Leitungsroller / Kabeltrommeln auf Baustellen

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  • Moin zusammen,


    ich hab da wieder einmal eine Frage (im hoffentlich richtigen Forum).


    Beim schlüsselfertigen Bauen sind in der Ausbauphase viele Gewerke gleichzeitig tätig, die sich den Strom von "unseren" Verteilerkästen holen.
    Dafür werden u. a. auch Kabelroller verwendet, bei denen wir darauf achten, dass sie den Anforderungen der Kategorie 2 entsprechen.


    Die DGUV-I 203-005 sagt nun:
    Leitungsroller müssen eine ausreichende Festigkeit für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen aufweisen und schutzisoliert sein, gekennzeichnet mit (hier bekomme ich das entsprechende Symbol nicht reinkopiert),
    Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein.


    Nun hat ein Auditor bei einer Baustellenbegehung bemängelt, dass manche Kabeltrommeln metallverstärkte bzw. gänzlich aus Metall bestehende Trommelseiten (zur Erhöhung der Festigkeit beim Aufwickeln des Kabels) hätten, und dies nicht zulässig sei.


    Die Kabeltrommeln selbst tragen aber das Symbol der Schutzkategorie 2, der Kern der Trommel mit den Steckdosen, Trage- und Kurbelgriff bestehen aus Isolierstoff oder sind isoliert.


    Meine Frage an die Experten: Reicht das nicht (mehr) aus?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo,
    du brauchst eine entsprechende Kategorie und die haben deine/eure Trommeln. Also gut ist es.


    Wenn die Dinger jetzt original verstärkt sind und die Kategorie haben, auch gut.


    Der Auditor kann sich nicht über diese Dinge stellen. Er will eine Kategorie sehen, ok, und zweifelt die dann an? Ist er der Zertifizierer der Kabelroller? Nein.
    Die Dinger können ja auch so aufgebaut sein und isoliert sein, dass es unmöglich ist, das die Metallverstärkungen mit elektrischer in Berührung kommen (Kapselung). Wer weiss das?
    Für euch dürfte die entsprechende Angabe auf dem Roller das Ausschlaggebende sein.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo nj 1964 ,


    ich richte mich nach der DGUV Information 203-006 Information Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen.


    http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bgi608.pdf


    Ist dort unter 5.1.2 Seite 25 beschrieben. Die Kernaussage ist die gleiche wie in der DGUV-I 203-005.



    Kabeltrommeln metallverstärkte bzw. gänzlich aus Metall bestehende Trommelseiten

    Wenn Trage- und Kurbelgriff isoliert sind wovon geht dann die Gefahr aus ? Was war die Rechtsgrundlage des Auditors ? ?(


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ihr müsst aufpassen das ihr nicht was miteinander verwechselt.


    Leitungsroller auf Baustellen müssen der "Kategorie 2" entsprechen.


    Das steht in beiden DGUV-Informationen drin.


    Es ist zusätzlich eine Forderung der Kategorie 2 speziell für Leitungsroller das diese der "Schutzklasse 2" (schutzisoliert) entsprechen.


    Beide Merkmale müssen auf dem Leitungsroller erkennbar sein.


    Wenn das so ist, dann ist auch alles in Ordnung und es gibt nichts zu meckern.


    Selbstverständlich muss das Betriebsmittel auch mit einer aktuellen Prüfplakette (DGUV 3 Prüfung) versehen sein.

  • Problem was viele Prüfer kennen und kommen sehen auf Baustellen ist das gerade bei den Metalltrommeln scharfe kanten vorhanden sein können die die Leitungen beschädigen können oder u.u. dann die Trommel trotz SK2 unter Spannung steht


    Dies wird aber auch in div Schulungen, Seminaren und Fachforen / Zeitschriften so, nennen wir es mal gelebt


    Zwar schließen die aktuellen Normen metallische Verstärkungen/ anbauteile nicht aus, aber es ist seit beginn an der Forderungen ein Thema auf Baustellen.
    Wir nutzen seit über 10jahren ausschließlich voll Kunststoff/ Gummi Leitungsroller u Verteiler und haben damit auch eine längere Lebensdauer

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von dierk ()

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  • Danke Euch.


    Insgesamt habt Ihr unseren Kenntnisstand bestätigt - und wir haben keine Neuerung übersehen.


    Da ich bei der Begehung selbst nicht dabei war, kann ich über die Beweggründe des Auditors nur spekulieren - da konnte mir auch die betroffene Baustelle nicht weiterhelfen.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo!


    Bitte entschuldigt, aber ich denke der Auditor hat Recht.
    In der genannten DGUV-I203-006 steht, dass die Leitungsroller / Kabeltrommeln
    1. Schutzisoliert sein müssen UND
    2. aus isoliermaterial bzw. isoliertionsüberzogenem Metall bestehen müssen.


    Das macht Sinn, wenn man glaubt, dass beschädigte Leitungen mit dem Trommelkörper in Berührung kommen können.
    Dann nützt eben die Schutzisolation nicht.


    Gruß
    Flügelschraube

  • Tut mir leid, aber ich sehe immer noch keine nachvollziehbare Begründung für die Forderung des Auditors.


    Denn ich glaube kaum, dass der Auditor auch nur ansatzweise in der Lage ist, den arbeitssicheren Zustand der/des verwendeten Leitungsroller/s zu beurteilen.


    Denn die Norm DIN EN 61316:2000-09, resp. VDE 0623-100:2000-0, resp. ISO 61316, (Leitungsroller für industrielle Anwendungen) lässt ausdrücklich Metall als Werkstoff, z.B. am Wickelkörper oder an der Tragkonstruktion zu. Dieses äußere Erscheinungsbild sagt jedoch absolut nichts über die elektrische Sicherheit aus.


    Sofern also die Forderungen an die elektrische Sicherheit des Leitungsrollers erfüllt werden, spricht absolut nichts gegen den Einsatz.


    Zumal es "Metall-Leitungsroller" mit (aktuellem) DGUV-TEST-Siegel im Handel zu erwerben gibt.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Sifas,


    nach meiner Interpretation der DGUV-I 203-006 wird eine Trommel aus Isolierstoff gefordert. Dies war bei einem meiner früheren Arbeitgeber auch eine Forderung des Sachversicherers.
    Die DGUV-I ist nur eine Information, somit sind auch andere Lösungen denkbar.
    In der Konsequenz heißt dies, dass Metall-Kabletrommel zwar hergestellt und verkauft werden dürfen, aber nicht ohne Einschränkungen auf Baustellen eingesetzt werden dürfen.


    BGI/GUV-I 608 Information

    Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen


    DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb



    5.1.2 Leitungsroller
    Leitungsroller sind für den Einsatz unter rauen Umgebungsbedingungen auf Bau und Montagestellen geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach DIN EN 61242 (VDE 0620-300) oder DIN EN 61316 (VDE 0623-100) gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:
    ...
    - Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit
    Isolierstoff umhüllt sein, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung an großflächig berührbaren Konstruktionsteilen ansteht,
    ...



    Gruße, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ... und genau deshalb betrachte ich die "DGUV Informationen" aus gutem Grund mit gebührender Vorsicht.


    Die DGUV Information 203-006 ist dafür ein hervorragendes Beispiel.


    Die DIN EN 61242 beschreibt "Leitungsroller für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke".


    Ich denke, wir sind uns einig, dass derartige Leitungsroller die gewerblichen Anforderungen auf Bau- und Montagestellen nicht wirklich erfüllen können.


    Die Forderung nach dem qualifizierten Schutz vor einer elektrischen Körperdurchströmung ist absolut gerechtfertigt.


    Es gibt aber dafür unterschiedliche technische Lösungen, die optisch(!) von außen nicht erkennbar sind - die aber eine qualifizierte Elektrofachkraft für die obligatorische Prüfung und die Rückmeldung an den Unternehmer kennen sollte - ein Auditor hat in der Reel davon keine Ahnung (selbst TAP der BG-Bau gehen nicht selten vom ersten optischen Eindruck aus, bedauerlicherweise)


    Es gibt noch Dutzende weiterer Beispiele aus den letzten Jahren für derartige kritisch zu betrachtende Aussagen der DGUV - die DGUV-Sachgebiete sind mir schon so einige Antworten auf nachgewiesen unsinnige Aussagen in den Informationen schuldig ... :cursing:

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Da steht ja auch ein oder. Danach wird eine Umhüllung mit einem Isolierstoff genannt. Kaum eine "Kabeltrommel" wird aus blankem Metall bestehen, sondern in der Regel eine Lackschicht oder Pulverbeschichtung besitzen. Die dürfte ja isolierend sein. Klar, im Baustellenbetrieb, mit nicht immer schonendem Umgang, wird diese Isolationsschicht möglicherweise beschädigt. Aber daher prüft man solche Teile ja auch recht häufig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi!


    So ganz verstehe ich die Diskussion nicht.
    Natürlich möchte ich einen Leitungsroller der formstabil ist, also aus Metall.
    Diese Leitungsroller müssen eben isoliert sein.
    Trommeln die aus blankem Metall sind, erfüllen die Anforderungen nicht.
    Zu Hause ist die Situation etwas anders. Die VDS-Anforderungen sind mir nicht bekannt, zielen vermutlich aber in die gleiche Richtung.


    AxelS: heute sah ich wieder Trommeln aus blankem Metall.



    Gruß
    Flügelschraube

  • Es gab Zeiten da waren Kabeltrommel aus Metall auch auf Baustellen zulässig. Bis man durch Unfälle eines besseren Belehrt wurde. Auch ich finde immer wieder Trommeln aus reinem Metall. Ganz einfach weil die Dinger langlebig sind (zwar meist verbeult, aber sie funktionieren) und viele Baufirmen sich nicht alle Nase lang neue Trommeln zulegen können/wollen.


    Gilt also im obigen Fall zu prüfen ob die Metallteile alle isoliert sind und keine Möglichkeit besteht dass ein aufgerolltes beschädigtes Kabel mit nicht isolierten Teilen in Berührung kommen kann.


    Eine andere Gefahr sehe ich darin dass die Trommeln bei Benutzung eigentlich komplett abgewickelt gehören, was oftmals nicht gemacht wird. Ein aufgerolltes Kabel entwickelt richtig Hitze wenn Strom durchfließt. Ein Metallkorpus erhitzt sich hier dann wohl eher mit, denk ich mir so.

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  • Ganz einfach weil die Dinger langlebig sind (zwar meist verbeult, aber sie funktionieren) und viele Baufirmen sich nicht alle Nase lang neue Trommeln zulegen können/wollen.

    Da haben wir andere Erfahrungen gemacht. Kunststoff halten bei uns über 10Jahre, allerdings eine andere Preisklasse als die im BM

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup: