Nochmals die DGUV-R ist eine Regel und keine gesetzliche Bestimmung.
Mhhh...... Einspruch. Zumindest ein halber.
Ja...Richtig. Die DGUV REGELN sind keine Gesetze ABER:
(DGUV) Regeln sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
- staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder
- Unfallverhütungsvorschriften und/oder
- technischen Spezifikationen und/oder
- den Erfahrungen der Präventionsarbeit der UV-Träger.
http://www.dguv.de/de/praevention…infos/index.jsp
Ich bin mal gespannt wie du dem ermittelnden Staatsanwalt nach einem Unfall mit einem umgestürzten Regal mit Personenschaden erklärst, dass du die DGUV Regel 108-007 (Regale) nicht beachtest, weil es keine gesetzliche Bestimmung ist.
Solche Regelungen geben den Stand der Technik wieder... Wenn du die nicht beachtest, oder schaust, wie du auf das gleiche Schutzniveau kommst, bist du im Falle eines Unfalls in Erklärungsnot.
http://www.dguv.de/ifa/fachinfos/…lwerk/index.jsp