Expositionsverzeichnis - Wer hat eines?

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  • Meinem Gefühl nach, besteht sobald ich mit CMR-Stoffen arbeite nie nur eine geringe Gefährdungen, sodass ich der Meinung bin, dass ein Expositionsverzeichnis immer notwendig sein wird, sobald Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B durchgeführt werden.

    Dein Gefühl täuscht. Man muss schon eine Gefährdung feststellen. Nur weil Schutzhandschuhe vorgegeben werden, was ja oft vorsorglich geschieht, sehe ich noch lange keine erhöhte Gefährdung.

    Aber mal ganz ehrlich... ist das nicht irgendwo Sache des Betriebsarztes? Wenn es um solche Einstufungen und Gefährdungen geht, müsste doch eigentlich der BA in diese Richtung etwas unternehmen, oder täusche ich mich da?

    Betriebsärzte nehmen sich da gerne zurück, sofern es nicht zufällig ihr "Nebeninteresse" ist. Ich hatte einmal Kontakt mit einem Betriebsarzt, der zusätzlich noch Diplomchemiker war, eine tolle Kombination.


    Üblicherweise wird ja im gewerblichen Bereich bei CMR Stoffen der Hautkontakt und Inhalation nach Möglichkeit vermieden und oft Schutzmaßnahmen vorgegeben um auch im relativ seltenen Fall eines kleinen Fehlers, geschützt zu sein. Für mich ist so ein Vorgehen noch keine erhöhte Gefährdung. Kommt es dann zur Havarie muss man entscheiden, ob die Exposition relevant war oder nicht. Ein Tropfen Benzin auf der Haut ein mal pro Jahr würde ich nicht als erhöhte Gefährdung ansehen, die Hälfte des Körpers damit überschüttet und bis zur Entkleidung noch 10 Minuten gebraucht, dann nochmals 10 Minuten bis man abduschen konnte, wäre für mich auch bei einmaligem Vorkommen eine erhöhte Gefährdung. Da wird man jeden Einzelfall betrachten müssen und genau das ist es, was die Sache so kompliziert macht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin zusammen,


    ich habe grade bei meiner Recherche diesen Thread entdeckt und würde ihn nochmal wieder aufnehmen.


    Zur Situation: Wir haben aktuell kein Expositionsverzeichnis. Mein reines Gefühl und das der Fachabteilung ist allerdings, dass wir eins haben sollten. Wir betreiben sowohl eine Galvanik, eine Lackherstellung, als auch ein Entwicklungslabor.


    Um das Entwicklungslabor mache ich mir aufgrund der TRGS 410 4.4.3. wenig Sorgen. Auch in der Lackherstellung müsste lediglich die Absaugung verbessert werden.


    Mein großes Problem ist die Galvanik. Die Konzentration der Stoffe in der Luft wurden bereits gemessen und liegen unterhalb der Grenzwerte. Meine Hauptsorge entsteht durch den Hautkontakt. Es wird "noch" kurzärmelig an den Becken gearbeitet, öfter kommt es auch zur Überschwemmung der Becken, sodass sich die Stoffe unterhalb der Anlagen ansammeln und konzentrieren. Nun kommen regelmäßig die Service-Techniker und liegen unter den Becken zur Wartung/Instandhaltung und haben wissentlich Kontakt zu den Stoffen.

    Nun stellt es sich als schwierig heraus den Hautkontakt zu messen, bzw. zu bewerten - daher war mein erster Gedanke eher ein Verzeichnis zu führen als nicht - allerdings lässt sich die Exposition schwer darstellen.


    Ein weiterer Punkt der TRGS 410 wundert mich noch sehr: 4.4.1 der TRGS sagt uns: "

    (4) Eine Aufnahme in das Verzeichnis ist nicht notwendig, wenn Beschäftigte:
    1. Tätigkeiten gemäß Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) gemäß TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ durchführen, bei denen der AGW oder die Akzeptanzkonzentration eingehalten wird und nur eine geringe Gefährdung durch orale oder dermale Aufnahme besteht,"


    Allerdings sagt sie unter 5.5. d):

    "d) Expositionsabschätzungen durch Experten (z.B. in Relation zu Grenzwerten).
    Die Expositionshöhe kann als Zahlenwert oder mittels einer der folgenden halbquantitativen Angaben angegeben werden:
    a) kleiner-gleich AGW,
    b) größer AGW,
    c) kleiner-gleich Akzeptanzkonzentration..."

    Wenn ich Tätigkeiten mit Stoffen durchführe die Unterhalb des AGWs bzw. der Akzeptanzkonzentration liegen, brauche ich Sie nicht in das Verzeichnis aufnehmen, dennoch gibt es dann die Angabe der Expositionshöhe als "kleiner-gleich AGW/Akzeptanzkonzentration. Vielleicht kann mich hier Jemand aufklären, welcher Sinn dahinter steht bzw. warum es für mich keinen Sinn ergibt.


    Beste Grüße,

    Harm

  • Die Abschätzung des Experten kommt zu <= AGW bzw. Akzeptanzkonzentration => kein Expositionsverzeichnis erforderlich. Allerdings muss man dann ansehen, was hat der Experte abgeschätzt? Üblicher Umgang oder Havarie bzw. worst case Szenario? Beim Üblichen Umgang muss man dann eben nachsehen, ob es auch die Möglichkeit einer Havarie mit höherer Exposition gibt, oder nicht. Häufig dürfte diese Möglichkeit bestehen und diese ist dann in das Expositionsverzeichnis einzutragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.