Impfungen anbieten, Ja / Nein

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  • Hallo
    mich verwundert den Verlauf der Diskussion.


    Die Beschäftigten haben Anspruch auf ein Impfangebot.
    Wird die Impfung gewünscht, hat der Arbeitgeber diese zu zahlen.
    Gäbe es eine Impfreaktion wäre diese gesetzliche unfallversichert.


    Ob die Leitung, Sifa oder BA Impfgegener sind interessiert keine Socke.


    Kommen diese Personen nicht ihrer Fürsorgepflicht bzw. Beratungsauftrag nach würde ich das zuständige Regierungspräsidium (Aufsichtsbehörde der ArbMedVV) hierüber informieren. Ebenfalls glaube ich, dass der zuständige UVT auch eine Meinung hat, über die falsche, bzw. nicht erfolgte Umsetzung von präventiven Angeboten.


    Die gesamte Haltung der Betroffenen ist mehr als amateurhaft!

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo
    mich verwundert den Verlauf der Diskussion.

    Moin,


    mich leider nicht mehr. Ich bin immer wieder erschrocken, dass manche Protagonisten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes die rechtlichen Grundlagen nicht kennen, auf deren Basis sie agieren (sollten). Natürlich kann man nicht alles wissen, dafür ist das Aufgabenfeld einfach zu groß, aber wenn einem die rechtlichen Vorgaben klar dargelegt werden, sollte sich eigentlich jede weitere Diskussion erübrigen. Wie gesagt, meiner Meinung nach wäre dies ein Thema für den ASA. Da hat man alle Beteiligten an einem Tisch und kann den Sachverhalt ausführlich darlegen und die rechtlichen Vorgaben erläutern.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,
    mich leider nicht mehr. Ich bin immer wieder erschrocken, dass manche Protagonisten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes die rechtlichen Grundlagen nicht kennen, auf deren Basis sie agieren (sollten). Natürlich kann man nicht alles wissen, dafür ist das Aufgabenfeld einfach zu groß, aber wenn einem die rechtlichen Vorgaben klar dargelegt werden, sollte sich eigentlich jede weitere Diskussion erübrigen. Wie gesagt, meiner Meinung nach wäre dies ein Thema für den ASA. Da hat man alle Beteiligten an einem Tisch und kann den Sachverhalt ausführlich darlegen und die rechtlichen Vorgaben erläutern.


    Gruß Frank

    d`accord.
    Die Qualität ist leider öfters mehr als fragwürdig :whistling:

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sich auf einen ausreichenden Immunschutz gegen die in dieser Verordnung genannten Krankheiten untersuchen zu lassen.

    Das steht so nicht in der ArbMedVV. Mitarbeiter müssen nur zur Vorsorge, sie müssen sich nicht untersuchen lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Unser Arbeitgeber bietet für alle MA's vor allem in den Kliniken, Vorsorge und Impfungen an.
    Die Impfung selbst ist freiwillig.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • ...wenn es nicht so traurig ware, ware die ArbMedVV für mich täglich ein Quell der reinsten Heiterkeit... Welcher Affe den Gesetzgeber hier geritten hatten - besser als jede Droge.


    Anyway, hier kann ich Guudsje mal wieder nur Recht geben...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Man könne das Reinigungsunternehmen beauftragen in den "schlimmen" Monaten den Betrieb und besonders Türklinken zu reinigen/desinfizieren um die Keimherde zu reduzieren.

    Auch unser Chef lässt die Türklinken früh morgens desinfizieren. Das kann aber nur eine Teilmaßnahme in einem Gesamtkonzept sein. Sobald der/die erste Infizierte eine Klinke berührt, ist die Desinfektion aufgehoben. Das sollte einem Arbeitgeber klar sein.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Unser BA möchte, dass in der Hauptverwaltung! einmal täglich die Handläufe und die Türklinken desinfiziert werden. :cursing:
    Also mal ehrlich jetzt. Man kann es auch übertreiben. Wie haben es die Menschen eigentlich geschafft so lange zu überleben?
    Was soll eine einmalige Desinfektion bringen? Wenn den Rest des Tages alle ungewaschene Hände wieder überall und alles anfassen?
    Am Ende des Tages gehe ich in den Supermarkt und fasse des Einkaufswagen an oder fahre im Kaufhaus Rolltreppe. So what? Ich wasche mir am Tag einmal mehr die Hände und
    creme diese dann ein. Und fummele mir nicht ständig im Gesicht rum. <X
    Impfen ist m. M. n. notwendig und durchaus sinnvoll. Aber das muss wieder einmal jeder für sich entscheiden. Ich möchte auch nicht, dass da andere für mich entscheiden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Eher über den Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen zu lassen.

    ok, ich hatte vermute dass nur der Betriebsarzt das Verbot erteilen darf, der ja in diesem Fall wahrscheinlich unwillig wäre.
    Aber bei Schwangeren darf es nun doch der behandelnde Arzt.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Das ist meiner Meinung nach eine völlig falsche Theorie. Der geimpfte kommt ja mit den gleichen Erregern in Kontakt wie der ungeimpfte und somit muss das Immunsystem beider hier reagieren. Beim geimpften kommt dann noch die Reaktion auf den Impfstoff hinzu.


    Naja, so falsch kann die Theorie nicht sein. Denn es sind ja nicht die gleichen Erreger, sondern nur eine abgeschwächte Form. Deshalb verwendet man ja heute die Adjuvantien in den Impfstoffen. Also lernt es der Körper gegen abgeschwächte Erreger und Adjuvantien zu "kämpfen". Und wenn dann doch irgendein neuer Erreger kommt, dann kann der Körper ihn nicht mehr so effektiv bekämpfen. Und dann habe ich Zweifel, dass es jedes Mal der gleiche Erreger ist, da die Erreger mutieren. Und während bei einer echten Infektion das Immunsystem einen breitbandigeren Schutz aufbaut - eben auf Grund der Heftigkeit der Infektion - wird bei einer Impfung nur die Immunität gegen den einen Genotypen aufgebaut und nicht gegen den Stamm. Der Beweis dazu ist, dass man die Impfung immer wieder auffrischen muss, während eine Kinderkrankheit z.B. dauerhaft schützt.


    Und mein zweiter Kritikpunkt sind die Konservierungs- und Prozessstoffe, die noch im Impfstoff enthalten sind.


    Ich reagiere recht kräftig auf die Tetanus Impfung und habe mir durchaus schon überlegt diese auszusetzen, aber mich dann doch dagegen entschieden, denn eine entsprechende Erkrankung hätte wesentlich schwerere Folgen.

    Aus reinem Interesse: Was bedeutet, dass du kräftig auf die Tetanus-Impfung reagierst?
    Ich kann dir sagen, wie es bei mir war:
    Direkt nach der Impfung, also nachdem die Ärztin das Pflaster auf die Einstichstelle klebte, schaute sie mich an und fragte, ob es mir gut geht. Ich sagte ja, weil ich noch nichts gemerkt habe. Dann hat sie den Puls gefühlt und ich merkte wie schnell tatsächlich mein Herz schlägt. Dann merkte ich die ersten Schweißtropfen auf meiner Stirn. Puls war 160, Blutdruck war 200 zu 80. Und in dem Moment hatte ich eine Art flimmern vor den Augen. Aber nur ein paar Minuten.


    Die Ärztin meinte, ich soll noch ein paar Minuten in dem Zimmer sitzen bleiben. Sie ging dann zum nächsten Patienten, während die Krankenschwester bei mir blieb. Nach ca. 10 Minuten war bei mir wieder alles OK und nach 30 Minuten konnte ich wieder gehen.




    Bestandteil einer guten Impfberatung ist natürlich auch dieser Bereich der Risiken, die mit einer Impfung verbunden sein können. Ein guter Betriebsarzt beleuchtet beide Seiten der Medaille.


    Darf ich dich mal fragen, ob du geimpft bist? Wie war die Impfberatung bei dir? Bei mir war die immer gleich. Hier haben Sie einen Zettel mit Bla Bla und hier ist ein zweiter Zettel zum Unterschreiben. Fertig: Bitte den Arm frei machen.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Bei uns impft der Betriebsarzt überhaupt nicht, es sei denn, ein Beschäftigter möchte explizit nur von ihm geimpft werden. Zwischen Beschäftigtem und Hausarzt besteht in der Regel ein vertrauensvolleres Verhältnis als zwischen Betriebsarzt und Beschäftigten (auch wenn der BA fachlich noch so gut und sehr empathisch ist). Wir haben das so geregelt, dass wir die Kosten für die Impfungen der Mitarbeiter, die sie beim Hausarzt durchführen lassen oder Titerbestimmungen u.ä. übernehmen.

    Darf ich dich mal fragen, ob du geimpft bist? Wie war die Impfberatung bei dir? Bei mir war die immer gleich. Hier haben Sie einen Zettel mit Bla Bla und hier ist ein zweiter Zettel zum Unterschreiben. Fertig: Bitte den Arm frei machen.

    Moin,


    siehe oben. Unser Betriebsarzt ist ein Vertreter der sprechenden und beratenden Medizin. Wir schicken Beschäftigte zur Vorsorge Bildschirmtätigkeit und die beiden unterhalten sich dann vielleicht über die Angst des Beschäftigten vor einem Herzinfarkt. Bei uns macht der Betriebsarzt keinen Sehtest, und dann kommt der nächste an die Reihe, sondern er bekommt von uns Zeitfenster, die ausreichend sind, dass eine Beratung tatsächlich durchgeführt werden kann.


    Das kleinste Zeitfenster pro Beschäftigtem sind 20 Minuten. Kommt ein Beschäftigter und bitte um 60 Minuten beim "Doc", dann bekommt er die auch. Zum eigentlichen Thema zurück: Die letzte Impfberatung, an der ich teilgenommen hatte, hat ca. 60 Minuten gedauert und fand im Rahmen einer Teamsitzung statt, an der ich teilgenommen habe. Die Beschäftigten aus dem Bereich "Flüchtlingsbetreuung und Integration" hatten um den Termin gebeten, und natürlich haben sie dafür ausreichend Zeit bekommen. Zwei haben dnach noch eine Wunschvorsorge angemeldet und auch bekommen.


    Wichtig ist doch nicht, ob ich geimpft bin oder nicht. Wichtig ist, dass das Angebot unterbreitet werden muss und eine ordentliche Impfberatung durchgeführt wird. Ob es dann zur Impfung kommt oder nicht, entscheidet im Nachgang jeder für sich selbst.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Und wenn dann doch irgendein neuer Erreger kommt, dann kann der Körper ihn nicht mehr so effektiv bekämpfen.

    Warum sollte er es nicht können, das Immunsystem ist weiterhin intakt und nicht geschwächt.

    Und dann habe ich Zweifel, dass es jedes Mal der gleiche Erreger ist, da die Erreger mutieren.

    Nur die wenigsten Erreger mutieren so, dass sie vom Immunsystem nicht mehr erkannt werden. Bei der Grippe kommt das vor, denn da gibt es verschiedene Linien, bei den anderen Erkrankungen ist die Variation deutlich geringer, bis überhaupt nicht vorhanden.

    Und mein zweiter Kritikpunkt sind die Konservierungs- und Prozessstoffe, die noch im Impfstoff enthalten sind.

    Ja, die könnten Probleme bereiten, sind aber oft nicht ersetzbar. Beim Bier macht man sich doch auch keine Gedanken um die Prozessstoffe.


    Dann hat sie den Puls gefühlt und ich merkte wie schnell tatsächlich mein Herz schlägt. Dann merkte ich die ersten Schweißtropfen auf meiner Stirn. Puls war 160, Blutdruck war 200 zu 80. Und in dem Moment hatte ich eine Art flimmern vor den Augen. Aber nur ein paar Minuten.


    Die Ärztin meinte, ich soll noch ein paar Minuten in dem Zimmer sitzen bleiben. Sie ging dann zum nächsten Patienten, während die Krankenschwester bei mir blieb. Nach ca. 10 Minuten war bei mir wieder alles OK und nach 30 Minuten konnte ich wieder gehen.

    Würde ich als psychosomatische Angstreaktion bewerten. Nicht weiter dramatisch und nicht durch den Impfstoff verursacht. Ich kippe z.B. regelmäßig bei der Blutentnahme um.

    Was bedeutet, dass du kräftig auf die Tetanus-Impfung reagierst?

    Vor Jahrzehnten: Verletzung Knie links, dadurch Tetanusauffrischung, Oberarm rechts. Innerhalb von ca. 1 Stunde starke Schwellung und Rötung und Schmerzen am Oberarm mit Druckempfindlichkeit. Erhöhte Temperatur, Übelkeit, Erbrechen. Die massiven Beschwerden haben 1-2 Tage angehalten, die Schwellung ist nach ca. 1 Woche verschwunden.
    Nächste Tetanusimpfung in den Hüftbereich. Ergebnis nach ca. 1 Stunde starke Schwellung, Druckempfindlichkeit, Schmerzen. Ich konnte ca. 1 Woche nicht richtig sitzen und gehen.
    Letzte Tetanusimpfung: Nach ca. 2-3 Stunden starke Schwellung (habe ausgesehen wie Popeye, nur einseitig am Impfarm). Kribbeln im Arm mit zeitweise Taubheitsgefühl, dann wieder Juckreiz, wie nach mehreren Insektenstichen. Nach 2 Tagen waren das Taubheitsgefühl und der Juckreiz weg, nach ca. 1 Woche die Schwellung.
    Sich 1 Woche mit teilweise heftigen Schmerzen zu quälen ist nicht gerade nett, im Vergleich zu einer Tetanuserkrankung dann aber wieder relativ harmlos.
    Meine Tochter könnte mir die Wirkweise der diversen Impfungen bestimmt genau erklären, da ich in molekularer Medizin allerdings nicht so der Überflieger bin, verzichte ich darauf und vertraue auf ihre verkürzte Meinung, dass eine Impfung in der Regel immer sinnvoll ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ok, ich hatte vermute dass nur der Betriebsarzt das Verbot erteilen darf, der ja in diesem Fall wahrscheinlich unwillig wäre.
    Aber bei Schwangeren darf es nun doch der behandelnde Arzt.

    Es muss unterschieden werden.
    Der BA beurteilt die Arbeitsbedingungen aus medizinischer Sicht.
    Der behandele Arzt sonstige medizinische Belange bzw. generell das medizinische.


    Ein Beispiel:
    Die Schwangere hat einen Herzfehler.
    Sie arbeitet aber schon 8 Jahre mit diesem Herzfehler. Die Gefährdungsbeurteilung sieht auch kein erhöhtes Risiko in einer Schwangerschaft. Die Erkrankung ist bekannt, die Tätigkeit sonst ohne Probleme ausgeführt.


    Sieht der behandele Arzt daraus eine Gefährdung nur Betrachtung der medizinische private Aspekte, kann er entweder keine AU ausstellen oder spricht ein Beschäftigungsverbot aus.


    Der behandele Arzt darf aber nicht ein Beschäftigungsverbot ausstellen und es mit den Arbeitsbedienungen begründen z.B. erhöhter Stress etc.

    :bremse:

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  • Der behandele Arzt darf aber nicht ein Beschäftigungsverbot ausstellen und es mit den Arbeitsbedienungen begründen z.B. erhöhter Stress etc.

    Warum sollte er das nicht dürfen? Sofern die Bedingungen dem Arzt bekannt sind, kann er daraus durchaus eine Begründung für ein Beschäftigungsverbot ableiten. Hier ging es ja um den Impfschutz. Sofern die werdende Mutter nicht über entsprechende Titer verfügt und in einer Kinderbetreuungseinrichtung arbeitet, kann das Risiko eine gefährlichen Erkrankung erhöht sein, was somit die Argumentation für ein Beschäftigungsverbot begründet.
    Das Beschäftigungsverbot hat gegenüber einer Krankschreibung für die Mutter finanzielle Vorteile, denn bei einer Krankschreibung endet die Lohnfortzahlung in der Regel nach 6 Wochen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum sollte er das nicht dürfen? Sofern die Bedingungen dem Arzt bekannt sind,

    Wie soll ihm diese bekannt sein?
    Dafür gibt es schließlich einen Arbeits- und Betriebsmediziner, welcher die Arbeitsbedingungen grundsätzlich beurteilt und nicht ein Hausarzt, Gynäkologe oder sonstiger.

    kann das Risiko eine gefährlichen Erkrankung erhöht sein

    Theoretisch möglich, aber dann kann der AG einen Arbeitsplatz wählen wo dieses Risiko nicht besteht oder allgemeiner geringer ist.
    Das kann ein behandelnder Arzt nicht.


    Das Beschäftigungsverbot hat gegenüber einer Krankschreibung für die Mutter finanzielle Vorteile, denn bei einer Krankschreibung endet die Lohnfortzahlung in der Regel nach 6 Wochen.

    Vergleich von Äpfeln und Birnen.
    Entweder bin ich krank = arbeitsunfähig oder ein Beschäftigungsverbot ist begründet, dann eben dieses.
    Ich kann ja nicht pauschal jede Schwangere nur weil sie nach der Ansicht eines behandelen Arztes einen Arbeitsplatz mit erhöhten Risiko hat sofort in ein Beschäftigungsverbot schicken.
    Dann können wir uns die Gefährdungsbeureitlung und das neue Mutterschutzgesetz direkt sparen und jede Schwangere direkt zu einem behandelnden Arzt schicken und sagen besorg dir ein Beschäftigungsverbot. Du hast Dich ja nicht impfen lassen bzw. hast keinen Titer, hier besteht ein erhöhtes Risiko wegen saisonaler Influenza.

    :bremse:

  • Vergleich von Äpfeln und Birnen.
    Entweder bin ich krank = arbeitsunfähig oder ein Beschäftigungsverbot ist begründet, dann eben dieses.

    Das war als Hinweis zu unten stehendem Zitat gedacht.

    Sonst ungeimpften Schwangeren raten sich die ganze Schwangerschaft krank schreiben zu lassen


    Dafür gibt es schließlich einen Arbeits- und Betriebsmediziner, welcher die Arbeitsbedingungen grundsätzlich beurteilt und nicht ein Hausarzt, Gynäkologe oder sonstiger.

    Natürlich ist hier primär der Arbeitsmediziner gefordert, aber wenn dieser nicht einsichtig ist, was dann? Risiko eingehen und bei eintretendem Schaden dann den Gang durch die Gerichte?
    Das MuSchG sieht das ein wenig anders, denn dort lautet die entsprechende Passage "§ 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot
    (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."
    Da steht nichts von Arbeits- oder Betriebsmediziner, sondern nur ärztliches Zeugnis.
    Dann noch einen Blick in §11 Abs.2 MuSchG: "
    (2) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung im Sinne von Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit folgenden Biostoffen in Kontakt kommt oder kommen kann:
    1.mit Biostoffen, die in die Risikogruppe 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung einzustufen sind, oder
    2.mit Rötelnvirus oder mit Toxoplasma.
    Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn der Kontakt mit Biostoffen im Sinne von Satz 1 oder 2 therapeutische Maßnahmen erforderlich macht oder machen kann, die selbst eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. Eine unverantwortbare Gefährdung im Sinne von Satz 1 oder 2 gilt insbesondere als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt."Somit kann ein Arzt recht einfach beurteilen, ob eine unverantwortbare Gefährdung gegeben ist. Tätigkeit in Kinderbetreuungseinrichtung mit nicht ausreichendem Immunschutz wäre für mich da sofort ein glaubhaftes Argument.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Moin @s.schmid
    den Ausgangspost beachtet ?

    Ich bin der Meinung, dass die BA den Mitarbeitern mind. Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, HEP-A&B und MMR + Windpocken anbieten müsste. Die BA hält aber selbst auch nichts von Impfungen und bietet diese auch nicht an.

    Nur aus diesem Grund werden hier Alternative abseits dem Betriebsarzt diskutiert...

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • [...] Eine Sache, die hier noch nicht besprochen wurde, wären die Risiken der Impfung. Nehmen wir mal an, es gäbe tatsächlich einen Impfschaden, wer wäre dann dafür zuständig? Der Arbeitgeber, weil er dies in der Gefährdungsbeurteilung hatte.[...]



    [...]Gäbe es eine Impfreaktion wäre diese gesetzliche unfallversichert.[...]


    d`accord.Die Qualität ist leider öfters mehr als fragwürdig :whistling:

    Das kleine Beispiel zeigt bzw. belegt eure Vermutung... Als Handwerker sollte ich auch die Grundlage meines Handwerkes kennen um gute Arbeit zu leisten.


    Für mich ist das Thema hier eigentlich unnötig. Gesetzlich wird klar vorgegeben, ich muss die Gefährdungen ermitteln, Maßnahmenableiten und dies kann bei einer Kita Impfung sein. Diese muss ich dann anbieten und auch bezahlen, unabhängig von meiner persönlichen Erfahrung/Meinung. Es sollte doch eine objektive Beratung zu dem Thema möglich sein? Warum sind wir da schon auf Seite 2???


    *kopfschüttel*

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---