Baustromverteiler

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  • Hallo zusammen,


    wir haben in unserer Firma das Problem das unsere Baustromverteiler nicht abgeschlossen sind.


    Gibt es eine Vorschrift seitens der VDE oder BG, die besagt das diese abgeschlossen sein müssen?


    Ich habe bis jetzt noch nichts darüber gefunden.


    Danke für Eure Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer62 ()

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  • Hallo Rainer,


    hier mal die DGUV Info der Bau-BG zum Thema und der BG Baustein.


    http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bgi608.pdf



    http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_171/b_171.htm


    Dann ist noch die VDE 0100-704:2007-10: Elektrische Anlagen auf Baustellen zu nennen.


    Verkehrssicherungspflicht
    Wer seinen Zuständigkeitsbereich (Straßenverkehr, Baustelle, etc.) der Öffentlichkeit oder Dritten zugänglich macht, muss dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden.
    Andernfalls kann es im Falle eines Unfalls zu Schadenersatzansprüchen kommen. Wer eine Baustelle einrichtet, schafft eine potentielle Gefahr für andere.
    Diese Gefahr kann sich in einem
    Schaden verwirklichen: Was passiert wenn z. Beispiel Kinder unbemerkt am geöffneten Baustromverteiler hantieren ????


    Baustromverteiler müssen fest mit dem Gehäuse verbundene Türen haben, die sich mit einem speziellen Vorhängeschloss abschließen lassen. Alles andere ist unverantwortlich.




    Gruß tanzderhexen


    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Sein anzumerken das ein Schloss alleine hilft nicht weiter denn die Normen fordern auch das der Baustromverteiler bei Gefahr freigeschaltet werden muss mittels z.B einem Hauptschalter


    Wer nun auf die Idee kommt nen Schloss anzubauen und nur eine Person den Schlüssel hat tritt ins nächste Fettnäpfchen.


    Ein Schloss mit einer gewissen Anzahl an Schlüsseln oder Zahlenschlösser sind eine gute Lösung. Zusätzlich sollte es noch ein Schloss geben um bei bzw nach einem Fehler den Schrank zu sichern.

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Ich frage mal ketzerisch: Hat einer von euch jemals einen abgeschlossenen Baustromverteiler gesehen? Die stehen ja nicht umsonst innerhalb der Baustellenabsperrung. Unbefugte haben damit - zumindest theoretisch - keinen Zugang zum Baustromverteiler, der in der Regel von allen Gewerken irgendwann gebraucht wird und zu dem daher auch der Zugang für die jeweiligen Mitarbeiter möglich sein muss.


    Ein abgeschlossener Baustromverteiler würde die Mitarbeiter auf der Baustelle lediglich verführen, Baumstrukturen aus Verteilungen und Verlängerungen zu bauen, weil der schnelle Zugang zu einer freien Steckdose mit eigener Absicherung durch das Schloss nicht möglich ist. Die Gefahr eines Unfalls durch elektrischen Strom würde steigen und nicht sinken.


    Da auf Baustellen viele Gefahren herrschen sehe ich das Problem an anderer Stelle: Am (meist) ständig offenen Tor zur Baustelle.


    Nur meine 2 Cent.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo zusammen,


    danke für Eure Meldungen.


    Der Baustromverteiler ist geprüft und steht auf einen geschlossenen Gelände und durch Pförtner ist der Zutritt geregelt. Es besteht kein Publikumsverkehr.


    Der Meinung bin ich auch das er für "jeden" zugänglich ist der in diesem Bereich Strom benötigt.


    Im öffentlichen Bereich bin ich dabei, dass er verschlossen ist wenn keiner etwas eingesteckt hat.


    Nur in unserem Fall teilt sich die Meinung das einige sagen er muss verschlossen sein (mit Schloß) und andere sagen er kann auf bleiben.
    Streit zwischen SiFa und verantwortliche Person E-Anlage.


    Unser Betreib will nicht gegen eine Anweisung die von irgendeiner Behörde oder Gesetzesgrundlage erlassen worden ist verstoßen.
    Sicher ist der Baustromverteiler (mit Tür Riegel und elektrisch geprüft).


    Daher kommt die Frage: Mit Schloß oder ohne.


    Gruß

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  • Hallo Rainer,
    ich kenne nur eine Vorgabe beim Errichten des Baustrom, hier wird der Zählerschrank nach dem Anschluss an das Stromnetz zunächst mittels Plombe verschlossen. Zusätzlich wird außen ein Aufkleber mi dem Hinweis angebracht, dass die Plombe nur durch den Elektriker bei der Erstinbetriebnahme entfernt werden darf.
    VG und hoffe das hilft
    macht.nix