CE Kennzeichnung notwendig für Schwerlaststützen

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  • Hallo zusammen,
    ich habe von einem unsere Kunden eine Anfrage bekommen, ob für Schwerlaststützen auf den große Maschinenteile auf einer Freifläche gelagert werden CE gekennzeichnet sein müssen.
    Die Stützen sind extra für die zu tragenden Lasten hergestellt worden und in sehr geringer Stückzahl. Statische Berechnungen, entsprechende Nachweise von Prüfungen während der Herstellung etc. liegen vor. Für die Anwendung durch die Mitarbeiter stehen die entsprechende BA und auch Gefährdungsbeurteilung zu Verfügung. Die Mitarbeiter haben auch eine entsprechende Unterweisung in der Verwendung erhalten.


    Aus meiner Sicht ist eine CE Kennzeichnung nicht notwendig, doch leider finde ich irgendwo einen Hinweis, dass dem wirklich so ist. Kann mir jemand von Euch einen entsprechenden Hinweis geben?


    Vielen Dank für Eure Hinweise im Voraus.


    Gruß
    Sven

    Einmal editiert, zuletzt von S.Kurok ()

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  • Grüß Dich,


    mit CE-Kennzeichnung meinst du wahrscheinlich nach 2006/42/EG Maschinenrichtlinie. Am ehesten könnte es ein Lastaufnahmemittel (siehe Art. 2 d.) sein, aber auch das glaube ich eher nicht.


    Wichtig ist, sein "Produkt" erst einmal zu definieren.


    "2006/42/EG Artikel 2 d)


    „Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendesBauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Lastermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder ander Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist,ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das geson-dert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel geltenauch Anschlagmittel und ihre Bestandteile; "


    Ein Winkel mit Loch, der an eine Maschine angeschweißt wird, wo beispielsweise ein Hebezeug eingehakt wird, fällt unter die Maschinenrichtlinie und ist CE-Kennzeichnungspflichtig mit allen Forderungen!


    Ich denke, dass die Stützen eher unter 2001/95/EG fallen und daher keine CE-Kennzeichnung notwendig ist, wohl aber einer entwicklungsbegleitende Risikoanalyse etc.


    Beste Grüße


    Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Moin Karl,
    Danke für Deine schnelle Antwort.


    Über Deinen Auszug bin ich auch gestolpert und hatte es auch so wie Du ausgelegt, dass es für diese Stützen nicht zutrifft.


    Danke auch für Deinen Hinweis, dass sie eher unter 2001/95/EG fallen.


    Gruß
    Sven