Maschinen Benutzung nur von ausgebildeten Personen

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  • Hallo zusammen,

    in einer Bedienungsanleitung einer Maschine schreibt der Hersteller:... Die Bediener müssen eine Ausbildung im .... oder eine vergleichbare qualitative Ausbildung haben, in der die fachgerechte und sichere Bedienung der Maschinen vermittelt wurde.

    Ich frage mich in wiefern sowas haltbar ist. Unsere Mitarbeiter sind teils Helfer ohne abgeschlossener Ausbildung, durchlaufen dann aber bei uns die jährlich Grundunterweisung und Arbeitsplatz bezogene Unterweisung wo nochmal auf die besonderen Gefahren der Maschinen hingewiesen wird.

    Wie seht ihr die Sachlage?

    Gruß aus NRW

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  • Hallo Drexta,

    zunächst einmal sind die vorliegenden Informationen natürlich etwas dürftig, um die Situation detailliert beurteilen zu können.
    Ich persönlich habe diese Vermerke aber noch in keiner Betriebsanleitung gelesen.
    Nach meiner Einschätzung hat sich der Hersteller etwas dabei gedacht diesen Vermerk in die Betriebsanleitung aufzunehmen.

    Entweder erfordert das Arbeitsmittel aufgrund eines gewissen Risikos die dementsprechenden Kenntnisse des Benutzers oder der Prozess selbst ist nicht ganz einfach.

    Hast Du einmal Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen und ihn selbst dazu befragt? Er selbst hat sicher bessere Kenntnisse mit welcher Intention dieser Passus aufgenommen wurde.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich frage mich in wiefern sowas haltbar ist.

    Der Hersteller hält sich strikt an die Maschinenrichtline (RL 2006/42). Dort ist zu lesen:
    "ANHANG I
    1.1.2.Grundsätze für die Integration der Sicherheit
    b)...

    - Unterrichtungder Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeitder getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eine eventuell erforderlichespezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung."

    Wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Mitarbeiter eine entsprechende Qualifikation durch die Unterweisungen und Schulungen besitzen, ist alles in Ordnung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.