Gehörschutz im Lärmbereich zur Verfügung stellen?

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  • Hallo zusammen,


    weiß jemand, wo vorgegeben ist, dass Gehörschutz durch den Unternehmer in unmittelbarer Nähe zum Lärmbereich zur Verfügung gestellt werden muss? Ich meine, das mal gelesen zu haben, finde aber die Quelle nicht mehr.


    Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende :)
    Klaus

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  • Guten Abend,


    was bedeutet „in unmittelbarer Nähe“? Was für ein Lärmpegel ist dort ?


    Ab einen Lärmexpositionswert von 80dB(A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen.


    Ansonsten schaue mal in die
    LärmVibrationArbSchV


    Gruß Achim

    Einmal editiert, zuletzt von Achim86 ()

  • Hallo Achim,


    es handelt sich um einen gekennzeichneten Lärmbereich. Der Gehörschutz soll in einem anderen Bereich verteilt und dann dahin mitgenommen werden. In die Verordnung habe ich schon geschaut, aber leider nichts gefunden.


    Viele Grüße,
    Klaus

  • Klaus,


    ...und das wirst Du wahrscheinlich auch nicht.


    Meines Wissens ist nirgendwo zu finden, dass Gehörschutz physisch in der Nähe von Lärmbereichen vorgehalten werden muß.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Klaus,


    .... der Arbeitgeber hat Gehörschutz zur Verfügung zu stellen ....
    Diese Aussage wirst du finden.


    Ich würde es auf zwei Wegen betrachten:
    1) der gesunde Menschenverstand: Wenn der Gehörschutz nur an einer Stelle gelagert wird und ich nur einen / mehrere Lärmbereiche vorfinde, dann muss ich mir überlegen


    a) ich erziehe meinen Mitarbeiter, dass sie immer ihren Gehörschutz in der Tasche haben und der Gehörsschutz dann mehrfach verwendet werden kann.
    Die Mitarbeiter weisen Betriebsfremde daraufhin, dass sie immer Ihren Gehörschutz mit sich führen.


    b) das die Mitarbeiter auch immer wieder zur Gehörschutz-Basis zurückrennen wenn sie Gehörschutz benötigen.


    c) überlegen was einfacher ist, viel Bewegung in Richtung der Gehörschutzentnahmestelle oder bei jedem Lärmbereich einen Spender installieren. (Arbeitszeit für Beschaffung PSA) und Schaffung des Verständnisses für das Tragen des Gehörsschutzes.


    2) Gefährdungsbeurteilung:
    a) festlegen ob und wann Gehörschutz benötigt wird,
    b) prüfen welcher der Geeignete ist,
    c) festlegen wo Gehörschutz zu finden ist
    d) Prüffristen beachten


    Meine Meinung, es ist zu überlegen was es dem Beschäftigen und dem Vorgesetzen es bringt wenn der Gehörschutz vor Ort zu finden ist.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo Ihr beiden,


    vielen Dank!


    Die Argumentation hatte ich mir schon zurechtgebastelt, aber ich hätte mir eine Vorgabe gewünscht. Da hat mich meine Gedächtnis offenbar im Stich gelassen. So geht es aber natürlich auch. :)


    Einen schönen Sonntag noch
    Klaus