Otoplastik

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  • Hallo zusammen! :moin:


    Ein Mitarbeiter von uns hat von seinem HNO Arzt ein Rezept für Frequenzabhängige schalldämpfende Otoplastiken bds. bekommen, bzw. steht auf dem Rezept das diese erforderlich sind. Jetzt die Frahe: Muss der Arbeitgeber das bezahlen? Es geht hier weniger um die Kosten sondern mehr darum das noch mehr auf die Idee kommen sich das zu besorgen. Der Grund wäre: Hyperakusis für sehr laute Drehgeräuschen.


    Der Bereich ist kein Lärmbereich. Also unter 80 dB. Von der BG gemessen!


    Gruß
    Michael

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  • Moin,


    weder noch.


    Der Arzt verschreibt seinem Patienten etwas. Das geht am Arbeitgeber vorbei und hat mit der Arbeit nichts zu tun.
    Ist das Rezept rosa, dann zahlt der Patient einen Obulus selber dazu (Eigenanteil), ist es blau, dann ist es ein Privatrezept und er zahlt komplett.


    Ist der Lärm jetzt arbeitsbedingt, dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Die übliche Schiene über Lärmreduktion und Co. ist einzuhalten. Geht da nichts mehr, muß eine entsprechende PSA (Gehörschutz) gestellt werden. Hier hat der Arbeitgeber alle Möglichkeiten. Er muß bei Lärm (85 dBA) absolut etwas tun. Ob er dann einen angepassten Gehörschutz oder einen Bügel oder knetbaren Gehörschutz oder Kapsel oder ............. nimmt, bleibt ihm überlassen. Das Mittel muß sinnig sein.


    Und, fast vergessen, die zweite wichtige Größe ist die Expositionszeit. Reden wir also von einer kurzen Zeit (Knall) oder einer 8-Std.-Dauerdusche?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo ihr Gehörschützer,
    komme gerade von der Präsentation einer Firma für Otoplastiken. Ohne jetzt Werbung machen zu wollen (kannst mich ja fragen wer es war), die Kosten halten sich absolut im Rahmen und sind für den Service den die Firma bietet extrem übersichtlich.
    Beeindruckend war auch die Sicherheit die der Arbeitgeber schriftlich bekommt, ob die angpassten Otoplastiken auch tatsächlich den Mitarbeiter schützen. Das hate ich für sehr wichtig, gerade in Hinblick auf die Möglichkeit, dass damit ausgeschlossen werden kann, dass der Mitarbeiter eine Schwerhörigkeit später auf den Betrieb "abschiebt".


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Jetzt die Frage: Muss der Arbeitgeber das bezahlen?

    Moin Michael,


    kommt darauf an. Du hast einen Beschäftigten, der in einem Bereich arbeitet, in dem Lärm unter 80db anfällt. der Beschäftigte ist vorgeschädigt bzw. mit der Hyperakusis belastet.


    Stell Dir mal vor, wir reden nicht von Lärm, sondern von der Leitmerkmalmethode. Du hast eine Tätigkeit, bei der Du auf einen Punktwert im gelben Bereich kommst. Dann sind Maßnahmen für gewisse Personenkreise angezeigt. Würdest Du dann auch überlegen, ob der Arbeitgeber hier tätig werden sollte?


    Du weisst, dass der Beschäftigte vorgeschädigt ist. Er wird in einem Bereich eingesetzt, in dem Lärm unterhalb des Auslösewertes entsteht. Zu welcher Antwort tendierst Du?


    [ ] Ist mir doch egal. Wir liegen unterhalb der Auslösewerte für Gehörschutz. Alles im grünen Bereich.


    [ ] Ich sehe hier Handlungsbedarf.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Jetzt die Frahe: Muss der Arbeitgeber das bezahlen? Es geht hier weniger um die Kosten sondern mehr darum das noch mehr auf die Idee kommen sich das zu besorgen. Der Grund wäre: Hyperakusis für sehr laute Drehgeräuschen.


    Der Bereich ist kein Lärmbereich. Also unter 80 dB. Von der BG gemessen!

    Ich würde Deine Frage erst mal mit einem "Nein" beantworten rein von den Aussagen die Du hier gemacht hast.
    Aber.....
    Habt Ihr euch schon mal überlegt Euren Betriebsarzt mit ins Boot zunehmen ....? Das wäre das erste was ich machen würde!!!

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ein Mitarbeiter von uns hat von seinem HNO Arzt ein Rezept für Frequenzabhängige schalldämpfende Otoplastiken bds. bekommen, bzw. steht auf dem Rezept das diese erforderlich sind. Jetzt die Frahe: Muss der Arbeitgeber das bezahlen? Es geht hier weniger um die Kosten sondern mehr darum das noch mehr auf die Idee kommen sich das zu besorgen. Der Grund wäre: Hyperakusis für sehr laute Drehgeräuschen.


    Der Bereich ist kein Lärmbereich. Also unter 80 dB. Von der BG gemessen!

    Hallo,


    die Frage wird nicht einfach zu beantworten sein. Zwar hat die BG hier weniger 80 dB(A) gemessen, aber welche Frequenzen treten bei euch auf? Das wird mit dieser Messung nicht gemacht. Sondern die Frequenzen werden mit einem Bewertungsfilter versehen, daher auch dB(A) und nicht nur dB.
    Die BG hat durchaus auch Messgeräte die die vorhandene Frequenz darstellen können ohne einen Bewertungsfilter. Dann kann, wie @kelte vorgeschlagen hat, der Betriebsarzt auch die Unterlagen vom HNO anfordern, mit Einwilligung des Mitarbeiters natürlich, und Aussage geben ob es hier Berufliche Ursachen gibt. Weil ein Mitarbeiter der sich auf Arbeit unwohlfühlt ist nicht gut.


    Jetzt die Frahe: Muss der Arbeitgeber das bezahlen?

    Nun eine Gegenfrage: Lohnt sich der Aufwand für 100 bis 150€ was Otoplatiken kosten? Oder tut man seinem Mitarbeiter nicht mal was gutes ohne das ein Zwang dahinter steht? Insbesondere wenn die getroffene Diagnose auf seinen Arbeitsplatz zu trifft?


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin


    viele wurde hier schon gesagt, z.B. Betriebsarzt mit einbeziehen.
    Im Arbeitsschutz geht es nicht nur um schwarz und weiß, Lärmbereich "ja oder nein".
    In Bezug auf Lärm gibt es noch als ganz wesentliche Punk die Extra-aurale Lärmwirkung, Ton- oder Imnpulshaltigkeit von Lärmquellen, Abstand von 5-10 dB zwischen Signal und Störgeräusch in Bezug auf Sprachverständlichkeit etc.
    Oder einfach auf die ArbStättV Anhang 3.7 Lärm berufen :
    In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.


    Die MA hat ein Problem mit dem Geräuachpegel am Arbeistplatz, aus Spaß ist er nicht zum Arzt gegangen.
    Also sollte der Arbeitgebern versuchen, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass der Beschäftigte mit seinen individuelle Leistungsvoraussetzungen dort weiterhin arbeiten kann.
    Die Höhe der Kosten für die Otoplastiken bewegen sich in der Höhe der Lohnkosten von 1-2 Arbeitstagen, die der MA evtl. weniger krank ist.


    Es geht hier weniger um die Kosten sondern mehr darum das noch mehr auf die Idee kommen sich das zu besorgen.

    Ich kann mir nicht vorstellen dass alle MA sowas unbedingt haben wollen. Und wenn, gibt es in dem Bereich ggf. noch andere Problem, z. B. Richtung psychische Belastung...

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo zusammen!


    Zuerst besten Dank für eure umfangreichen Antworten. Der Mitarbeiter wird jetzt Rücksprache mit seiner Krankenkasse halten und uns darüber informieren ob und in welcher Höhe kosten evtl. übernommen werden. Aufgrund dieser Aussage wird dann entschieden wie wir weiter vorgehen.


    Gruß
    Michael