Prüfung von Arbeitsgeräten

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    müssen fest installierte Hubgeräte auch jährlich geprüft werden ? Wenn ja wo steht da was - in der BGR 500 ?
    Oder hat da jemand eine Checkliste für solche Dinger ?



    Danke für eure Antworten.


    Jörg *TeTa*

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • ANZEIGE
  • Hallo Jörg,


    Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.


    Die BGR 500 wurde umbenannt in DGUV Regel 100-500


    DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500)


    unter Kapitel 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb beschrieben



    http://etf.bgetem.de/htdocs/r3…_100-500-2.8_a10-2015.pdf


    und in der DGUV 54


    http://etf.bgetem.de/htdocs/r3…orschrift_54_a10-2015.pdf



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • müssen fest installierte Hubgeräte auch jährlich geprüft werden ? Wenn ja wo steht da was - in der BGR 500 ?
    Oder hat da jemand eine Checkliste für solche Dinger ?

    unabhängig davon steht das wahrscheinlich auch in der Betriebsanleitung des Herstellers.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: