Kind gestorben bei S-Bahnunfall

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  • Hallo,


    tragisch, wo soll hier aber eine Zuständigkeit vorliegen?
    Mehr als einen Aushang/Rundmail als Hinweis auf eine mögliche
    Gefahr kann man nicht tun. Die Ampelanlage wird wohl Sache
    der Kommune bzw. Betreiber Straßenbahn sein.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wie ist hier zu handeln als zukünftige SiFa?

    Gehört der Unfallbereich oder einer der Beteiligten zu Deinem Betrieb? Ich tendiere dazu, eher nicht. => keine Handlung durch Dich erforderlich.
    Sollte Dein Betrieb tangiert sein, werden die ermittelnden Stellen schon auf den Betrieb zukommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Hille73,
    im Beitrag kommt sehr gut rüber, dass der Tram-Bahnfahrer und die Eltern des verstorbenen Kindes seelsorgerisch betreut wurden. Das läuft mittlerweile automatisch über die Rettungsleitstelle, wo ein Kriseninterventionsteam angefordert wird. Verkehrsbetriebe sind oft gut aufgestellt, was die Betreuung nach Unfällen dieser Art angeht.
    Dazu gibt es am nächsten Donnerstag (12.04.2018 in Frankfurt) einen FASI-Vortrag der Frankfurter Verkehrsgesellschaft.


    Beste Grüße
    grawo