Expositionsverzeichnis - Wer hat eines?

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  • Hallo in die Runde,


    gibt es hier Sifas die Betriebe der chemischen Industrie betreuen und die ein Expositionsverzeichnis nach § 14 Gefahrstoffverordnung und TRGS 410 aufgebaut haben?


    Ich bin sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert, insbesondere wie werden die häufig wechselnden Tätigkeiten von Instandhaltungspersonal in den unterschiedlichsten Bereichen mit wechselnden Tätigkeiten und Stoffen gehandhabt. Was ist mit AÜG Personal, insbesondere in Stillständen?


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Das ist doch in der Regel nur erforderlich bei kanzerogenen und mutagenen Stoffen, bei denen die Akzeptanzkonzentration bzw. sofern vorhanden der AGW überschritten wurde und sich daraus eine Gefährdung ergibt.
    Da aber in der Regel bei diesen Randbedingungen eh unter entsprechenden Schutzmaßnahmen gearbeitet wird, kommt es nur im Havariefall zu so einer Situation. Dann ist abzuschätzen, ob dies eine Gefährdung darstellt. Bei einer einmaligen relativ kleinen Havarie, bei der auch entsprechende Grenzwerte kurzzeitig überschritten wurden, muss das nicht der Fall sein, dann kann auch ein entsprechender Eintrag entfallen. Meiner Meinung nach gehören solche Dokumente entweder in die Personalakte, oder in die Dokumente, welche der Betriebsarzt über den entsprechenden Mitarbeiter führt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und dann wenn man nix weiß.


    Was insbesondere bei Wartungsarbeiten und Stillständen häufig der Fall ist. Gefahrstoffmessungen sind nicht unbedingt die Lösung, weil es für viele der cancerogenen oder Mutagenen Stoffe keine vernünftigen Messverfahren gibt, mit denen man insbesondere Spitzen sinnvoll erfassen kann.


    So sagt die TRGS 410 z.B. "bei Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) oder ohne Akzeptanzkonzentration eine Exposition vorliegt oder Atemschutz als Schutzmaßnahme getragen werden muss"


    Schreib ich also die Schutzmaßnahme vor bin ich dabei



    Tja, das Atemschutz als Schutzmaßnahme verordnet wird ist jetzt nicht so selten. Klar, der Anlagenteil ist gespült und sollte außer Wasser nix enthalten aber es kann auch anders sein.

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich schiebe meine Frage nochmal hoch. Vielleicht gibt es inzwischen jemanden der Erfahrungen mit dem Expositionsverzeichnis und wechselnden Tätigkeiten in der chemischen Industrie hat und zu einem Erfahrungsaustausch bereit ist



    Grüße
    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Expositionsverzeichnis

    Wäre die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV keine Möglichkeit


    https://www.dguv.de/ifa/gestis…datenbank-(zed)/index.jsp

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Die ZED hilft mir bei der Einschätzung ob ich jemanden ins Verzeichnis aufnehme oder nicht leider auch nicht weiter.

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Die ZED hat ein großes Problem, dass diese als solches keine gesetzliche Forderung ist. Somit benötige ich von jedem, den ich dort eintrage die ausdrückliche Genehmigung nach DSGVO. Diese Genehmigung kann jeder Betroffene jederzeit widerrufen und schon muss ich 2 Datenbanken pflegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir nutzen die ZED nicht und planen das auch nicht.


    Die ZED zu nutzen ist keine Pflicht. Ein Expositionsverzeichnis zu führen schon


    Das war aber auch nicht meine Frage :D

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo awen,


    ich denke die Gefahrstoffverordnung und die dazu gehörenden TRGS helfen einen die für das Expostionsverzeichniss entsprechende Zuordnung zu finden.
    Es gibt aber für die ZED eine gute Erläuterung ab wann ich jemanden aufnehmen muss und wann nicht.


    Ich denke, dass dir diese Erläuterung auch für dein Expostionsverzeichnis helfen würden.


    Wir führen inzwischen die ZED Datenbank und sie hat leider noch ein paar Kinderkrankheiten. Ansonsten ist Sie meiner Meinung nach hilfreich, deshalb würde ich es einmal probieren die Mitarbeiter davon zu überzeugen.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Das Thema ZED hat sich für uns erledigt. Das Problem sind weniger die Mitarbeiter sondern unser Datenschutzbeauftragter der wollte keinesfalls das wir das nutzen.


    Ich werde mir die Erläuterungen zur ZED aber mal durchlesen, danke für den Hinweis


    Grüße
    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • sondern unser Datenschutzbeauftragter der wollte keinesfalls das wir das nutzen.

    Den kann ich verstehen die ZED ist völlig ungenügend abgesichert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich komme dann mal dazu. Ich beschäftige mich auch mit dem Thema und bin mir einfach nicht sicher, ob ein Verzeichnis bei uns notwendig ist. Ich finde, dass die TRGS 410 hier einige Schwächen aufweist, was diese Entscheidung angeht.
    Sobald ich in die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit CMR-Stoffen schreibe, dass Schutzhandschuhe getragen werden müssen, muss ich alle in das Verzeichnis aufnehmen? So verstehe ich das zumindest.
    Und wenn ich mit laborüblichen Mengen arbeite, ist es egal, wenn ich die Höhe der Exposition nicht weiß?


    ?(

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  • Hi,


    die GefStoffV und die TRGS 410 sind hier eindeutig formuliert. Das Verzeichnis ist erforderlich, wennTätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B durchgeführt werden, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt.


    Da Chemie leider nicht selbst erklärend ist oder mal eben schnell in wenigen Tagen in einem Lehrgang hinreichend erklärt werden kann, dürfen Gefährdungsbeurteilungen gemäß GefStoffV nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese Fachkunde kann man meiner Meinung nach nur im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums erreichen,indem man sich eben längere Zeit ausführlich mit den Grundlagen der Chemie beschäftigt. Deinen Aussagen entnehme ich, dass du nicht über die nötige Fachkunde verfügst und rate dir deshalb, dich fachkundig beraten zu lassen.


    Und lerne, die Vorschriften richtig zu lesen! Eine Aufnahme in das Verzeichnis ist nicht notwendig, wenn Beschäftigte Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unter Einhaltung der Anforderungen der TRGS 526 „Laboratorien“ ausüben. Lies die TRGS! Die Sicherheit kommt bei Weitem nicht von der Verwendung laborüblicher Mengen. Da stecken sehr viel höhere Anforderungen (v.a. ans Personal!) dahinter.


    Zu deinem Beispiel mit den Handschuhen: Wenn die Handschuhe als Schutzmaßnahme ausreichen, dass keine Gefährdung mehr für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten besteht, dann ist als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kein Eintrag ins Expositionsverzeichnis erforderlich.


    schöne Grüße

  • .........


    Zu deinem Beispiel mit den Handschuhen: Wenn die Handschuhe als Schutzmaßnahme ausreichen, dass keine Gefährdung mehr für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten besteht, dann ist als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kein Eintrag ins Expositionsverzeichnis erforderlich.


    schöne Grüße

    Wie interpretierst du denn diesen Absatz der TRGS 410:
    Beschäftigte sind auch dann in das Verzeichnis aufzunehmen, wenn diese Tätigkeiten mit hautresorptiven krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen gemäß Nummer 1 Absätze 2 und 3 ausüben, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 401 “Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung,Maßnahmen“ eine Gefährdung durch Hautkontakt besteht; dies ist beispielsweise derFall, wenn das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen als erforderlicheSchutzmaßnahme festgelegt wurde

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Je nach Art des Handschuhs, Ausbildung des Personals ("richtiges" Ausziehen von Handschuhen ohne mit der kontaminierten Oberfläche in Berührung zu kommen), Gefahr der Benetzung des Handschuhs / Art und Durchführung der Tätigkeiten kann ich im Rahmen meiner Beurteilung nicht die pauschale Aussage der TRGS 410 übernehmen (das lassen die TRGSen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explizit zu, die muss ich nicht 1:1 umsetzen und alles einfach pauschal übernehmen ;) und zu einem anderen Ergebnis kommen. Wichtig ist dabei die nötige Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung!

  • Danke für die ausführlichen Antworten.



    Da Chemie leider nicht selbst erklärend ist oder mal eben schnell in wenigen Tagen in einem Lehrgang hinreichend erklärt werden kann, dürfen Gefährdungsbeurteilungen gemäß GefStoffV nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese Fachkunde kann man meiner Meinung nach nur im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums erreichen,indem man sich eben längere Zeit ausführlich mit den Grundlagen der Chemie beschäftigt. Deinen Aussagen entnehme ich, dass du nicht über die nötige Fachkunde verfügst und rate dir deshalb, dich fachkundig beraten zu lassen

    Ich bin zwar im Labor tätig und habe daher Erfahrung mit Chemikalien, aber ich gebe dir Recht, dass ich definitiv nicht die Fachkunde besitze Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Habe aber das Ziel diese Fachkunde zu erhalten.


    Meinem Gefühl nach, besteht sobald ich mit CMR-Stoffen arbeite nie nur eine geringe Gefährdungen, sodass ich der Meinung bin, dass ein Expositionsverzeichnis immer notwendig sein wird, sobald Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B durchgeführt werden.


    Diese Meinung scheine ich aber nicht mit allen zu teilen und versuche daher die TRGS 410 und die GefStoffV wirklich zu verstehen.



    Je nach Art des Handschuhs, Ausbildung des Personals ("richtiges" Ausziehen von Handschuhen ohne mit der kontaminierten Oberfläche in Berührung zu kommen), Gefahr der Benetzung des Handschuhs / Art und Durchführung der Tätigkeiten kann ich im Rahmen meiner Beurteilung nicht die pauschale Aussage der TRGS 410 übernehmen (das lassen die TRGSen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explizit zu, die muss ich nicht 1:1 umsetzen und alles einfach pauschal übernehmen ;) und zu einem anderen Ergebnis kommen. Wichtig ist dabei die nötige Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung!

    Das ist dann tatsächlich aber auch schon nicht so einfach eine nicht nur geringe Gefährdung auszuschließen, indem der Mitarbeitende "nur mal eben" Handschuhe trägt.
    Das bestärkt deinen Einwand, dass die nötige Fachkunde definitiv der Schlüssel zum Erfolg sein wird.


    Liebe Grüße

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  • Moin.
    Nein, ich habe keines. Gleich vorweg. Ich habe mich mit dem Thema aber schonmal auseinandergesetzt.


    Aber mal ganz ehrlich... ist das nicht irgendwo Sache des Betriebsarztes? Wenn es um solche Einstufungen und Gefährdungen geht, müsste doch eigentlich der BA in diese Richtung etwas unternehmen, oder täusche ich mich da?
    Können wir als FASI so eine dezidierte Auswertung und Einstufung machen?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hi,


    wenn keine Möglichkeit bestünde, Arbeiten mit CMR-Stoffen ohne eine geringe Gefährdung durchzuführen, müsste z.B. jedes Unternehmen mit dieselbetriebenen Fahrzeugen / Transportmitteln ein Expositionsverzeichnis mit allen Beschäftigten führen (schließlich kann jeder mal mit den Dieselmotoremissionen in Kontakt kommen). Das wäre jedoch maßlos übertrieben und sicher nicht zielführend für alle Beteiligten. Es ist also sicher nicht notwendig, bei jedem Umgang mit CMR-Stoffen ein Expositionsverzeichnis zu führen, sondern es muss immer der Einzelfall fachkundig beurteilt werden, ob eine geringe Gefährdung vorliegt. Und im Hinblick auf die Verantwortung des Arbeitgebers muss bei jeder Gefährdungsbeurteilung das Ziel sein, die Schutzmaßnahmen so festzulegen, dass die Tätigkeiten mit CMR-Stoffen nur mit einer geringen Gefährdung der Beschäftigten durchgeführt werden (was in vielen Fällen tatsächlich auch machbar ist). Eine höhere Gefährdung, die ein Expositionsverzeichnis erforderlich macht, ist die Ausnahme und nicht die Regel beim Umgang mit CMR-Stoffen in der Praxis (zumindest in den von mir betreuten Betrieben quer beet durch alle Branchen, da es sicherheitstechnisch mittlerweile sehr viele gute Möglichkeiten für einen wirksamen Schutz der Beschäftigten gibt).


    schöne Grüße

  • Mike144: ein Betriebsarzt, der das nötige Grundwissen über Chemie mitbringt, dürfte die absolute Ausnahme sein. Entscheidend für die fachkundige Beurteilung ist das nötige Hintergrundwissen im Bereich der Chemie. Wenn der Betriebsarzt das hat kann er gerne mitreden bzw. mit beurteilen. Hat er das nicht (was in der Regel der Fall ist, die meisten sind "nur" im medizinischen Bereich fit oder nicht mal dort), dann muss er die Beurteilung Personen mit der nötigen Fachkunde überlassen. Die Sifa kann z.B. aufgrund Studium / Ausbildung mit den richtigen Inhalten die nötige Fachkunde haben oder sie muss sich ebenfalls fachkundig beraten lassen (spontan würde ich vermuten, dass die Mehrheit der Sifas nicht über die nötige Fachkunde nach GefStoffV verfügt und im Zweifel auch auf fachkundige Beratung angewiesen ist).