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt wird.


    Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass eine Infektionsgefährdung durch weitere Erreger besteht (z. B. Hepatitis A) und diese durch getroffene Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, muss der Arbeitgeber auch eine diese Erreger betreffende arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge veranlassen.


    Die Pflichtvorsorge gilt auch für Personen im Anerkennungsjahr.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Die Pflichten des Arbeitgebers und der Betriebsärztin sind klar definiert und können nicht dadurch obsolet werden, dass beide Impfgegner sind. Der Arbeitgeber kann das ganze aushebeln, wenn er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass keine Vorsorge und damit in der Folge kein Impfangebot während der Vorsorge erforderlich ist. Das schafft er, wenn er bei der Beurteilung der Gefährdungen feststellt, dass bei der Ausübung der Tätigkeit im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Wie er das bewerkstelligen will, würde mich dann brennend interessieren. ;)


    Das macht er bzw. die BA für ihn, in dem beide sagen, dass die seit 7 Jahren bereits private Kindergärten betreiben mit aktuell 350 Beschäftigten. Die Mehrheit von den Beschäftigten ist umgeimpft (wobei ich persönlich Zweifel habe, dass die Daten richtig erhoben wurden, aber das ist eine andere Geschichte) und die ungeimpfte Gruppe statistisch keine signifikante höhere Krankheitsrate haben, als die Ungeimpften, sondern eher eine niedrigere. Und das im Vergleich zu den eigenen Beschäftigten, aber auch im Vergleich zu den statistischen Daten der Krankenkassen.


    Anmerkung von mir: Wie heißt es so schön, ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe. Denn unberücksichtigt sind bei der Statistik die Lebensumstände der Mitarbeiter. Meine persönliche Behauptung ist, dass wenn sich jemand gegen die Mainstream-Meinung nicht impfen lässt, dann hat er sich da schon ausreichend informiert und führt ein "gesünderes" Leben als die Allgemeinheit.


    Das aktuelle Totschlagargument ist momentan eine Studie der Impfkritiker, die sagt, dass durch die Impfung das Immunsystem unterfordert ist und die Immunisierung durch eine Impfung nur gegen einen Erreger greift, während eine natürliche Immunisierung Breitbandiger ist. Und ja, ich persönlich glaube auch daran. Zudem mir mein BA nach der Reaktion des Körpers auf die letzte Impfung dazu geraten hat, es mit dem Impfen doch besser sein zu lassen.


    Eine Sache, die hier noch nicht besprochen wurde, wären die Risiken der Impfung. Nehmen wir mal an, es gäbe tatsächlich einen Impfschaden, wer wäre dann dafür zuständig? Der Arbeitgeber, weil er dies in der Gefährdungsbeurteilung hatte.


    Eine weitere interessante Frage ergibt sich zum Thema BA. Die BA kann man ja nicht dazu zwingen, jemanden zu impfen, wenn sie es für falsch hält. Ist ja in der normalen Medizin genau so. Wenn ich jetzt zu meinem Arzt gehe und ihn nach Viagra frage, wird er mir auch den Vogel zeigen. Wenn der Hausarzt impft, dann ist es eine Privatsache zwischen Hausarzt und Patient und der Arbeitgeber bekommt davon nichts mit und vor allem keine Rechnung. Geschichten wie Hep A&B zahlt die Kasse aber nicht. Wird der Hausarzt also auch nicht impfen. Somit würde der Arbeitnehmer auf den Kosten sitzen bleiben, wenn er sich impfen lässt.



    @LL0rd die Munition habe ich geliefert. Die Waffe hast Du in der Hand. :thumbup:


    Ja, nur das Problem wird sein, dass die Munition auch nach hinten losgehen kann. Im Sinne von: "Hey Mitarbeiter, wir bieten euch an, euren Impfstatus zu überprüfen, aber Impfen ist voll doof, weil...."

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Zudem mir mein BA nach der Reaktion des Körpers auf die letzte Impfung dazu geraten hat, es mit dem Impfen doch besser sein zu lassen.

    Ich reagiere recht kräftig auf die Tetanus Impfung und habe mir durchaus schon überlegt diese auszusetzen, aber mich dann doch dagegen entschieden, denn eine entsprechende Erkrankung hätte wesentlich schwerere Folgen. Mein Hausarzt, welcher übrigens auch Arbeitsmediziner ist, kommentiert eine Impfreaktion immer so: "Sehen Sie, Ihr Körper zeigt, dass er mit dem Impfstoff interagiert, würde er das nicht tun, wäre die Wirkung der Impfung fraglich."

    Geschichten wie Hep A&B zahlt die Kasse aber nicht.

    Meine schon, nur wenn man es als Reiseimpfung möchte zahlt die Kasse nicht.

    die sagt, dass durch die Impfung das Immunsystem unterfordert ist und die Immunisierung durch eine Impfung nur gegen einen Erreger greift, während eine natürliche Immunisierung Breitbandiger ist.

    Das ist meiner Meinung nach eine völlig falsche Theorie. Der geimpfte kommt ja mit den gleichen Erregern in Kontakt wie der ungeimpfte und somit muss das Immunsystem beider hier reagieren. Beim geimpften kommt dann noch die Reaktion auf den Impfstoff hinzu.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn der Hausarzt impft, dann ist es eine Privatsache zwischen Hausarzt und Patient und der Arbeitgeber bekommt davon nichts mit und vor allem keine Rechnung. Geschichten wie Hep A&B zahlt die Kasse aber nicht. Wird der Hausarzt also auch nicht impfen. Somit würde der Arbeitnehmer auf den Kosten sitzen bleiben, wenn er sich impfen lässt.

    Moin,


    nicht zwingend. Bei uns impft der Betriebsarzt überhaupt nicht, es sei denn, ein Beschäftigter möchte explizit nur von ihm geimpft werden. Zwischen Beschäftigtem und Hausarzt besteht in der Regel ein vertrauensvolleres Verhältnis als zwischen Betriebsarzt und Beschäftigten (auch wenn der BA fachlich noch so gut und sehr empathisch ist). Wir haben das so geregelt, dass wir die Kosten für die Impfungen der Mitarbeiter, die sie beim Hausarzt durchführen lassen oder Titerbestimmungen u.ä. übernehmen.


    Wenn man ein Impfangebot macht und eine Impfberatung durchführt, kann man dann nicht sagen "Pech gehabt. Nur wenn der Betriebarzt impft, bezahlen wir." Wenn natürlich jetzt ein Finanzbuchhalter die Rechnung für eine Impfung gegen Tropenkrankheiten vorlegt, hat man Gesprächsbedarf, aber so etwas kommt bei uns nicht vor, da die meisten Beschäftigten verstanden haben, dass wir uns wirklich um sie kümmern und das natürlich auch Geld kosten darf. Beschäftigte die das kapiert haben, versuchen auch nicht, Dich zu ver......

    Ja, nur das Problem wird sein, dass die Munition auch nach hinten losgehen kann. Im Sinne von: "Hey Mitarbeiter, wir bieten euch an, euren Impfstatus zu überprüfen, aber Impfen ist voll doof, weil...."

    Bestandteil einer guten Impfberatung ist natürlich auch dieser Bereich der Risiken, die mit einer Impfung verbunden sein können. Ein guter Betriebsarzt beleuchtet beide Seiten der Medaille.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.