Hallo
mich verwundert den Verlauf der Diskussion.
Die Beschäftigten haben Anspruch auf ein Impfangebot.
Wird die Impfung gewünscht, hat der Arbeitgeber diese zu zahlen.
Gäbe es eine Impfreaktion wäre diese gesetzliche unfallversichert.
Ob die Leitung, Sifa oder BA Impfgegener sind interessiert keine Socke.
Kommen diese Personen nicht ihrer Fürsorgepflicht bzw. Beratungsauftrag nach würde ich das zuständige Regierungspräsidium (Aufsichtsbehörde der ArbMedVV) hierüber informieren. Ebenfalls glaube ich, dass der zuständige UVT auch eine Meinung hat, über die falsche, bzw. nicht erfolgte Umsetzung von präventiven Angeboten.
Die gesamte Haltung der Betroffenen ist mehr als amateurhaft!