Heizsohlen mit Akku - Bitte um Erfahrungen

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  • Moin zusammen,


    hat jemand von Euch Erfahrung mit akkubetriebenen Heizsohlen in Sicherheitsschuhen?


    Irgendwie hat dieser Gedanke bei Eiseskälte im Gleisbau ja seinen Reiz.


    Ich habe nur die Befürchtung etwas zu übersehen, weil wir/ich damit keine Erfahrung haben - und Werbung verspricht viel.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Also nach meinem Kenntnisstand ist das so, dass wenn du in Sicherheitsschuhe andere Sohlen reinmachst diese ihre Zulassung verlieren.....


    https://www.bghw.de/medien/bgh…gen-in-sicherheitsschuhen


    Deswegen erübrigt sich das Thema wohl.


    Also.... Dicke Socken anziehen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Moin,



    Zitat von DGUV-R 112-191


    Ziffer 4.2.1 Schuhe für lose Einlagen


    Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind. Meist besteht aber noch kein Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk. Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden Einlagen an, die orthopädisch individuell anzupassen sind. Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird. Beispielsweise könnte durch solche Einlagen die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden.

    Wenn Baumusterprüfung vorhanden, dann in Ordnung, ansonsten unzulässig.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    ich habe zunächst Einlagen aus Lammfell bzw. Merinowolle, ausprobieren lassen und das hat schon wesentlich zu wärmeren Füssen geführt.
    Das geht m.E. nach bei normalen Schutzschuhen (Bauhof, Entsorgung bspw.), wo keine besonderen Anforderungen wie Ableitfähigkeit, Hitzeschutz u.ä. gefordert ist. Die Regel 112-191 beachte ich hier nicht, weil durch den Tausch der Sohlen die Schutzfunktion nicht beeinträchtigt wird.


    Das im engsten Sinne die Baumusterprüfung, wegen Änderung verloren geht, sehe ich als unproblematisch.


    Für mich hat es jedenfalls eine wesentliche Verbesserung während der Frostperiode dargestellt.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA ()

  • Moin zusammen,


    und Danke für Eure Antworten.


    Das Thema Baumusterprüfung hat mir auch im Kopf rumgespukt.


    Allerdings war ich unsicher, denn es geht weder um Einlagen aus orthopädischen Gründen, noch um Isolier- oder Leitfähigkeit, die ich in diesem Zusammenhang mit Chemie, Strom etc. verbunden hätte.



    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • weil durch den Tausch der Sohlen die Schutzfunktion nicht beeinträchtigt wird.

    Die Innensohle könnte Teil des Durchstichschutzes sein, ich würde dies zumindest mit dem Schuhhersteller abklären.


    Es gibt von den Herstellern ja auch Winter Varianten der Sicherheitsschuhe.


    Die Akkus der Heizsohlen dürften kaum für einen Arbeitstag ausreichen und sind oft in Form einer Manschette oberhalb des Knöchelgelenks zu tragen. Stelle ich mir für Gleisbautätigkeiten eher als hinderlich vor, zumindest dürfte es auf Dauer eine Belastung darstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Beitrag Nummer 3 wurde Ihnen präsentiert von: Paragraphenreiter


    Beitrag Nummer 4 wurde Ihnen präsentiert von: Pragmatiker



    Die Lösung liegt in der Mitte und wird in der DGUV 0 beschrieben. :)



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich spinne den Gedankengang mal weiter...


    wenn ich im Winter die Sohle auf warm tauschen darf, dann im Sommer auf Kalt bzw. warum nicht gleich S1P Sandalen?


    Wenn ich im Sommer schwitze dann darf ich auch kurze Hosen und Oberkörper mit Warnweste und ohne Kopfbedeckung....



    Im Ernst es gibt extra Stiefel für solche kalten Jahreszeiten, bevor ich mir den Stress und evtl. dem Ärger aussetzte dann lieber konforme zugelassene Wintersicherheitsstiefel die funktionieren.

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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  • Hallo Zusammen,


    wir machen das wie Al_Msta in seine im Beitrag 4 beschrieben hat und sehen da keine Probleme mit der Baumuster Prüfung. Wir tragen aber auch nur S1 Sicherheitsschuhe Mit einer Kunststoffkappe vorn.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Die Innensohle könnte Teil des Durchstichschutzes sein, ich würde dies zumindest mit dem Schuhhersteller abklären.
    Es gibt von den Herstellern ja auch Winter Varianten der Sicherheitsschuhe.


    Die Akkus der Heizsohlen dürften kaum für einen Arbeitstag ausreichen und sind oft in Form einer Manschette oberhalb des Knöchelgelenks zu tragen. Stelle ich mir für Gleisbautätigkeiten eher als hinderlich vor, zumindest dürfte es auf Dauer eine Belastung darstellen.

    Hallo @AxelS



    das wäre ja mal ein seltsamer Schuhaufbau, wenn die Innensohle Teil der Durchtrittsicherheit darstellen würde. Der Aufbau eines durchtrittsicheren Schuhes stellt sich in der Regel so dar:




    Die unterste Lage bildet die profilierte Laufsohle. Dann folgt als nächste Lage die durchtrittsichere Sohle (in dem Fall umschlossen von einer Hülle aus Hartgummi, kann aber auch Kevlar oder andere moderne Materialien sein). Schön ist hier auch die integrierte Auftrittsdämpfung hinten an der Ferse zu erkennen. Die oberste Lage ist die eigentliche Innensohle, welche natürlich keine Schutzfunktion hat, sondern mehr für Bequemlichkeit konzipiert wird.

  • das wäre ja mal ein seltsamer Schuhaufbau, wenn die Innensohle Teil der Durchtrittsicherheit darstellen würde.

    Aber ein durchaus denkbarer, zumal der Schuh als ganzes zertifiziert wird. Darum auch immer die Probleme mit den orthopädischen Einlagen, ansonsten könnte man da ja relativ einfach Vorgaben machen und somit solche Einlagen mit den Sicherheitsschuhen tragen.

    kann aber auch Kevlar oder andere moderne Materialien sein

    Kevlar ist der geschützte Markenname der Firma DuPont und ein Aramidgewebe. Modern ist das nicht unbedingt, damit habe ich schon vor über 25 Jahren gearbeitet.

    Schön ist hier auch die integrierte Auftrittsdämpfung hinten an der Ferse zu erkennen.

    Auch so ein Konstrukt unserer "modernen" Schuhe, welches unter Orthopäden durchaus umstritten ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich mache das "Problem" immer gern plastisch mit dem Beispiel:


    Wenn ihr bei eurem Auto die Felgen tauscht und die neue Größe nicht für das Auto freigegeben wurde (vom Hersteller oder ABE) lasst ihr die Felgen drauf oder nicht?


    Ah... ihr lasst die Felgen drauf und wechselt jedes Mal vor dem TÜV Termin dann auf die original Felgen oder Winterreifen??


    Alles klar ..... :S


    Sollte bei einem Unfall ein Zusammenhang mit der falschen Bereifung oder dem Bremsweg festgestellt werden, der mit den zugelassenen Reifen evtl. besser gewesen wäre zahlt auch keine Versicherung.... viel Spass weiterhin.


    Ich bau auch keinen Emotor in meinen Nordbadendiesel und behaupte es wäre ein zugelassener Hybrid


    Beruf Sifa d.h.:


    Paragraphenreiter
    Skeptiker
    Genereller Hinterfrager

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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  • @Michael.Baehr


    ich sage es mal einfach so:
    es wurde meines Wissens nach, noch nie ein Unfall mit Fußschaden, wegen einer geänderten Einlagesohle durch die BG in Regress genommen, bzw. hat zum Verlust des Versicherungsschutzes geführt.
    Ich bin zwar seit 2010 nicht mehr bei der BG, aber trotzdem ist mir so ein "schwachsinniger" (Ausdruck hat nichts mit Ihrem Kommentar zu tun) Fall nicht bekannt.
    Es wird zwar gerne über diese Möglichkeiten unter den strengen Sifas diskutiert, aber ich glaube kaum einer weiß wie hoch die Hürde liegt, als gesetzlicher UVT, bei einem Versicherungsfall in Regress zu gehen.


    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis im Straßenverkehr hat leider eine etwas andere Sachlage, weil unerlaubte Veränderungen "bestraft" werden, von Ordnungswidrigkeit bis sonstwohin...... man erkennt nun den Unterschied zu einer BG-Regel???

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA ()

  • Sollte nur ein Beispiel sein...


    würdest du die Felgen aufziehen oder nicht?



    Auch wenn in 1000 Jahren niemand nen Unfall hat wird es trotzdem nicht konform.


    Wenn alle von der Brücke springen wird es noch lange keine öffentlich ausgewiesene Badestelle....


    Scherzhafte Alternative :
    Ihr könnt auch Moonboots anziehen ne Coladose halbieren den einen Teil als Zehenschutzkappe verwenden, den anderen Teil eben schlagen, zwischen Sohle und Einlegelammfell als Durchtrittschutz einsetzen. Wird in manchen Ländern wahrscheinlich auch gemacht aber eben nicht in D....


    Macht es das dann alles besser oder nicht?!?


    Sorry aber ne...


    :whistling:

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • das Wechseln nicht zugelassener Felgen steht unter Strafe - also mache ich es nicht.


    das Wechseln der Schuheinlage steht nicht unter Strafe - also bewerte ich es sachverständig, mit Berücksichtigung der Faktoren und kann zu dem Schluss kommen: ich wechsel die Schuheinalge, erhöhe den Kälteschutz, ohne dass die (mechansischen) Schutzfunktion beeinträchtigt werden.


    Nochmals die DGUV-R ist eine Regel und keine gesetzliche Bestimmung. Wo steht geschrieben, dass ich den Versicherungsschutz verliere, wenn ich die Einlagen wechsel?? Insbesondere, wenn keine Minderung der Schutzfunktion (hier: mechanisch, Nässe) entsteht.


    Übrigens war jetzt das (scherzhafte) Beispiel mit den Moonboots, sachlich gesehen auch etwas sinnig....
    Verwenden Sie auch derartige Argumente beim Beratungsauftrag gegenüber dem Unternehmer? ... dann empfehle ich die Originaleinlagen :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Schuhe werden wie ihnen sicherlich bekannt ist u.a. einer sog. Baumusterprüfung unterzogen


    "Die EG-Baumusterprüfung ist Teil eines von der Europäischen Union vorgeschriebenen und Konformitätsbewertung genannten Verfahrens, mit dem bestimmte Produkte vor deren Inverkehrbringen auf die Einhaltung von EU-Normen zu prüfen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür sind verschiedene Richtlinien im Rahmen des sogenannten Neuen Konzepts von 1985, auf dessen Grundlage europaweit einheitliche Mindestanforderungen zu gewährleisten sind.[1] Baumusterprüfungen werden durch sogenannte Benannte Stellen durchgeführt."


    Bei Veränderung durch den Nutzer ist die Ausgangslage nicht mehr gegeben.
    Sie nutzen dann einen Schuh mit Stahlkappe, einer durchtrittsicheren Sohle usw. der ungeprüft ist.



    Was ist im Verhältnis gesehen besser geprüfte Schuhe zu verändern, dass diese einen bestimmten Zweck erfüllen oder gleich ein Produkt zu beschaffen, dass die Kriterien schon bei der Herstellung erfüllt?


    Gruß

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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  • Guten Abend,


    was haltet ihr denn davon den Mitarbeitern Wintersicherheitsschuhe auszugeben.
    Z. B. von dem Hersteller eins / unter Winter / z. B. Grönland Bau oder Hersteller 2. Dann wäre das Problem auch gelöst.



    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Moin,


    nicht, dass hier der Eindruck aufkommt, wir würden keine Winterschuhe ausgeben. Das machen wir schon.


    Es gibt aber Mitarbeiter, die diese Schuhe nicht tragen wollen - und feststellen mussten, dass Wintertage auch kalt sein können. :cursing:


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.