Hallo Brandschützer,
wir müssen einen Flucht- und Rettungsweg verlegen in dessen Verlauf sich direkt hintereinander ein Brandschutztor und ein Schnellauftor befindet.
Das bisherige Schnellauftor soll durch ein Tor mit eingebauter USV ersetzt werden, dass sich im Fall eines Stromausfalls automatisch öffnet. Der Hersteller sagt, es gäbe keine Genehmigung eines Schnellauftores für diesen Zweck, daher müsse bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Genehmigung im Einzelfall eingeholt werden.
In der ASR 1.7 Türen und Tore ist dazu folgendes zu lesen:
"9 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen
(1) Automatische Schiebetüren und Schnelllauftore (ausgenommen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Breakout) verfügen. "
Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch, aber hier steht nichts von Sondergenehmigung.
Meine zweite Frage wäre, warum man eigentlich davon ausgeht, dass im Brandfall der Strom ausfällt? Oder ist es selbstverständlich, das diese Tore sich bei Aktivierung des Rauchmelders selbst öffnen und geöffnet bleiben?
Vielen Dank für eure Hilfe bei meinem Knoten!
Gruß Frank