Meinem Gefühl nach, besteht sobald ich mit CMR-Stoffen arbeite nie nur eine geringe Gefährdungen, sodass ich der Meinung bin, dass ein Expositionsverzeichnis immer notwendig sein wird, sobald Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B durchgeführt werden.
Dein Gefühl täuscht. Man muss schon eine Gefährdung feststellen. Nur weil Schutzhandschuhe vorgegeben werden, was ja oft vorsorglich geschieht, sehe ich noch lange keine erhöhte Gefährdung.
Aber mal ganz ehrlich... ist das nicht irgendwo Sache des Betriebsarztes? Wenn es um solche Einstufungen und Gefährdungen geht, müsste doch eigentlich der BA in diese Richtung etwas unternehmen, oder täusche ich mich da?
Betriebsärzte nehmen sich da gerne zurück, sofern es nicht zufällig ihr "Nebeninteresse" ist. Ich hatte einmal Kontakt mit einem Betriebsarzt, der zusätzlich noch Diplomchemiker war, eine tolle Kombination.
Üblicherweise wird ja im gewerblichen Bereich bei CMR Stoffen der Hautkontakt und Inhalation nach Möglichkeit vermieden und oft Schutzmaßnahmen vorgegeben um auch im relativ seltenen Fall eines kleinen Fehlers, geschützt zu sein. Für mich ist so ein Vorgehen noch keine erhöhte Gefährdung. Kommt es dann zur Havarie muss man entscheiden, ob die Exposition relevant war oder nicht. Ein Tropfen Benzin auf der Haut ein mal pro Jahr würde ich nicht als erhöhte Gefährdung ansehen, die Hälfte des Körpers damit überschüttet und bis zur Entkleidung noch 10 Minuten gebraucht, dann nochmals 10 Minuten bis man abduschen konnte, wäre für mich auch bei einmaligem Vorkommen eine erhöhte Gefährdung. Da wird man jeden Einzelfall betrachten müssen und genau das ist es, was die Sache so kompliziert macht.