Ex Schutz Lampen in Holzwerkstatt

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,
    vor lauter Bäumen sehe ich den Wald nicht mehr :(
    Kann mir jemand sagen ob in einen Maschinenraum, in dem Holz verarbeitet wird, also Holzstaub entsteht, Ex geschützte Lampen sein müssen. Ich denke schon nur wo steht das geschrieben? Finde es im §§§§§-Dschungel nicht!!
    Lg

  • ANZEIGE
  • Hallo Sandra,


    mache den Ansatz anders: Sauerstoff - Zündquelle - explosionsfähiges Material. Fehlt etwas, gibt es keine Explosion, bzw. einen Brand.


    Ich glaube, in einer normalen Werkstatt ist der Staub an der Lampe eher nicht das Problem für eine Explosion. Eine heisse Lampe (Oberfläche) könnte da eher zum Zündeln neigen.
    Ergo, ohne jetzt irgendwelche Abstände oder Raumgrößen oder Luftumwälzungen zu kennen, glaube ich nicht an einen Ex-Herd im Bereich der Lampe. Da schaue dich im Bereich der Bearbeitungswerkzeuge um: Heiss, Funken, statische Aufladungen, da gibt es vielleicht eher was.


    Und im reinen Maschinenraum sind die Holzkrümel durch sägen und Co. sicherlich größer. Je feiner die Partikel, desto eher natürlich die Chance einer Explosion.


    Wenn du dir die elektrische Ausrüstung der Maschinen anschaust, dann sind die sehr wahrscheinlich nicht in Ex ausgeführt. Deine Lampen sind davon noch weiter entfernt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann ()

  • Hallo Sandra,
    sieh mal bei der BGHM; die haben eine Broschüre: "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien; Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG"; ggf. hilft die dir weiter.
    Vorrangig sind die entsprechenden Maschinenabsaugungen - wenn vorhanden ist m. E. kein Lampen-Exschutz erforderlich; wenn keine Absaugungen (... nichts ist unmöglich . . .), hast du nicht es anderes Problem.


    mfg

    Uwe

  • Hallo Sandra,


    auch zu berücksichtigen wären Ablagerungen von Holzstaub. Bei geschlossener Staubdecke (ich glaube die Auslöseschwelle ist 1mm) müsste man den Bereich als EX-Zone definieren.
    Wenn aber regelmäßig gereinigt wird, sollte das kein Problem darstellen.
    Beim Reinigen sollte man wg. Aufwirbelung von Stäuben feucht wischen oder einen geeigneten Sauger verwenden.


    Ansonsten ist die untere Ex-Grenze von Holzstäuben so in der Größenordnung von 30 g/m³ (für gängige Hölzer mit gängigen Restfeuchten), die muss man erst mal erreichen.


    Schmandhoff

    Einmal editiert, zuletzt von Schmandhoff ()

  • ANZEIGE
  • Desweiteren sollte man darauf achten, dass zumindestens die Lampen staubdicht ausgeführt sein sollten. Somit dringt auch kein Staub ein. Und man hätte einen Schutz vor Lichtbogen bei Kurzschlüssen etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • In einem Maschineraum nur lediglich die Lampen in EX auszuführen wiederspricht sich, wenn die Maschinen selbst noch eine Zündquelle darstellen. Also selbst nicht in der benötigten Gerätekategorie ausgeführt sind.
    Letzendlich wäre eine Bewertung notwendig, ob Exschutz erforderlich ist oder nicht.

  • Hallo zusammen,
    vor lauter Bäumen sehe ich den Wald nicht mehr
    Kann mir jemand sagen ob in einen Maschinenraum, in dem Holz verarbeitet wird, also Holzstaub entsteht, Ex geschützte Lampen sein müssen. Ich denke schon nur wo steht das geschrieben? Finde es im §§§§§-Dschungel nicht!!
    Lg


    Hallo,


    nur als kleiner Hinweis nebenbei, ist zwar nicht direkt auf deine Frage bezogen, sollte man aber auch nicht vernachlässigen.
    Holzstaub ist nicht nur gefährlich wenn er sich entzündet, sondern auch wenn er zum Beispiel eingeatmet wird.
    Viele denken beim Arbeiten mit Holz nicht an die Folgen, und vor allem nicht daran eine Atemschutzmaske zu tragen.
    Je nach Holzart kann feiner Holzstaub schwere Gesundheitsprobleme auslösen. Hierbei ist natürlich nicht das einmalige Einatmen gemeint, sondern Konsum über einen langen Zeitraum.
    Vor allem Buchen- und Eichenholzstaub ist mit Vorsicht zu genießen. Die Stäube sind als krebserzeugend eingestuft, auch wenn das Entstehungsprinzip noch recht unbekannt ist. Auch andere Holzstäube stehen im Verdacht eine krebserzeugende Wirkung zu besitzen.

  • Hallo Sandra,


    schau mal in die DGUV 209-031 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien-Tischlereien.


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/209-031.pdf


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE
  • Vor allem Buchen- und Eichenholzstaub ist mit Vorsicht zu genießen.

    Die anderen Harthölzer sollte man nicht vergessen, siehe Anlage 1 zur TRGS 906.
    Selbst Balsa zählt da zu den Harthölzern. =O


    Wobei in einem holzverarbeitenden Betrieb entsprechende Staubabsaugung der Standard sein sollte. Ob diese dann regelmäßig gewartet und überprüft, sowie wirksam und immer eingesetzt wird steht auf einem anderen Blatt. Auch Besen findet man in solchen Bereichen immer mal wieder vor.


    ob in einen Maschinenraum, in dem Holz verarbeitet wird, also Holzstaub entsteht, Ex geschützte Lampen sein müssen. Ich denke schon nur wo steht das geschrieben?

    Schon mal in der TRBS 2152 nachgesehen? Wurde eine Ex-Zone definiert? Wenn ja, würde ich zu einer entsprechend geschützten Lampe tendieren. Ich gehe in der Regel allerdings davon aus, dass dies nicht notwendig ist.
    Eine weitgehend staubdichte Leuchte mit glatten leicht zu reinigenden Oberflächen würde ich in dem Bereich allerdings empfehlen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.