Betreiberpflichten Galvanik/Abwasserbehandlungsanlage

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  • Hallo zusammen,


    ich habe hier eine Frage wegen der Übertragung vonBetreiberpflichten am Standort. So wurde vom TÜV gefordert für unsereAbwasserbehandlungsanlage eine konkrete Betreiberpflichtenübertragungdurchzuführen. Hier soll klar herauskommen dass der Bereichsleiter für die Einhaltungvon WHG, guten Anlagenzustand, Einhaltung der Abwasserwerte usw. verantwortlichist. Ich bin gerade am Suchen was hier alles in der Pflichtenübertragung stehenmuss. Dachte aber auch es gibt hier schon irgendwelche Hilfen. Bisher aber Fehlanzeige.


    Kennst sich hier einer aus? Weiter haben wir auch eineLackierung. Diese ist aber nicht Überwachungsbedürftig (die Galvanik inkl.Abwasseranlage ja). Muss hier auch eine Bestellung erfolgen? Das Thema Abwasserder Waschanalgen ist hier meiner Meinung nach das Gleiche wie in der Galvanik. Wenn auch ichsagen muss, dass hier das Wasser aus den Waschstraßen schlussendlich sowieso in derAbwasserbehandlung der Galvanik landet. In der Lackierung haben wir aber noch das Thema Ex-Schutz.


    Danke!


    Gruß Stefan

    Gruß Stefan!

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  • Einiges fordert ja auch die AwSV. Dort kann man z.B. im Anhang 4 auch einen betrieblichen Ansprechpartner finden. Das ist für mich derjenige, der primäre Aufgaben zu erfüllen hat. Wie umfangreich diese sind muss dann noch festgelegt werden, denn zu den Aufgaben gehört in der Regel ja auch, dass man dazu Geld in die Hand nehmen muss um bestimmte Anlagenzustände sicherzustellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.