Arbeitsunfall Ja oder Nein

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  • Hallo zusammen,
    habe heute habe ich mal eine Frage zu Arbeitsunfällen und Durchgangsärzten.
    Eine Mitarbeiterin ist im Bereich der Kassen gestürzt.
    Unfallhergang: Samstag kurz vor 20:00 legte sie ihre Ware zum bezahlen auf das Kassenband, dabei bemerkte sie, dass sie etwas vergessen hatte. Sie dreht sich um, und will die Ware holen. Hinter ihr war inzwischen eine Kundin angekommen. Diese legte auch schon ihren Einkauf auf das Kassenband. Durch die Rückwärtsbewegung der Mitarbeiterin ist sie erschrocken und ließ eine Flasche Sekt fallen. Auf der Flüssigkeit rutschte die Mitarbeiterin aus und stürzte. Sie stand wieder auf und klagte über Schmerzen, was in diesem fall nicht ungewöhnlich ist. Die Kollegin forderte sie auf nicht mehr zu arbeiten und ins Krankenhaus zufahren, um nachschauen zulassen. Dies lehnte die Verunklügte ab, und beendete ihre Arbeit. Am Montag ging die Betreffende zum Hausarzt. Dieser schrie sie aber nicht krank. Sie meldete sich daraufhin und sagte der Durchgangsarzt sei nicht dagewesen. Hat sich tatsächlich so zugetragen.
    Wie soll man diesen Vorfall bewerten.
    :39: nachdenklich


    viele Grüße Joachim


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Hallo,


    na zum einen bewerten die Sachbearbeiter der BGn ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht.


    Was mir hier aber sofort ins Auge stechen würde ist:

    Unfallhergang: Samstag kurz vor 20:00 legte sie ihre Ware zum bezahlen auf das Kassenband, dabei bemerkte sie, dass sie etwas vergessen hatte

    Das wäre ja eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und somit kein Arbeitsunfall.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wie soll man diesen Vorfall bewerten.

    Moin Joachim,


    gar nicht. Eintrag ins Verbandbuch und gut ist es. Sollte später eine Bewertung erforderlich sein nimmt diese weder der Arbeitgeber noch der Betriebsarzt noch die SiFa vor. Dafür gibt es andere Institutionen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Unfallhergang: Samstag kurz vor 20:00 legte sie ihre Ware zum bezahlen auf das Kassenband

    Das wäre ja eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und somit kein Arbeitsunfall.

    Jep,


    das ist genau einer der Gründe, warum es Institutionen gibt, die solche Bewertungen treffen und nicht die SiFas, die von der Atomspaltung über den Impfstatus bis zum Unfallversicherungsschutz alles abdecken möchten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke,
    dies war auch mein erster Gedanke. War jedoch etwas verunsichert. Selbstverständlich bewerten diese Dinge andere. Ich wollte auch nur eine zweite Meinung einholen, um bei den nächsten Unterweisungen zum Thema Arbeitsunfall besser argumentieren zu können.



    Gruß Joachim


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • legte sie ihre Ware zum bezahlen auf das Kassenband

    Ich sehe es genau so wie kelte


    Schau mal hier unter Punkt 4


    https://www.kanzlei-hasselbach…-mittagspause/06/#einkauf



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich wollte auch nur eine zweite Meinung einholen, um bei den nächsten Unterweisungen zum Thema Arbeitsunfall besser argumentieren zu können.

    Moin Joachim,


    in den Unterweisungen würde ich nur darauf eingehen, was die Beschäftigten bei einem Unfall zu machen haben. Alle anderen Beratungen, Hinweise etc. "Was ist ein Arbeitsunfall und was ist kein Arbeitsunfall?" "Wann bin ich versichert, wann bin ich nicht versichert?" usw. würde ich tunlichst unterlassen. Wer aus einer heißen Montagehalle ins Freie geht, um etwas zu trinken und verunfallt KANN versichert sein. Wer aus der gleichen Montagehalle bei 19°C Hallentemperatur ins Freie geht, um etwas zu trinken KANN nicht versichert sein. Letztendlich gilt immer noch:


    "Ob Du recht hast oder nicht, sagt Dir das Gericht." ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • solche Bewertungen treffen und nicht die SiFas, die von der Atomspaltung über den Impfstatus bis zum Unfallversicherungsschutz alles abdecken möchten.

    Du hast die höheren Raketenwissenschaften vergessen. ;)


    Es wurde ja darauf hingewiesen, dass nicht die SiFa die Entscheidung treffen, ob Arbeitsunfall oder nicht.
    Man kann ja trotzdem eine Einschätzung abgeben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Man kann ja trotzdem eine Einschätzung abgeben.

    genau...beim Krimi spekuliere ich auch mit wer der Mörder ist, obwohl ich keine Polizistin bin.
    Und die meisten fällen auch gerne ein Urteil :033: über andere, auch wenn sie keine Richter sind :D .


    Atomspaltung über den Impfstatus bis zum Unfallversicherungsschutz

    Also wenn bis zur Zerkariendermatitis.
    Und hier die Frage, wenn eine Bademeister daran erkrankt, ist das eine Arbeitsunfall, eine Berufserkrankung, eine arbeitsbedingte Erkrankung,..., oder Shit happens.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Ich würde mich ebenfalls keltes Argumentation anschließen.
    Letztendlich würde ich eine Unfallanzeige erstellen und an die BG schicken, und die entscheiden das dann.


    Bei Unterweisungen gebe ich den Mitarbeitern immer mit auf den Weg, dass es nicht unsere Entscheidung ist, was ein Arbeitsunfall ist oder nicht, sondern die der BG.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Ich schließe mich ebenfalls an.
    Meine Persönliche Meinung:
    Eigenwirtschaftliche Tätigkeit; ihre Privatsache. Somit kein Arbeitsunfall.


    Aber ihr wisst ja. Vor Gericht und auf hoher See....
    Ich würde das ganze so melden und abwarten was passiert.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike