Freimessungen in NRW

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  • Hallo

    Für einige meiner Kunden ist dieses Problem der Flutung und Freimessung mit Inertgasen ein Tägliches Geschäft. z.b. Trockeneisstrahlen unter Erdgleiche oder das Reinigen u. reparieren von Biogasanlagen mit Hilfe von Argon um den Ex- Schutz sicherzustellen, werden die gefährlichen Gase verdrängt. Besonders wenn Container innen mit Trockeneis gereinigt werden und wieder mit Lebensmitteln befüllt werden um eine Schutz- Atmosphäre mit Inertgasen zu gebildet, hier braucht man Leute mit Sachkunde und eine präzise Gefährdungsbeurteilung, hier wäre die Feuerwehren wohl nicht der richtige Ansprechpartner.

    Gruß aus Trier

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  • Dann lies mal die DGUV Regel 105-001. Dort ist in Abschnitt 5.7.1 zu lesen "Geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Überprüfung die Freigabe durch eine vom Unternehmer beauftragte Person oder durch die Feuerwehr erfolgt. Gegebenenfalls sind Konzentrationsmessungen der Löschgase und des Sauerstoffgehaltes durchzuführen. "Die Feuerwehr ist explizit erwähnt, somit ist meine bisher und auch weiterhin vertretene Meinung nicht ganz abwegig.

    Und jetzt, Strohhalm gefunden? Maßgeblich ist das Feuerwehrgesetz und die darin
    ableitenden/ definierten Aufgaben und nicht die DGUV X. Und mit Verlaub, es ist
    kein Notfall und damit keine Aufgabe der Feuerwehr. Es ist ein planbares Ereignis
    und Sache der Privatwirtschaft.

    Wenn Sie jetzt die Gesetzeslage nicht zur Kenntnis nehmen möchten oder nicht
    können, dann leben Sie mit ihrem Glauben....meine Güte.. :cursing:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Zusammen, von mir wurde der Threat mit der bereitgestellten bundesweiten Liste kommentarlos gelöscht. Das kann sicher nur ein Admin. Ich kann sie nicht mehr finden. Ein Netzwerk Kollege hatte mir dieses Datei zur Verfügung gestellt. Das war scheinbar nicht sauber von mir. Sorry.

    Hier also der offizielle Link auf der DGUV Seite, auf der die Datei veröffentlicht ist. Damit verletze ich sicher kein Urheberrecht. Nach unten scrollen, dann gelangt man zu der gleichen Tabelle. VG Sifuzzi.

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513