Spielplatz (Kita) - Handläufe

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  • Guten Morgen in die Runde,


    das Landesjugendamt äußerte in einer Kindertageseinrichtun in Leipzig folgenden Sachverhalt:
    Nach einer neuen Vorschrift sind Handläufe auf Podesten nicht mehr erlaubt.


    Natürlich erfolgte keine genaue Nennung der Rechtsquelle.
    In der neuen "DIN EN 1176:2017-12 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" sind unter Punkt 4.2.4.1 auch weiterhin Geländer/Handläufe bei Podesten als Absturzsicherungen zugelassen.


    Hat irgendjemand noch was von einer anderen neuen Vorschrift gehört, in der die Handläufe verboten sind?


    BG
    Sven

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  • das Landesjugendamt äußerte in einer Kindertageseinrichtun in Leipzig folgenden Sachverhalt:
    Nach einer neuen Vorschrift sind Handläufe auf Podesten nicht mehr erlaubt.

    Na dann, frag doch mal das Landesjugendamt um welche neue Vorschrift es sich da handelt.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • das Landesjugendamt äußerte in einer Kindertageseinrichtun in Leipzig folgenden Sachverhalt:
    Nach einer neuen Vorschrift sind Handläufe auf Podesten nicht mehr erlaubt.

    Hallo Sven,


    warum sollten diese nicht mehr erlaubt sein. Wie werden dann die Podeste gesichert? Gab es eine Begründung ?


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich habe bisher immer gedacht zu wissen, dass die Grundlage für ein Geländer oder einen Handlauf die Absturzhöhe entscheidend ist???

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Also ich hab nun alle meine Quellen durchforstet. Ich find nix das Handläufe an Podesten nicht mehr erlaubt sein sollen.
    Was bitte schön sollte ich auch in einer GB zum Thema Absturz da reinschreiben? Kein Handlauf mehr erlaubt-Ringsum mit Schaumstoffkissen polstern ?
    Gruß Martin

  • Moin,


    also eines verstehe ich nicht. Wie oft wurde Euch in Eurem Berufsleben bereits die Frage gestellt: "Wo steht das?"


    Nur weil jetzt jemand in den Raum stellt, dass es eine neue Vorschrift gibt, macht Ihr Euch Arbeit und begebt Euch auf die Suche in den Tiefen des Forums und des Internets.


    Es werden so oft Behauptungen von Vertrieblern, Aufsichtbehörden, Jugendämtern etc. in den Raum gestellt, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren, dass ich mir einfach die Rechtsgrundlage benennen lassen würde, nach der die Handläufe nicht mehr zulässig sein sollen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo zusammen,


    zum Thema diese Seite finde ich gut gemacht


    https://www.sichere-kita.de/default.htm


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo in die Runde,


    die Mitarbeiterin ist derzeit im Urlaub, in Sachsen sind Winterferien. Ich wollte auch nur Fragen, ob jemand was gegenteiliges, zu meinem Wissen / Kenntnisstand, gehört hat. Da dies aber anscheinend nicht der Fall ist, wird es wohl wieder ein Fall sein wie von @Guudsje beschrieben.


    Abendliche Grüße
    Sven

  • Hallo,


    ich habe leider auch so meine Erfahrungen mit dem Landesjugendamt in Zusammenhang mit der (Verlängerung) der Betriebserlaubnis. Hier sitzen oft mehr oder weniger engagierte MinisteriumsmitarbeiterInnen, welche von der gesetzlichen Grundlage, kaum oder wenig Ahnung haben.
    In einem Fall wollte das Landesjugendamt die Gefährdungsbeurteilung einsehen, was ich natürlich verneint habe. Eine schriftliche Bestätigung dass die (30) Kitas sicherheitstechnisch betreut werden und die gesetzlichen Forderungen in Zusammenhang mit den genehmigten Behörden erfüllt werden, habe ich zugestellt.


    Das Landesjugendamt hat keine Aufsichtspflicht über gesetzliche Regelwerke. Hier sind die zuständigen Behörden das Landesamt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt bei staatlichen Regelwerken und die gesetzlichen UVT bei Vorschriften zum Unfallschutz.
    Geländer, in Abhängigkeit der möglichen Absturzhöhe, findet sich im staatlichen und BG-Recht.


    Wenn hier eine gegensätzliche Aussage käme, würde ich trotzdem um Angabe der Fundstelle bitten.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),