Elektrostapler = ortsveränderliches elktrisches Betriebsmittel ?

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  • Hallo Kollegen,

    heute wird unser Elektrostapler, der mit einem Schukostecker versehen ist und wir diesen direkt über eine normalen Steckdose laden können, instandgesetzt nachdem er nicht mehr einwandrei funktionierte je nach Strellung des Bedienarmes / dessen Winkel.
    Jetzt die Frage ob dieser Stapler zu den elektrischen Betriebsmitteln gehört die nach Änderung / Instandsetzung wieder überprüft werden müssen nach VDE.... ?

    Der Monteur, der Elektrofachkraft von Jungheinrich ist weiß davon nichts.

    Gruß

    Stephan

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  • Eine gute, eine sehr gute Frage.
    Das interessiert mich jetzt auch. Das Ladegerät bestimmt.

    Hast Du mal in die GUV - I 5090 geschaut?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich gehe einfach davon aus dass der Monteur die Kiste prüfen muss auf Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand... bevor er sie dem Kunden wieder übergibt !
    Aber der Monteur meint dies geltze doch alles nur für Flex, Bohrmaschine etc. .

  • Hallo Stephan,


    Der Stapler ist ein ortsveränderliches elektrische Betriebsmittel und muss geprüft werden, da es aber viele Besonderheiten bei Staplern mit eingebauten Ladegerät gibt, je nach Hersteller und Ausführung , so wie auch bei Hebebühnen, kann nicht immer eine Reparatur am Stapler, eine elektrische Prüfung nach sich ziehen ( nicht elektrisch mit dem Gehäuse des Staplers verbundenes Ladegerät Schutzklasse II) oder Schutztrennung, hier ist dies vor Ort zu bewerten ja oder nein. Es sei denn das Ladegerät wurde getaucht oder repariert

    Gruß

    Kurt Otten

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  • Ich habe einfach erwartet dass der Monteur, nach dem er seine elektrischen Arbeiten abgeschlossen hat, einmal den Stecker in sein Prüfgerät, wie bei den üblichen ortsveränderlichen elektr. Betriebsmitteln, gesteckt hätte und nach 5 Sekunden wären wir alle zufrieden gewesen.

    In seinem Profi Jungheinrich Servicemobil hätte ich so ein Gerät erwarte aber sein Name war Hase !

    Gruß

    STephan

  • Moin,

    die DGUV Prüfung für ortsveränderliche Geräte bezieht sich auf alle, laienhaft gesagt, "Steckdosengeräte", die transportabel sind. Also Geräte mit 230/400 Volt.

    Das trifft beim Stapler normalerweise so nicht zu, wenn er ein eigenes oder abnehmbares Ladegerät hat. Dann ist dieses zu prüfen.

    Ist das Ladegerät in den Stapler oder die Arbeitsbühne integriert, dann habt ihr ja keine andere Chance, als das gesamte Ding zu prüfen. Das ist dann eine Einheit. Diese Prüfung an einem Elektrogerät, z.B. Isolationsmessung, sollte dann auch nach VDE nach jeder Instandsetzung durchgeführt werden.
    Das sollte der geschulte Monteur eigentlich wissen.
    Clevere Hersteller haben das Ladegerät "zum Herausnehmen". Damit bleibt der Stapler bei 24 oder 42 Volt.

    Bye the way: Eine Prüfung ist nichts Wildes und macht immer Sinn.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    Waldmann beschreibt es richtig: Der Stapler wird nicht unter Spannung (z. B. 230 V ~) bewegt wie eine Handbohrmaschine.
    Der Stapler - in der Regel sind es ja Mitgänger - kann aber während der Aufladung berührt werden - elektrische Gefährdung möglich. Insofern ist eine Prüfung notwendig; ich erinnere mal an
    eine schon ältere Mitteilung der BG Chemie zu der ungeschützten Gehäusedurchführung von Spiralleitungen für den 230 Volt Netzanschluss; also Prüfung keine Frage!

    Ich hatte auch mal mit einem Prüfer intensiv, kontrovers diskutiert, ob ein zweiadriges Flachkabel als Netzanschlussleitung zulässig sei - er hatte es bei der Prüfung nicht bemängelt
    und verwies auf FEM 4.004 "Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen", die das nicht aufführe.
    Ich lese unter 5.4 Elektrische Ausrüstung , 5.4.1 Batteriezustand: Sichtprüfung des Batteriezustands und der Zellenverbinder, außerdem prüfen dass Verbindungskabel
    und Verbindungen befestigt sind und gute Isolation vorweisen.

    Vor Anwendung dieser Veröffentlichung sind vorab das Vorwort, die Einleitung und der Anwendungsbereich (für die Versierten auch die ggf. Ausnahmeregelungen) zu lesen; wer dann daraus eine rechtliche Verbindlichkeit ableitet, der hat einen deutlichen Nachholbedarf.
    In vorgenanntem Fall ist die Zuleitung dann ausgetauscht worden.
    Ich hatte auch schon mal eine Zuleitung gesehen, die war wahrscheinlich so stark auf Zug beansprucht worden, dass auf ca. 150 mm die Mantelisolierung komplett offen war und die 3 Adern frei lagen.

    mfg

  • Vielen Dank für deine ausführliche Information !

    Der Jungheinrichmonteur hatte nicht das richtige Bauteil dabei und wenn er es nicht als seine Pflicht sieht zum Abschluss eines Reperaturauftrages beim Kunden dann werde ich ihn fragen ob er es auf unsere Kosten zusätzlich machen kann.


    Gruß

    Stephan

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  • Hallo,

    so wie ich es verstanden habe war die instandsetzung nicht am LG sondern an den Stützarmen die den Fahrer auf der Plattform halten.

    Nach so einer Instandsetzung muss selbstverständlich nicht das LG überprüft werden.
    Das LG wird nur überprüft wenn die durch den Unternehmer/vEFK festgelegte Frist abgelaufen ist ODER nach einer Instandsetzung am LG.

    Übrigens kann das LG auch als Ortsfest bestimmt werden. Ein Stecker ist KEIN Erkennungszeichen für ortsveränderliche Geräte.

  • Stapler zu den elektrischen Betriebsmitteln

    Was sind denn die elektrische Betriebsmittel


    "Elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V3 ) sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen „ Siehe DGUV Vorschrift 3 - §2 – Begriffe

    Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in einem sicheren Zustand befinden. Dazu schreibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DIN VDE 0701/0702, ortsveränderliche Geräte) vor, dass dieser Zustand gewährt ist, wenn bei ordnungsgemäßer Bedienung und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch weder eine unmittelbare (z.B. gefährliche Berührungsspannung) noch eine mittelbare (z.B. durch Strahlung, Explosion, Lärm) Gefahr für Ihre Mitarbeiter ausgehen kann.

    Ladegeräte für elektrische Stapler müssen geprüft werden.
    Die Prüfung der Ladegeräte ist in der DGUV V 3 geregelt: Alle 4 Jahre müssen integrierte (ortsfeste) Ladegeräte geprüft werden. Bei externen, ortveränderlichen Ladegeräten muss die Prüfung gem. VDE 0702 einmal im Jahr, bei einer Fehlerquote von 2 Prozent oder mehr in halbjährlichem Abstand erfolgen.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Was sind denn die elektrische Betriebsmittel

    "Elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V3 ) sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen „ Siehe DGUV Vorschrift 3 - §2 – Begriffe

    Nach dieser Definition wäre ein Elektrogabelstapler auch zu prüfen.
    Spinen wir diesen Gedanken mal weiter.
    -Mein Firmenhandy nutzt auch elektrische Energie.
    -Taschenlampen der Techniker
    -Funkuhren in den Büroräumen
    -Ich sehe gerade einen Solar-Taschenrechner auf meinem Schreibtisch...

    Laut DIN VDE 0701-0702 muss man unterscheiden ob es sich um Niederspannung oder Kleinspannung handelt. (ob SELV od.PELV) ist an dieser stelle nicht wichtig.
    Bei Kleinspannung wird nur eine Isolationsmessung durchgeführt. Damit kann ich eine sichere Trennung zwischen Primär und Sekundärseite nachweisen.
    Aber wie ist das wirklich mit batteriebetriebenen Betriebsmitteln?
    Ich entnehme daraus dass ich mich um den Niederspannungsverbraucher nicht kümmern muss wenn ich am Netzteil die sichere Trennung nachgewiesen hab. Im Batteriebetrieb habe ich aber keine Primärseite, ergo ist auch keine Prüfung notwendig. Beispiel Stapler
    Hat da jemand Erfahrungswerte?


    Ladegeräte für elektrische Stapler müssen geprüft werden.
    Die Prüfung der Ladegeräte ist in der DGUV V 3 geregelt: Alle 4 Jahre müssen integrierte (ortsfeste) Ladegeräte geprüft werden. Bei externen, ortveränderlichen Ladegeräten muss die Prüfung gem. VDE 0702 einmal im Jahr, bei einer Fehlerquote von 2 Prozent oder mehr in halbjährlichem Abstand erfolgen.

    Das liest sich bei dir als wenn es eine feste Vorschrift wäre.

    Fakt ist aber, der Unternehmer oder die von ihm bestellte vEFK legt die Fristen anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.
    Längstens jedoch wie du Beschrieben hast, OF 4J; OV 1J

    Besten Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von Botulin1980 (18. April 2018 um 10:59)

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  • Hallo zusammen,

    generell eine gute frage.
    Aber vieles erübrigt sich doch, weil ganz klar in der DGUV steht, vor der Erstinbetriebnahme und nach Reparatur oder Instandhaltung ist zu prüfen. Egal ob ortsfest oder ortsveränderlich.
    Stecker tauchen --> Reparatur --> prüfen.

    Dann ist alles gut.

    Grüße
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Hallo,

    in diesem Zusammenhang noch eine Frage, deren Antwort aus den vorherigen Beiträgen für mich nicht hervorging: Ist die Prüfung eines eingebauten Ladegerätes im Prüfumfang des FFZ vorhanden oder nicht?

    Danke im Voraus für die Antworten.

    Liebe Grüße,

    Klaus

  • Ich habe mal eben gegoogelt...

    Es gibt die vorgeschriebenen Prüfungen für Lagegeräte (DGUV V3)...

    Und es gibt Anbieter, die FFZ und Ladegeräte prüfen können...

    Daraus schließe ich, dass es nicht zwingend in einem Rutsch immer mit geprüft wird, sondern davon abhängt, was du möchtest und beauftragst...

    Habe ich hier auch immer... Dienstleister xyz wird bei Anfrage mitgeteilt, was man hier vorliegen hat und es wird gefragt, ob er das mit prüfen kann - Anbieter 1 kann es nicht... Anbieter 2 sagt klar "Kein Problem"...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • .....und prüft dann doch nicht.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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