Abrechnen von Urlaubtagen als Grundbetreuungszeit

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  • Hallo Zusammen,


    ich bin eine FaSi in Festanstellung und meine Einsatzzeiten werden auch detailiert nach Grund- und Betriebsspeziefisch getrennt dokumentiert. Es gibt auch mal Einsatzzeiten, die mit meinen eigendlichen Aufgaben nichts zu tun haben.
    Nun meine Frage: bei der Auflistung der jeweiligen Stunden zählt die Verwaltung des Unternehmens meine Pausen und Urlaubsstunden mit zur Grundnereuung dazu. (das sind einige über das Jahr) Das sind aber keine wirklich abgeleisteten Stunden im Sinne (DGUV Vorschrift 2).
    Hat jemeand schon Erfahrung mit so einer Situation? Wie geht Ihr damit um bzw. gibt es Argumentationsanregungen für mich in Richtung Verwaltung?


    Vielen Dank schon einmal


    Grüße Dörk

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  • Erfolgt diese "Zeitabrechnung" um intern zu dokumentieren, wie viel SiFa Zeit Du für die einzelnen Abteilungen verbrauchst, oder soll das gegenüber Extern als Dokumentation Deiner Einsatzzeiten dienen. Bei der internen Dokumentation könnte ich mir ja noch vorstellen dass hier Deine Kosten entsprechend verteilt werden. Bist Du Vollzeit SiFa, oder gibt es da noch andere Tätigkeiten?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo, meine Arbeitszeit wird aufgeteilt (hälfte FaSi und die andere hälfte für festgelegte Aufgabenfelder).
    Die Dokumentation dient in erster Linie dem externen Nachweis und hilft natürlich auch bei der Abrechnung der Verwaltung.
    Die Diskussion entstand bei der Vorstellung des Jahresberichtes. Hier sind die wirklich geleisteten Einsatzzeiten genau aufgelistet worden und die Verwaltungsleitung meinte sofort (das waren doch viel mehr Stunden...)

  • Hallo,


    ich kenne es so, dass die verfügbare Arbeitszeit ermittelt wird. Bei 40/Woche etc. kommt man an die 2080 h/a. Davon wird Urlaub und Tage für Weiterbildung abgezogen. Und diese Verfügbare Zeit wird zu 50/50 verteilt.
    Anrechenbar zur Grundbetreuung ist nur die Weiterbildung siehe DGUV V2 Anhang 3 Punkt 9 (BGHM).


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---


  • Nun meine Frage: bei der Auflistung der jeweiligen Stunden zählt die Verwaltung des Unternehmens meine Pausen und Urlaubsstunden mit zur Grundnereuung dazu.

    Hallo Dörk,


    Wäre das meine Verwaltung, würde ich mich fragen, ob sie dreist oder inkompetent ist.
    Habt ihr einen Betriebsrat und was meint der dazu, daß Deine Pausen als (unbezahlte?) Arbeitsstunden abgerechnet werden?


    Nach der DGUV V2 planst Du Deine Einsatzzeiten. Im Einsatz bist Du während Deiner Arbeitszeit, und das sind die Stunden, die Du als Arbeitszeit bezahlt bekommst (in Deiner Zeiterfassung als Arbeitstunden gezählt). Pausen sind keine Arbeitszeit und Urlaub ist Urlaub. Im Krankheitsfall bin ich übrigens krank und leiste auch keine Grundbetreuung, selbst wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt weiter zahlt.


    Meine Verwaltung teilt mir am Jahresanfang mit, wie viele Stunden ich als Vollzeitkraft in diesem Jahr arbeiten muß. Davon ziehe ich den Urlaub ab, der mir zusteht und mit dieser Stundenzahl (voraussichtlich verfügbare Stunden) lege ich meine Einsatzzeiten fest. Stephan hat das ja schon beschrieben.
    Wenn Du 50% als FASI tätig sein sollst, sind das eben 850 Stunden und nicht 1000. Wenn Deine Dokumentation ergibt, daß Du mehr (oder weniger) als die vorgesehenen Stunden als FASI geleistet hast, setzt Du dich mit Deinem Arbeitgeber zusammen und überlegst, ob ihr die Einsatzfelder ändert oder an den Einsatzzeiten schraubt. Das ist die Idee hinter der DGUV V2.


    Gruß, Carsten

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  • Wäre das meine Verwaltung, würde ich mich fragen, ob sie dreist oder inkompetent ist.

    Es könnte sich ja auch um eine innerbetriebliche Kostenrechnung handeln und da kann man dann den Urlaub durchaus mit einrechnen. Betriebswirte haben ja da so manch komisches Konstrukt zur Kostenrechnung, wenn ich mir so ansehe, dass man z.B. Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Überstunden bilden muss usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @Ladehoff


    Wie ist das bei Dir und Fahrzeiten? Bei mir werden die Fahrzeiten kostenmäßig für die Kostenstelle vermerkt. Dass müssen meine "Kunden" bezahlen. Rein Betreuungstechnisch wird die Fahrzeit nicht mit einberechnet sondern wird von der Grundbetreuung oder betriebsspezifischen Zeit abgerechnet. Die Jahresgesamtarbeitszeit ist dadurch bei mir höher. Die darf ich dann abbummeln. :)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin Mick,


    anders geht es ja nach der DGUV 2 auch gar nicht (auch wenn das leider viele Betriebe so machen, weil die Kunden es nicht wissen).


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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