Guten Morgen in die Runde,
das Landesjugendamt äußerte in einer Kindertageseinrichtun in Leipzig folgenden Sachverhalt:
Nach einer neuen Vorschrift sind Handläufe auf Podesten nicht mehr erlaubt.
Natürlich erfolgte keine genaue Nennung der Rechtsquelle.
In der neuen "DIN EN 1176:2017-12 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" sind unter Punkt 4.2.4.1 auch weiterhin Geländer/Handläufe bei Podesten als Absturzsicherungen zugelassen.
Hat irgendjemand noch was von einer anderen neuen Vorschrift gehört, in der die Handläufe verboten sind?
BG
Sven