Desinfektion - Küchenbereich

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  • Moin,


    ich mal wieder. :thumbup:


    Vielleicht liegt es am Rosenmontag oder ich stehe einfach nur auf dem Schlauch. Wir haben bei uns diverse Küchen, in denen Speisen zubereitet werden. Natürlich benötigen die Beschäftigten dort auch Händedesinfektion und eine Flächendesinfektion ist im Küchenbereich sicherlich auch ab und an mal angesagt. Wenn ich mir jetzt die Sicherheitsdatenblätter der diversen Desinfektionsmittel durchlese, stoße ich im Abschnitt 7 immer wieder auf den schönen Satz "Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten."


    Abschnitt 7 der Sicherheitsdatenblätter betrifft die Lagerung. Natürlich bewahre ich die Gebinde der Desinfektionsmittel nicht zwischen den Kartoffeln auf und habe die Desinfektionsspender auch nicht über dem Schneidbrett hängen. Dieser Passus in Abschnitt 7 besagt aber nicht zwingend, dass diese Produkte in Küchenbefreichen nicht eingesetzt werden dürfen oder habe ich gerade einen Denkfehler? Wenn ich nach Desinfektionsmitteln für Lebensmittelbereiche suche, finde ich Myriaden von Flächendesinfektionsmitteln, aber nichts im Bereich Händedesinfektion.


    Das Thema kam jetzt hoch, weil wir gerade in einer Einrichtung die Spendersysteme tauschen und eine Beschäftigte das Sicherheitsdatenblatt gelesen hat, in dem der Passus "Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten." steht. Ich stehe mir gerade selbst im Weg scheint mir. :S



    Bei der IHO habe ich auch bereits nachgesehen, aber das weist die Liste auch nur Flächendesinfektionsmittel aus. Vielleicht kann mich jemand zwischen zwei Bier und Konfetti kurz auf den rechten Weg führen. Ich hoffe, @kelte hat heute keinen Urlaub. :D



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hi,


    der Passus bezieht sich auf die Lagerung der Gebinde (so dass z.B. auch im Falle einer Undichtigkeit an seinem Lagerort auslaufendes Desinfektionsmittel die Nahrung nicht kontaminieren kann). Es spricht nichts dagegen, die Spender in der Küche aufzuhängen und zu verwenden. Dabei ist "nur" darauf zu achten, dass die Nahrungsmittel beim Einsatz des Spenders nicht mit dem Desinfektionsmittel kontaminiert werden. Bei der Händedesinfektion bedeutet das, dass z.B. der Spender nicht direkt neben oder über der Arbeitsfläche, auf der die Nahrung geschnitten wird, eingesetzt wird, während dort gerade Nahrung geschnitten wird und somit Spritzer des Desinfektionsmittels auf die Nahrung gelangen (können). Bei der Flächendesinfektion bedeutet es, die Konzentrationsangaben und Einwirkzeiten des Herstellers zwingend einzuhalten, damit keine Rückstände des Desinfektionsmittels mehr auf der Arbeitsfläche sind, wenn wieder darauf geschnitten wird.


    schöne Grüße

  • Bei der IHO habe ich auch bereits nachgesehen, aber das weist die Liste auch nur Flächendesinfektionsmittel aus. Vielleicht kann mich jemand zwischen zwei Bier und Konfetti kurz auf den rechten Weg führen. Ich hoffe, @kelte hat heute keinen Urlaub.

    Hallo,


    wir in Franken feiern auch Fasching, ich gehöre allerdings nicht dazu 8)


    tja MrH hat ja schon alles gesagt....


    Was ich noch hinzufügen kann: denkt an Hautschutz- und Hautpflegemittel und Hautschutzplan.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin Kelte,


    das habe ich auf dem Schirm. Ich kam wie gesagt nur aufgrund des Passus "Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten" etwas ins Schleudern.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Passus "Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten" etwas ins Schleudern.

    Unter Erste Hilfe steht wahrscheinlich auch:


    Nach Hautkontakt mit Wasser spülen.


    Tja und das bei einer Händedesinfektion, lass Dich davon nicht auch noch irritieren.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ich kam wie gesagt nur aufgrund des Passus "Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten" etwas ins Schleudern.

    Das ist ein Satz, der üblicherweise bei akut toxischen Stoffen und bei CMR Stoffen standardmäßig vergeben wird. Da so manches Desinfektionsmittel entsprechende Inhaltsstoffe besitzt, wird eben der Satz dann vom Ersteller des SDB gerne mitgeschleppt.
    Nach TRGS 510 gilt für oben erwähnte Produkte in der Regel, Lagerung in einem separaten Raum, also nicht im Kartoffelkeller. Geht das nicht dann horizontaler Abstand zu Lebensmitteln usw. mindestens 2m. Vertikaler Abstand ist nicht vorgeschrieben, warum auch immer.
    Ich denke mit gesundem Menschenverstand wird man da eine sinnvolle und praktikable Lösung finden können.


    Übrigens, zu Natriumchlorid, also Kochsalz schreibt z.B. Merck in seinem SDB (Art. Nr. 106400)
    Kapitel 4.1 Erste Hilfe Maßnahmen
    "Nach Hautkontakt: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen."
    Unter Kapitel 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung dann
    "Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät."
    Bei Kapitel 6.2 Umweltschutzmaßnahmen
    "Nicht in die Kanalisation gelangen lassen."
    Bei den Schutzmaßnahmen unter Kapitel 8 findet man dann:
    "Schutzbrille
    Handschuhe aus Nitrilkautschuk 0.11mm z.B. KCL Dermatril 741"


    Wenn man das SDB somit für der Weisheit letzter Schluss hält, wird es nicht einfach, Nudelwasser zu kochen. ;(

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Unter Erste Hilfe steht wahrscheinlich auch:


    Nach Hautkontakt mit Wasser spülen.


    Tja und das bei einer Händedesinfektion, lass Dich davon nicht auch noch irritieren.

    Weiß nicht ob es an dieser Stelle passend ist und hier hingehört, aber wie haltet hier das dann in solchen Fällen mit dem Plausibilitätscheck der SDB? Inbesondere stehen standardmäßig bei Händedesinfektionsmittel Handschuhe als persönliche Schutzausrüstung drin. Nach Verordnung müsste man dieses jedes mal ankreiden. Oder sehe ich das zu streng? ?(

  • aber wie haltet hier das dann in solchen Fällen mit dem Plausibilitätscheck der SDB?

    Nach Verordnung müsste man dieses jedes mal ankreiden.

    Die Angaben sind doch durchaus plausibel. Der Hersteller kennt die Anwendung beim Endnutzer noch nicht, also muss er von großen Mengen und häufigem Umgang ausgehen. Da ist dann die Vorgabe entsprechender Schutzmaßnahmen durchaus sinnvoll. Im Expositionsszenario, also dem erweiterten SDB findet man dann evt. angepasste Vorgaben.
    Allerdings sind für mich in der Regel eh nur die Informationen eines SDB sinnvoll, die ich für das Gefahrstoffverzeichnis auch benötige. Dazu dann evt. noch Wassergefährdungsklasse, Lagerklasse, Flammpunkt, AGW und ein paar weitere Angaben. Viele Punkte vom SDB kann man aber getrost weglassen, denn da kommt eh kaum sinnvolles dabei raus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,
    hat zwar nicht viel mit der Lagerung zu tun, aber man sollte den Umgang mit den Flächendesinfektionsmitteln beachten. Viele der Mittel (Chlor, quaternäre Ammoniumverbindungen...) erfordern ein Abspülen mit Wasser nach der Desinfektion mit dem Mittel.
    Es gibt nur wenige, die ein Nachspülen nicht erfordern (z.B. alkoholische Mittel). Diese kämpfen dann aber ggf. mit anderen Nachteilen wie z.B. leicht entflammbar ...
    Auch weniger im Sinne des Arbeitsschutz ist es aber bei Desinfektionsmitteln im Nahrungsmittelbetrieb wichtig, eine Lebensmittelkonformität nachgewiesen zu haben.
    Gruß

  • Hallo zusammen,


    hier mal ein Link zur DGV -Liste der gelisteten Mittel.


    SG


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • @Guudsje


    Hallo Frank,


    ich hoffe, ich bin nicht zu spät. In unseren Betriebsgastronomien hängen die Desinfektionsspender nicht direkt in den jeweiligen Kalt- oder Warmküchen. D. h. i. d. R. hängen diese im Bereich des Waschplatzes (Hände)
    und in jedem Eingangsbereich (Lieferanten und Personal). Das ist schon fast eine räumliche Trennung. In den Koch- und Zubereitungsbereichen hängen keine Spender. Taschenflaschen sind nicht zugelassen (100 ml).

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Pälzer derffe ruisch e bissel lamgsamer denke unn späder antwordde. :D

    Muschte erst noch 'ne Rieslingschorrle druff tringge

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick