Freimessungen in NRW

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen zusammen, ich suche im Raum NRW ein zuverlässiges Unternehmen, dass in Gebäude mit Gaslöschanlage (jeweils ein Rechenzentrum in Bielefeld und in Münster) nach einer Flutung die Raumluft messen/ auswerten kann, zwecks Freigabe? Leider kann das in NRW die Feuerwehr nicht leisten. Gruß Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • ANZEIGE
  • Leider kann das in NRW die Feuerwehr nicht leisten.

    Warum nicht? Ich gehe davon aus, dass bei Auslösung der Löschanlage eh die Feuerwehr informiert wird und anrückt. Diese prüft dann auch, ob noch irgendwo ein Brand festzustellen ist und Glutnester vorhanden sind. Wird dies alles ausgeschlossen erfolgt die Belüftung des Bereiches. Das alles dürfte doch über die Feuerwehr ablaufen. Der letzte Schritt ist dann, zu messen, ob der Bereich jetzt ohne Atemschutz zu betreten ist, also ob genügend Sauerstoff vorhanden ist und je nach Löschmittel, ich tippe jetzt auf Kohlendioxid, ob dieses die entsprechenden Warnschwellen unterschritten hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum nicht? Ich gehe davon aus, dass bei Auslösung der Löschanlage eh die Feuerwehr informiert wird und anrückt. Diese prüft dann auch, ob noch irgendwo ein Brand festzustellen ist und Glutnester vorhanden sind. Wird dies alles ausgeschlossen erfolgt die Belüftung des Bereiches. Das alles dürfte doch über die Feuerwehr ablaufen. Der letzte Schritt ist dann, zu messen, ob der Bereich jetzt ohne Atemschutz zu betreten ist, also ob genügend Sauerstoff vorhanden ist und je nach Löschmittel, ich tippe jetzt auf Kohlendioxid, ob dieses die entsprechenden Warnschwellen unterschritten hat.

    Und dabei setzt die Feuerwehr Geräte ein, die Canislupus beschrieben hat. Klingt plausibel.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin Axel, ich kann es dir nicht erklären. In einigen Bundesländern macht es die Feuerwehr. In NRW nicht. Die normalen Freigaben nach Bränden sind auch nicht gemeint, klar hier gibt die Feuerwehr frei. Es geht um die Freimessung nach einer Gaslöschanlagen- Flutung (Anlage war fehlerhaft, es gab keinen Brand). Was mich stutzig macht. Unser Rahmenvertragspartner für Raumfreimessungen, ein namenhaftes großes Unternehmen kneift ebenfalls. Die sagen, sie hätten nicht die passenden Schutzausrüstungen für ihre Leute. Ich erfahre heute aber mehr, treffe mich mit unserem Brandschützer, der mich um Hilfe bat. Ich melde mich wieder. Gruß Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    wenden Sie sich entweder an Dräger oder z.B. an AFS Feuerwehrdienste.

    Warum nicht?

    Das ist keine Aufgabe einer kommunalen Feuerwehr.
    Man sollte aufhören jeden Unsinn, nur weil er mit BS zu tun hat,
    der Feuerwehr zuschreiben zu wollen. Zumal die ganze Geschichte
    auch in rechtlicher Hinsicht sehr heikel ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Und dabei setzt die Feuerwehr Geräte ein, die Canislupus beschrieben hat. Klingt plausibel.

    Ja, wenn das der Maßstab ist dann kann man die
    Feuerwehr zukünftig von Abbruch-, über Schornsteinfeger-
    bis hin zu Baumarbeiten(usw.) rufen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Uwe,

    frag mal bei SGS Fresenius nach. Die machen das (jedenfalls in Niedersachsen und Hessen).

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Das ist keine Aufgabe einer kommunalen Feuerwehr.

    In NRW möglicherweise nicht durch das Feuerwehrgesetz gedeckt, in BW tendiere ich dazu, dass es zutreffen könnte, zumindest das die Gemeinde eine entsprechende Regelung treffen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    diese Diskussion ist jetzt zwar OT, aber weder NRW
    noch BW kennt eine solche Aufgabe als Kann- oder Pflicht-
    aufgabe. Wo ist es ein Notfall? Es ist ein geplantes Ereignis,
    für dieses gibt es entsprechende Angebote aus der Privat-
    wirtschaft. Die Feuerwehr in einer Kommune ist
    kein e.V. oder eine Firma, sondern eine kommunale
    Einrichtung. Dementsprechend ist ihre Arbeit entsprechend
    strenger geregelt, zusätzliche Aufgaben können sich
    auch nicht durch Satzungen ergeben, die der Gesetzgeber
    so nicht vorsieht.

    Zumal es Bestrebungen (u.a. DFV) gibt, den Aufgabenkatalog
    aufgrund Personalmangel etc. noch deutlich zu kürzen. Wobei
    das aber ein anderes Thema ist, da es hier 16x Landesrecht gibt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (5. März 2018 um 11:08)

  • Hallo,

    man kann ja auch mal einen Raumdesinfektor aus einem Reinigungsunternehmen oder einen Logistiker der Container frei gibt fragen.
    Die haben auch noch die amtliche Freigage und die Sachkunde?

    warum nicht den einfachen Weg?


    Gruß aus trier

  • Hallo,

    man kann ja auch mal einen Raumdesinfektor aus einem Reinigungsunternehmen oder einen Logistiker der Container frei gibt fragen.
    Die haben auch noch die amtliche Freigage und die Sachkunde?

    warum nicht den einfachen Weg?


    Gruß aus trier

    Da geht es um unterschiedliche Dinge. du redest von Begasungen und der Freigabe nach Begasungen. Das ist was anderes als die Freimessung nach Auslösen einer Löschanlage.

    Sifafuzzi: das ist auch nicht Aufgabe der Feuerwehr. Ihr müsst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dann festlegen wer für was zuständig ist


    Festlegen von Verhaltensregeln:
    [*]Verhalten im Brandfall
    [*]Fluchtwege und Sammelplätze
    [*]Sicherstellen der Blockierung im Bedarfsfall
    [*]Wiederbelüftung nach einer Flutung
    [*]Freimessung und Freigabe nach einer Anlagenauslösung


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Danke an alle für die Bemühungen, wir haben eine Firma gefunden. Ich finde es bezeichnend das der Betreiber und Errichter der Anlage bei unserem Kunden so eine Anlage einbaut und dann nicht freimessen kann. Ich nenne diese Firma jetzt mal nicht, sie ist ziemlich groß und bekannt. Der Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung ist für mich nicht zutreffend, ich bin dort nicht als Arbeitgeber aktiv und da arbeiten auch nicht unsere Leute. Die GeBu kann nicht für alles herhalten. Was die Aufgaben der Feuerwehr angeht, möchte ich mich nicht weiter äußern, es gibt Bundesländer wo die Feuerweht es anbietet. Das ist Fakt. Der Argumentation, dass es sich natürlich nicht um eine akute Gefahrenabwehr handelt, kann ich natürlich folgen. Das war aber nicht die grundsätzliche Frage. Ich habe nur eine Firma gesucht, die es machen kann und befähigt ist. Ich wollte keine Grundsatzdiskussionen um die Aufgaben der Feuerwehr entfachen.

    Dennoch allen Dankeschön und viele Grüße!

    VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • ANZEIGE
  • Hallo

    das ist ja genau was ich meine. Wir fluten Räume mit alten Büchern und Kleidern mit Stichstoff um die Milben abzutöten und da zu brauchen wir eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde für das fluten und das Freimessen mit Gefährdungsbeurteilung und amtlichem Segen.

    Gruß

  • hier ging es um ein Rechenzentrum und dem "Löschmittel" Argon. Wir als Gebäudebetreiber sind nicht Normadressat der Gefährdungsbeurteilung, weil dort weder Menschen von uns Arbeiten, noch sind wir hier der Normadressat "Arbeitgeber". Die Anlage wurde im Namen unseres Kunden errichtet, der das Rechenzentrum betreibt. Die Genehmigungen und die Anlagendokumentation liegen auch vollständig vor. Wir vermitteln hier nur als Betreiber des Gebäudes und unterstützen unseren Kunden dabei eine Firma zu finden, die da freimisst. Und das haben wir ja jetzt auch. Wenn also einer eine GB macht, dann der Verwender der Anlage, sofern er nach BetrSichV nicht "Arbeitgeber ohne Beschäftigter" (= Gleichgestellter) ist, oder der Arbeitgeber dessen Menschen darin arbeiten, z. B. auch die freimessende Firma.

    Lieben Gruß

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Hallo,

    es gibt Bundesländer wo die Feuerweht es anbietet. Das ist Fakt.

    Mag sein, deswegen wird es rechtlich aber nicht besser.

    Der Argumentation, dass es sich natürlich nicht um eine akute Gefahrenabwehr handelt, kann ich natürlich folgen. Das war aber nicht die grundsätzliche Frage

    Das mag nicht Ihre Frage gewesen sein, darauf kommt es aber
    an. Insbesondere wenn manche Foristen hier die kommunale Feuerwehr
    ins Spiel bringen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wo ist es ein Notfall? Es ist ein geplantes Ereignis

    Die Auslösung einer Gaslöschanlage ist auf der einen Seite geplant, aber der Zeitpunkt der Auslösung in der Regel nicht. Unter diesen Vorgaben könnte man ja immer argumentieren, dass kein Notfall vorliegt, auch bei einem Brand. Der Betrieb muss ja Löschmittel vorhalten, warum sollte dann noch die Feuerwehr anrücken? Ist doch kein Notfall, die können das selbst löschen und wenn dazu umluftunabhängiger Atemschutz notwendig ist, könnten sie das in ihrer Vorplanung ja berücksichtigen, denn man muss immer mit einem Brand rechnen.

    zusätzliche Aufgaben können sich
    auch nicht durch Satzungen ergeben, die der Gesetzgeber
    so nicht vorsieht.

    Es ist aber z.B. im Feuerwehrgesetz für Ba-Wü so vorgesehen: "(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe..."

    Bei einem gasgefluteten Raum kann ich durchaus eine notwendige Gefahrenabwehr erkennen.

    Üblich dürfte ja auch sein, dass im Falle des Auslösens der Gaslöschanlage eine Meldung an die Feuerwehr erfolgt. Diese ist also mit der ganzen notwendigen Ausrüstung eh vor Ort.
    Die Kosten für den Einsatz sind vom Betreiber der Anlage zu erstatten, wo ist also das große Problem?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Es ist aber z.B. im Feuerwehrgesetz für Ba-Wü so vorgesehen: "(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe..

    Nein, dass ist keine greifende Rechtsgrundlage dafür, da es
    keine Notlage ist. Das Freimessen ist in BaWü im Bezug Feuerwehr
    nur für Dienstleistungsfeuerwehren als mögliche Aufgabe definiert
    worden.

    Üblich dürfte ja auch sein, dass im Falle des Auslösens der Gaslöschanlage eine Meldung an die Feuerwehr erfolgt. Diese ist also mit der ganzen notwendigen Ausrüstung eh vor Ort.Die Kosten für den Einsatz sind vom Betreiber der Anlage zu erstatten, wo ist also das große Problem?

    Warum sollte die Feuerwehr, sofern es sich nicht um einen ordentlichen Alarm
    handelt, mit ihrer Ausrüstung vor Ort sein? Und wo das Problem ist? Dann
    schauen Sie mal in die Feuerwehren vor Ort, insbesondere was da zwischen 7
    bis 17.00 Uhr an Personal verfügbar ist. Unabhängig davon, sollte man immer
    auch die rechtliche Stellung einer kommunalen Feuerwehr beachten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • hier ging es um ein Rechenzentrum und dem "Löschmittel" Argon. Wir als Gebäudebetreiber sind nicht Normadressat der Gefährdungsbeurteilung, weil dort weder Menschen von uns Arbeiten, noch sind wir hier der Normadressat "Arbeitgeber". Die Anlage wurde im Namen unseres Kunden errichtet, der das Rechenzentrum betreibt. Die Genehmigungen und die Anlagendokumentation liegen auch vollständig vor. Wir vermitteln hier nur als Betreiber des Gebäudes und unterstützen unseren Kunden dabei eine Firma zu finden, die da freimisst. Und das haben wir ja jetzt auch. Wenn also einer eine GB macht, dann der Verwender der Anlage, sofern er nach BetrSichV nicht "Arbeitgeber ohne Beschäftigter" (= Gleichgestellter) ist, oder der Arbeitgeber dessen Menschen darin arbeiten, z. B. auch die freimessende Firma.

    Lieben Gruß

    Das ging aus der Ausgangsfrage nun nicht hervor, das die Frage für einen Kunden gestellt wird und das ihr der Gebäudebetreiber seid. Eine Firma zu finden die das Freimessen übernimmt dürfte nicht so ganz einfach sein, denn die müssten ja immer einen Mitarbeiter auf Abruf dafür haben.

    Hier können eventuell fest installierte Sauerstoffsensoren weiterhelfen, sofern die durch hohe CO2 Konzentrationen nicht geschädigt werden. Dieser Frage können sicher Firmen wie Dräger & Co beantworten

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Insbesondere wenn manche Foristen hier die kommunale Feuerwehr
    ins Spiel bringen.

    Dann lies mal die DGUV Regel 105-001. Dort ist in Abschnitt 5.7.1 zu lesen "Geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Überprüfung die Freigabe durch eine vom Unternehmer beauftragte Person oder durch die Feuerwehr erfolgt. Gegebenenfalls sind Konzentrationsmessungen der Löschgase und des Sauerstoffgehaltes durchzuführen. "
    Die Feuerwehr ist explizit erwähnt, somit ist meine bisher und auch weiterhin vertretene Meinung nicht ganz abwegig.

    Hier können eventuell fest installierte Sauerstoffsensoren weiterhelfen, sofern die durch hohe CO2 Konzentrationen nicht geschädigt werden.

    Wie wir inzwischen wissen, wird mit Argon geflutet, da dürften Sauerstoffmessungen ausreichen. Bei einer CO2 Flutung ist die reine Sauerstoffmessung nicht ausreichend, denn selbst bei genügend Sauerstoffgehalt kann Kohlendioxid in toxischer Konzentration vorhanden sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.