Automatische Schnelllauftore im Flucht- und Rettungsweg

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  • Hallo Brandschützer,
    wir müssen einen Flucht- und Rettungsweg verlegen in dessen Verlauf sich direkt hintereinander ein Brandschutztor und ein Schnellauftor befindet.


    Das bisherige Schnellauftor soll durch ein Tor mit eingebauter USV ersetzt werden, dass sich im Fall eines Stromausfalls automatisch öffnet. Der Hersteller sagt, es gäbe keine Genehmigung eines Schnellauftores für diesen Zweck, daher müsse bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Genehmigung im Einzelfall eingeholt werden.
    In der ASR 1.7 Türen und Tore ist dazu folgendes zu lesen:

    "9 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen
    (1) Automatische Schiebetüren und Schnelllauftore (ausgenommen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Breakout) verfügen. "


    Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch, aber hier steht nichts von Sondergenehmigung.


    Meine zweite Frage wäre, warum man eigentlich davon ausgeht, dass im Brandfall der Strom ausfällt? Oder ist es selbstverständlich, das diese Tore sich bei Aktivierung des Rauchmelders selbst öffnen und geöffnet bleiben?


    Vielen Dank für eure Hilfe bei meinem Knoten!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo,


    schau mal in der ASR-A 2.3. Da steht unter Punkt 6 Ausführung:


    Automatische Türen und Tore sind im Verlauf von Fluchtwegen nur in Fluren und für Räume nach Punkt 5 (2) a) und b) zulässig, wenn sie den diesbezüglichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie dürfen nicht in Notausgängen eingerichtet und betrieben werden, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden.


    Vielleicht ist das gemeint mit "Sondergenehmigung"....


    Zur Erläuterung, warum man von Stromausfällen ausgeht:


    "Fluchtwege" werden oft auch als "Rettungswege" (für Feuerwehr, Rettungsdienst usw.) genutzt. Im Falle eines Brandes ist es so, dass der Strom von Seiten der Feuerwehr abgeschaltet wird um die Gefahren für die Feuerwehrangehörigen zu minimieren (Stromschlag, spannungsführende Teile usw.). Wenn dann im weiteren Verlauf ein elektr. betriebenes Tor geöffnet werden muss, z.B. als Zugang um wirksame Löscharbeiten durchzuführen, sollte dies möglich sein. Daher eine USV oder manuelle Öffnungseinrichtung.


    Fluchtweg => Raus aus dem Gebäude
    Rettungsweg => Rein ins Gebäude
    (nur mal als grober Anhaltspunkt...)


    Gruß
    dwein112

  • Hi,


    bezüglich der Frage zur Zulassung empfehle ich eine Anfrage beim DIBt. Die Zulassungsstelle wird die Problematik sicher erklären können ;) .


    Zur Frage, warum man von Stromausfall ausgeht: Klassische Brandursachen sind z.B. technische defekte Geräte und Blitzschlag. Bei beiden Brandursachen kann im Rahmen der Brandentstehung der Strom ausfallen (und tut dies im Großteil der Fälle auch). Und damit dann im Brandfall alle Personen das Gebäude noch rechtzeitig verlassen können müssen die Fluchtwege auch bei Stromausfall sicher begehbar sein.
    Ebenso kann im Zuge einer Brandausbreitung Elektrik erfasst werden und der Strom ausfallen, bevor der Brand von im Gebäude anwesenden Personen bemerkt wurde. Ich habe im Rahmen meiner Feuerwehrtätigkeit nicht nur einen Brand selbst miterlebt, bei dem die Personen im Gebäude erst durch den Stromausfall auf den Brand im Gebäude aufmerksam wurden (weil die Ursache für den Stromausfall gesucht wurde).


    schöne Grüße