Mobile Kunststofftanks - Transport gemäß 1.1.3.6 ADR Handwerkerregelung- Wiederkehrende Prüfungen-Gefahrguttransport Sonderfall mobile Tankstellen

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  • Hallo zusammen,

    ich habe mal ne Frage an die Gefahrgutexperten hier im Board.

    Ich kenne es so:

    Wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBCs) müssen in einem Zeitraum von 2 1/2 Jahren bis 5 Jahren durchgeführt werden.
    Gesetzliche Grundlage dafür ist der ADR 6.5.4.4 und die BAM GGR 002.
    Es geht hier um mobile Chemo Kunststofftanks mit einem Volumen von 100 bzw. 200 Litern Fassungsvermögen die auf Baustellenfahrzeugen mitgeführt werden. Es wird die Handwerkerregelung nach ADR angewandt. Der Transport erfolgt im Rahmen der betrieblichen Haupttätigkeit
    Muss auch hier immer eine anerkannte Inspektionsstelle gewählt werden ? Oder gibt es Ausnahme- Sonderregelungen die angewendet werden können ?

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hi,

    wenn die Voraussetzungen für die Freistellung nach der "Handwerkerregelung" (ADR Kap. 1.1.3.1 c) eingehalten werden unterliegt der Transport nicht den Vorschriften des ADR. Somit müssen die verwendeten Behälter und Tanks auch nicht nach den Vorgaben des ADR gebaut, zugelassen und geprüft sein bzw. werden.

    Es müssen "nur"
    - bei Gefahrstoffen das Gefahrstoffrecht (Kennzeichnung und Beschaffenheit der Behälter) und
    - generell die allgemeinen Vorgaben des Straßenverkehrsrechts für den sicheren Transport (dicht verschlossener Behälter aus dem während des Transports nichts austritt, keine gefährlichen Stoffanhaftungen außen am Behälter, Ladungssicherung)
    eingehalten werden.

    schöne Grüße

  • und, wenn ich ergänzen darf:
    - keine Transporte zur internen oder externen Versorgung durchgeführt werden.

    Siehe auch RSEB:
    "Freigestellt sind jedoch Beförderungen zum direkten Verbrauch wie z. B.
    ...
    - Kraftstoff für die Befüllung von Arbeitsgeräten ...

    Jetzt zur Frage:

    Muss auch hier immer eine anerkannte Inspektionsstelle gewählt werden ?

    Wenn sichergestellt ist, dass dieser mobile Kraftstoffkanister ausschließlich im Rahmen der Freistellungen eingesetzt wird, nein.
    Dann reicht, wie bei Arbeitsmitteln üblich, eine interne dokumentierte Prüfung (Sicht- und Funktionskontrolle) aus.

    Anderenfalls sind diese mobilen Kraftstoffkanister aus Kunststoff nicht nur nach 2,5 Jahren einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen, sondern auch nach 5 Jahren auszusondern! (ADR 4.1.1.15)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (28. Februar 2018 um 11:17)

  • Danke für Eure Infos.

    Die mobilen Chemo Kunststofftanks werden ausschließlich für den direkten Verbrauch im Rahmen der Tätigkeiten auf den Baustellen eingesetzt.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.