Betreiben von Traversen

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  • Hallo liebe Kollegen,


    ich habe ein kleines (großes) Problem. In unserem Betrieb steht eine Traverse - würde Sie als Balken-Traverse bezeichnen. Man kann es nicht genau definieren, weil die Traverse Marke "Eigenbau" ist. Sie wurde vor ca. 40 Jahren in Unternehmen gebaut und seither steht Sie da und zwar ohne Zulassung, keine Konstruktionsnachweise, Materialnachweise, keine zulässige Tragfähigkeit usw.


    Als ich das Thema anbringen wollte, hat mich die alte Sifa gerufen und gesagt, dass ich das Thema Traverse vergessen sollte - die bleibt so wie sie ist. Das hat er mir mündlich mitgeteilt. Heisst, das Unternehmen will in keine Traverse investieren, möchte aber diese betreiben.


    Ich habe die letzen zwei Tagen damit verbracht, was brauchbares zu finden, um den Unternehmer davon zu überzeugen, dass wir die gebastelte Traverse nicht betreiben dürfen. Ich habe bis dato nichts brauchbares gefunden.


    Ich habe gehört, dass die Traversen unter die Rubrik Maschinenrichtlinie fallen. Aber ich habe nichts gefunden.


    Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich jetzt tun könnte. Heute hat man mir schon gesagt, dass wenn jemand die Traverse sieht oder etwas passiert, mir die schuld zu schieben wird. Ich möchte einfach, dass das Thema endlich von Tisch kommt, weil ich die Traverse so gefährlich finde. Ich darf Sie auch garnicht sperren. Eine ganz verzwickte Situation gerade.




    Hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben. Eventuell müsste ich eine Aufsichtsperson darauf aufmerksam machen, aber das wäre meine aller letzte Option.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Fällt unter die Maschinenrichtlinie und muss jährlich geprüft werden.
    Hab so etwas ähnliches über die Hintertür gemacht. Lade doch mal euren TAB von eurer BG zu einem Besuch ein ( Vorher diesbezüglich etwas ins Ohr flüstern).
    Macht einen Rundgang und oooh was fällt dem TAB denn hier auf?
    Gruß Martin
    Nachtrag:
    Geht auch über das Gewerbeaufsichtsamt und ihrem zuständigen TAB

    Einmal editiert, zuletzt von martin s ()

  • In unserem Betrieb steht eine Traverse - würde Sie als Balken-Traverse bezeichnen. Man kann es nicht genau definieren, weil die Traverse Marke "Eigenbau" ist. Sie wurde vor ca. 40 Jahren in Unternehmen gebaut und seither steht Sie da und zwar ohne Zulassung, keine Konstruktionsnachweise, Materialnachweise, keine zulässige Tragfähigkeit usw.

    mal eine dumme Frage:
    Was sagt Eure Gefährdungsbeurteilung dazu?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Als ich das Thema anbringen wollte, hat mich die alte Sifa gerufen und gesagt, dass ich das Thema Traverse vergessen sollte - die bleibt so wie sie ist. Das hat er mir mündlich mitgeteilt.

    Ich würde den für den Traverseneinsatz zuständigen Vorgesetzten über die Sachlage informieren, dass er hier offensichtlich ein prüfpflichtiges Arbeitsmittel ohne entsprechende Prüfung einsetzen möchte. Zeigt sich selbiger uneinsichtig, erfolgt eben eine zusätzliche Meldung eine Hierarchieebene höher. Der alten Sifa würde ich die Info zukommen lassen, dass sie wegen Falschberatung in der Haftung sein kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wir haben auch solch Eigenbauten..
    Sie wurde im Zuge der Prüfungen weiterer Anschlagmittel aufgenommen, Kettenkarteikarte angelegt und dann geprüft. Typen und Traglastschild erstellt und ruhe ist.


    - Belastungsprobe inkl überlast
    - Rissprüfung
    wurde bei der Erstprüfung erstellt


    Kosten für Prüfung und erstellen eines Stammblattes überschaubar, Sicherheit unbezahlbar

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Mich würde jetzt zusätzlich noch interessieren, sofern die GL die Zustimmung für eine Prüfung gibt, wie dann zu prüfen ist.
    Das Ding ist ca. 40 Jahre alt. Ich würde das Material und die Schweißnähte röntgen? Ansonsten kann doch keiner mehr Auskunft darüber geben, ob die Tragfähigkeit noch ausreichend ist.
    Es kann doch nicht ausreichend sein, anhand der Materialart, Matrerialstärken und die max. Tragfähigkeit zu berechnen, oder? Unterlagen wird es wahrscheinlich nicht geben? Es wird wohl auch keiner im Vorfeld hergegangen sein und die Tragfähigkeit berechnet haben.
    wie wäre jetzt die weitere Vorgehensweise?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Lade doch mal euren TAB von eurer BG zu einem Besuch ein ( Vorher diesbezüglich etwas ins Ohr flüstern).
    Macht einen Rundgang und oooh was fällt dem TAB denn hier auf?

    Das habe ich mir auch schon gedacht. Wenn ich das mache, würden die das sofort mir in die Schuhe schieben. Ich gelte ja als sehr lästig. Der will immer was usw.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Wer will das beweisen. Das Gewerbeaufsichtsamt und die BG machen ja ab und an mal Kontrollbesuche bei ihren Firmen. Zudem stehst du nicht in der Verantwortung wenn was passiert, sondern der Unternehmer .Dokumentier alles nicht nur in deiner GB sondern auch als Gesprächsnotizen im besten Fall mit weitern Gesprächsteilnehmern. Kannst deinen Chef auch daran erinnern, das diese Ignoranz schon als Vorsatz gilt und er im Falle eines Falles auch mit seinem Privatvermögen in der Haftung steht.
    Gruß Martin

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  • Was sagt Eure Gefährdungsbeurteilung dazu?

    Hallo Kelte,


    ich darf die Traverse nicht annähernd erwähnen. Geschweige eine GB dafür zu erstellen.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Der alten Sifa würde ich die Info zukommen lassen, dass sie wegen Falschberatung in der Haftung sein kann.

    Dem ist es garnicht bewusst. Er geht auch davon aus, dass eine Sifa immer Haftet für die Arbeitssicherheit...Slapstick :D. So steckt er dem Unternehmer alles. Die sitzen nämlich zusammen in einem Raum!

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Mich würde jetzt zusätzlich noch interessieren, sofern die GL die Zustimmung für eine Prüfung gibt, wie dann zu prüfen ist.

    Wir haben einmal eine Firma beauftragt und Sie lassen die Finger davon. Die prüft uns keiner mehr.

    Unterlagen wird es wahrscheinlich nicht geben?

    Es gibt garnichts. Das Ding haben Sie damals aus der Not gebaut und hingestellt. Die steht bis heute in der Werkshalle. Ein Bild von der Traverse will ich jetzt nicht machen, da es eventuell im Netz auftaucht und das wäre nicht so gut :D

    wie wäre jetzt die weitere Vorgehensweise?

    Ich habe Kontakt aufgenommen mit einem Traversenhersteller, der uns eine Neue Konstruiert, mit allen Daten, Fakten die man benötigt, aber das wurde storniert. Ich habe dann gesagt, dass wenn was passiert, Sie am besten sich gleich vorweg selbst anzeigen!

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
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  • Wer will das beweisen. Das Gewerbeaufsichtsamt und die BG machen ja ab und an mal Kontrollbesuche bei ihren Firmen. Zudem stehst du nicht in der Verantwortung wenn was passiert, sondern der Unternehmer .Dokumentier alles nicht nur in deiner GB sondern auch als Gesprächsnotizen im besten Fall mit weitern Gesprächsteilnehmern. Kannst deinen Chef auch daran erinnern, das diese Ignoranz schon als Vorsatz gilt und er im Falle eines Falles auch mit seinem Privatvermögen in der Haftung steht.

    Das Thema Traverse ist hier im Unternehmen schon seit ca. 6 Jahren ein heißes Thema. Deswegen werden die genau wissen wer das angezettelt hat. Ich habe gestern schon mit dem verantwortlichen Meister darüber gesprochen und ihm das auch so gesagt. Er haftet im Falle eines Falles auch mit seinem Privatvermögen.


    Das nächste Problem ist ja, dass die alte Sifa ja mit im Büro vom Chef sitzt und die tauschen sich immer wieder aus und als mal dem Unternehmer darauf aufmerksam gemacht habe, dass die alte Sifa kein Beratungsrecht mehr hat, hat der Unternehmer folgende Äußerung gegeben..."Den brauche ich noch, weil wimmelt die Leute von der BG und Gewerbeaufsicht ab, die hält er auf Distanz" oh okay...Also geht es um abwimmeln und nicht um das Sichere Arbeiten im unternehmen. Ich werde dann als lästig und nicht gut genug dargestellt!

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
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  • Hallo,


    wie schon von anderer Seite erwähnt ein kleiner Hinweis an die TAP o. GAA wirkt Wunder. Die wissen mit solchen Hinweisen gut umzugehen.
    Ich habe da in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht, so das der Verdacht nicht auf mich viel.
    Manchmal geht es eben bei Beratungsresistenten Personen nicht anders.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • wie schon von anderer Seite erwähnt ein kleiner Hinweis an die TAP o. GAA wirkt Wunder

    Hallo Hans-Jürgen,


    wenn es nicht anders geht, muss man diesen Weg gehen.
    Ich erwarte eh in nächster Zeit die GAA, weil wir einige Sachen zu erledigen haben, was bei anderen Firmen Standart ist. Er hat mir sogar empfohlen den Betrieb zu verlassen, weil die mich hier kaputt machen würden! Das finde ich ja schon erschreckend!

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Ich erwarte eh in nächster Zeit die GAA, weil wir einige Sachen zu erledigen haben, was bei anderen Firmen Standart ist. Er hat mir sogar empfohlen den Betrieb zu verlassen, weil die mich hier kaputt machen würden! Das finde ich ja schon erschreckend!

    Dann kann ich Dir nur raten dokumentieren dokumentieren und dokumentieren ..... alle Mängel die Du findest schriftlich den Verantwortlichen mitteilen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Medi,


    ich stand mal vor Jahren vor den gleichen Problem. Mir hat ein TAP auch geraten mir eine andere Stelle zu suchen. Er sagte: Die Leute sind hier Beratungsresistent. Übrigens haben sie den TAP einfach rausgeschmissen natürlich ohne Folgen, der Betrieb läuft arbeitet immer noch so wie seit Jahren. Der Unternehmer sagte zur BG wenn ich Ärger bekomme mache ich den Laden zu und eröffne unter einen anderen Namen in einer anderen BG ein neues.
    Ich bin der Empfehlung des TAP gefolgt und bin zufrieden mit meiner Entscheidung.


    Es gibt eben auf der Welt wie in der Politik zu viele Betonköpfe den wir nicht helfen können, da macht man sich selber kaputt und wollen wir oder unsere Liebsten das?

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Dann kann ich Dir nur raten dokumentieren dokumentieren und dokumentieren ..... alle Mängel die Du findest schriftlich den Verantwortlichen mitteilen.

    Das mache ich ohnehin.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich jetzt tun könnte. Heute hat man mir schon gesagt, dass wenn jemand die Traverse sieht oder etwas passiert, mir die schuld zu schieben wird.

    Wie bitte wie soll das gehen.... bist Du die verantwortliche Person in diesem Bereich?
    Du weist auf die Missstände hin und machst Lösungsvorschläge das ist dokumentiert .....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • @MeDi


    Also mit der "Selbstanzeige" würde ich erst einmal warten. In solch einer Situation schreibe ich eine Stellungnahme. Diese sollte rechtlich fundiert sein.
    D. h. ich schreibe die gesetzlichen Anforderungen unter Benennung aller Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln (ohne DIN, die habe ich nicht) und den
    dazugehörigen Paragraphen, inkl. aller "berufsgenossenschaftlichen Anforderungen" nieder; würze das Ganze mit möglichen kostengünstigen oder teuren Alternativen.
    --> Wenn Du möchtest sende ich Dir gern eine Vorlage <--
    Damit hast Du niemanden bevormundet oder sonst iregendetwas sondern lediglich Stellung zu einem Thema bezogen. Genau das ist Deine Aufgabe --> beraten. Vorteil ist, Du hast schriftlich reagiert. Der Rest liegt dann bei den Verantwortlichen. Das ist viel Arbeit. Arbeit, die dich aber aus der Schusslinie nimmt. Wer schreibt der bleibt. (€5 für's Phrasenschwein)
    Mehr würde ich erst einmal nicht machen. Sachlich, fachlich aber freundlich bestimmt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Korrekturen