Voraussetzungen zur Ausbildung

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  • Guten Morgen


    Ich bitte um Verzeihung für den Fall das die Frage schon einmal gestellt wurde oder ich sie im falschen Unterforum gepostet habe. (bin neu hier :) )


    Zuerst möchte ich euch kurz meine Situation darstellen:


    Aufgrund meiner Erkrankung ist es mir leider nicht mehr möglich meinen Gelernten Beruf (Chemikant) weiterhin auszuüben. Da ich im Dezember 2017 meinen Industriemeister Fachrichtung Chemie erfolgreich abgeschlossen habe und mir nun von der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit geboten wird, mich Weiterbilden oder umschulen zu lassen wollte ich mich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen.


    Das Problem: :!:


    Um die Voraussetzungen zu erfüllen die man benötigt um sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen (meines Wissens nach) z.B. den Meister mit 2 Jahren Praxiserfahrung. Da ich die Meisterschule aus privaten Mitteln finanziert habe und auch keine Meisterstelle in Aussicht habe/hatte ist es mir nur schwer Möglich die geforderten 2 Jahre Praxiserfahrung zu sammeln. Es soll auch möglich sein 4 Jahre in einer meisterähnlichen Position gearbeitet zu haben um die Voraussetzungen für den Lehrgang zu erfüllen. Da ich vor meiner Erkrankung 7 Jahre als Chemikant (11 Jahre wenn ich die Ausbildung mitrechne^^) gearbeitet habe und wir uns in unserer Abteilung quasi selbst verwaltet haben, dachte ich das ich mit dem Meisterbrief und meiner Arbeit als Chemikant die Voraussetzungen erfüllen könnte. nun Habe ich mich schon an mehrere Stellen gewannt um diese Frage zu klären (TÜV Süd / IG-BCE / DGB Rechtsberatung), nur konnte mir bis jetzt leider niemand diese Frage beantworten.


    Meine Frage: ?(


    Kann mir jemand einen Ansprechpartner nennen der mir eine verbindliche Aussage darüber machen kann ob ich die nötigen Voraussetzungen habe oder nicht. Ich möchte die Frage gerne lösen bevor ich das nächste mal mit der Rentenversicherung über eine mögliche Weiterbildung rede. es würde ja nichts nützen erst die Ausbildung zur SiFa zu machen um danach festzustellen das ich nicht die nötigen Voraussetzungen habe um auch als SiFa arbeiten zu dürfen ...


    Schon jetzt mal vielen Dank an alle die sich mit meiner Frage auseinandersetzen

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  • Hallo HeppyB!


    Wenn Du genau diese Frage an die Seminaranbieter wir TÜV Rheinland Akademie, TÜV Süd Akademie oder TÜV Saarland stellt`s, müssten die Dir doch eigentlich umgehend sagen können was es für Voraussetzungen gibt und was sie akzeptieren.


    Tipp: Die DGUV in Berlin überwacht diese ganzen Seminare und sollte da auch gut und ausführlich rede und Antwort stehen.


    Gruß
    Michael

  • Hallo HeppyB ,



    du kannst hier mal anfragen


    http://www.dguv.de/de/praevent…terbildung/fasi/index.jsp



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • In der Regel dreht es sich bei der Berufserfahrung darum, ob Du Führungserfahrung besitzt. Andere Meistertätigkeiten wie z. B. die Kalkulation von Preisen oder andere Schreibtischaufgaben sind dabei weniger wichtig. Wenn Du als Chemikant z. B. als Abteilungsleiter tätig warst, könnte das reichen. Dein Ansprechpartner um diese Frage zu klären sollte der Ausbilder sein, der wissen muss, wer eine verbindliche Antwort geben kann.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin HeppyB,


    losgelöst von dem Meisterbrief wäre eine Sonderregelung "eine meisterähnliche Funktion".
    Vielleicht hast du ja schon in deinem Arbeitsleben so gearbeitet, dann eben ohne entsprechenden Brief, und ein Arbeitgeber bestätigt dir das?


    Nichts desto,
    das letzte Wort wird der Anbieter der Kurse, bzw. die entsprechende BG haben. Rede doch mit denen, schildere deine Situation und dann wird sicher eine Lösung gefunden werden.
    Was will man denn damit? Eine Sifa braucht Praxiserfahrung. Ob die jetzt mit oder ohne Brief besser oder gleichwertig ist, lasse ich im Raum stehen.


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • An die TÜV Süd Akademie hatte ich mich als erstes gewendet, die sagten nur das ich bei ihnen gern die Ausbildung machen könne sie sich aber nicht sicher sind ob ich dann später auch als SIFa arbeiten dürfte ... ^^


    an die DGUV werde ich mal schreiben.


    vielen dank^^

  • An die TÜV Süd Akademie hatte ich mich als erstes gewendet, die sagten nur das ich bei ihnen gern die Ausbildung machen könne sie sich aber nicht sicher sind ob ich dann später auch als SIFa arbeiten dürfte ...

    Dein Arbeitgeber kann Dir Dein Meisterähnliche Tätigkeit bestätigen......? Dann wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt .... Da wird Dir geholfen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Leute,


    ich bin momentan etwas erschrocken über die Antworten hier im Forum. Zunächst muss man zwei Sachen weit auseinander halten:


    1) Die Ausbildung und
    2) Das Tätig-Werden als SiFA


    Zunächst zum Punkt 2)
    Nach ASiG §7 darf ein Meister, Techniker oder Ing. als SiFA tätig werden. Da steht absolut nichts von einer Berufserfahrung, sondern dass man die Fachkunde braucht, eben die SiFA Ausbildung.


    Zum Punkt 1)
    Nun hier gibt es einige Unterschiede. Wenn der Träger die BG ist, dann zahlst du für die Ausbildung nichts, die Ausbildung wird aus BG-Mitteln finanziert, inkl. Hotel und Reisekosten. Das macht die BG nicht, weil die so freundlich ist und Bock darauf hat, sondern um die Ausgaben auf Grund von Unfällen zu senken. Dementsprechend formuliert die BG eigene Zugangsvoraussetzungen zu den Lehrgängen, wie z.B. die zwei Jahre Berufserfahrung. Damit möchte die BG verhindern, dass sie Seminare für um sonnst gibt/bezahlt.


    Ob diese Zugangsvoraussetzungen auch bei einem privaten Träger gibt, musst du mit dem privaten Träger klären.


    Nur mal so als Hinweis, in meinem VBG-Kurs waren ca. 2/3 der Teilnehmer über irgendeine Sonderregelung da, nur 1/3 war Ing, Meister oder Techniker. Ob du zum Kurs über die BG zugelassen wirst oder nicht, entscheidet unterm Strich die BG, in meinem Fall war es eine Stellungnahme meines TAB.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Hallo Leute,


    ich bin momentan etwas erschrocken über die Antworten hier im Forum.

    Sehe ich genauso.



    DGUV Vorschrift 2 - BGETEM


    § 4
    Sicherheitstechnische Fachkunde
    (1) Der Unternehmer kann die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit als nachgewiesen ansehen, wenn diese den in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten Anforderungen genügen.
    (2) Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie
    1. berechtigt sind, die BerufsbezeichnungIngenieur zu führen oder einen Bachelor-oder Masterabschluss derStudienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben,
    2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und
    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder
    einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.
    Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
    (3) In der Funktion als Sicherheitsingenieur können auch Personen tätig werden, die über gleichwertige Qualifikationen verfügen.
    (4) Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie
    1. eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben,
    2. danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und
    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherun gsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder
    einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Techniker tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.
    (5) Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie
    1. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben,
    2. danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und
    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder
    einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und
    einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Zunächst zum Punkt 2)
    Nach ASiG §7 darf ein Meister, Techniker oder Ing. als SiFA tätig werden. Da steht absolut nichts von einer Berufserfahrung, sondern dass man die Fachkunde braucht, eben die SiFA Ausbildung.

    Dann schau mal in die DGUV Vorschrift 2, siehe da, dort ist eine entsprechende Forderung vorhanden.


    => gesetzlich dürfte man tätig werden, nach BG Vorgaben allerdings nicht. Bei meinem Ausbildungsträger (extern) wurden die Voraussetzungen überprüft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann schau mal in die DGUV Vorschrift 2, siehe da, dort ist eine entsprechende Forderung vorhanden.

    Die Forderung aus der GDUV Vorschrift 2 richtet sich jedoch an den Unternehmer und nicht an die SiFa - Stichwort Auswahlverantwortung.


    Weiterhin bedeutet es nicht, dass die SiFa nicht tätig werden darf. Der Unternehmer kann sich an die Gewerbeaufsicht / Ordnungsamt wenden und dort die Freigabe der SiFa beantragen.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • @HeppyB


    also die Akademie der DGUV in Dresden kann Dir dabei ganz bestimmt helfen. Unterstützung bekommst Du auch, sofern du noch beruflich tätig bist, von eurer Technischen Aufsichtsperson.
    Wir haben das mit einem Kollegen von mir (der soll mich zukünftig unterstützen) genauso gemacht. Der hat auch keinen technischen Titel. Der AG hat nachgewiesen, dass er über mehrere Jahre eine Meisterähnliche Tätigkeit ausgeübt hat.
    Die Bestätigung vom GAA fehlt allerdings noch.



    Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG)
    Königsbrücker Landstraße 2
    01109 Dresden
    Tel. +49 351 457-0



    Viel Erfolg |?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Wenn Du genau diese Frage an die Seminaranbieter wir TÜV Rheinland Akademie, TÜV Süd Akademie oder TÜV Saarland stellt`s, müssten die Dir doch eigentlich umgehend sagen können was es für Voraussetzungen gibt und was sie akzeptieren.

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  • Ich habe auch keinen Titel und wurde zur der Ausbildung bei der BG zugelassen. Es war ein schreiben der Firma mit der Begründung warum ich dazu fähig bin (durch Verantwortungsvolle Tätigkeiten mit Führungsaufgaben) an die BG nötig und dann gab es die Zulassung.

  • Ich persönlich kann zum Thema nur beitragen, dass ich nachdem mein Studium Teil. 1 (Dipl.Ing.) abgeschlossen war und ich die einzelnen letzten Präsensphasen V zum Teil selbst finanziert habe, hat sich niemand um meine Berufserfahrung gekümmert.
    Ich teile da ganz die Ansichten von LLord.
    Denn direkt nach bestandener Prüfung der einzelnen BG-Modulen habe ich die Arbeit als Sifa aufgenommen bzw. bin ich als Sifa tätig gewesen. (ohne die 2 Jahre Berufserfahrung)


    Auf Grund meiner eigenen festgestellten Difiziden habe ich Ausbilder für Kran, Stapler und Hubarbeitsbühne gemacht. Auch da hieß es man bräuchte Praxiserfahrung.
    Wie sich aber dann später raustellte erfüllten viele diese Voraussetzung nicht.


    Mach dir einfach keine Gedanken und wenn du fertig bist und du noch nicht weiß, wohin die Reise geht empfehle ich dir die BG-Zulassung für die BGW zu machen.
    Sie kostet ca. 60 Euro und diesen Test kann man gar nicht nicht bestehen.


    Wünsche dir alles Gute auf deinem weiteren beruflichen Werdegang.